Gericht belohnt Streitschlichterin
Ein junger Mann soll die Frau beim Fasching in Weißenhorn brutal gewürgt haben. Gegen ein erstes Urteil legte der 23-Jährige Berufung ein – und scheitert nun in nächster Instanz
Er wollte in höherer Instanz eine Strafmilderung erreichen. Doch als unbegründet hat das Schöffengericht beim Landgericht Memmingen gestern die Berufung eines heute 23-Jährigen aus dem Landkreis Neu-Ulm verworfen, der wie berichtet Ende Dezember vom Amtsgericht NeuUlm wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
Am Faschingsdienstag 2016 hatte der Mann, so das Urteil des Amtsgerichts, in der Bar des Rot-KreuzHauses in Weißenhorn eine heute 22-jährige Studentin aus Nersingen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, weil diese schlichten wollte, als er einen anderen Mann im Schwitzkasten hatte. Doch als die Frau ihm die Hand auf die Schulter legte, rastete er, so der Anklagevorwurf, völlig aus: Er packte die Studentin mit beiden Händen am Hals und würgte sie, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Nachdem er von Umstehenden weggezogen worden war, ging er nochmals auf die junge Frau los.
Neben Sachschäden wie einem zerrissenen T-Shirt und einer kaputten Halskette erlitt die junge Frau vor allem körperliche und seelische Verletzungen: Zunächst war sie im Krankenhaus wegen Halsverletzungen behandelt worden. Bis heute ist sie in psychotherapeutischer Beratung und scheut größere Menschenansammlungen.
Der Angeklagte wiederholte vor dem Schöffengericht in Memmingen seine Aussage aus der ersten Verhandlung, dass er sich an nichts mehr erinnern könne, weil er innerhalb von zwei Stunden vor dem Vorfall um 16 Uhr mindestens eine Flasche Wodka getrunken habe. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Hans-Heinrich Tittus aus Weißenhorn, führte erneut aus, dass sich die Geschädigte „ohne Anlass in eine gefährliche Situation begeben“habe. Man könne das Vorgehen der jungen Frau auch „nicht als Zivilcourage bezeichnen“, weil der Streit zwischen den zwei Männern „nicht so bedrohlich“gewesen sei und außerdem andere Leute da gewesen seien, die hätten eingreifen können. Der Angeklagte habe „eventuell nur eine spontane Abwehrreaktion“gezeigt und mit 2,3 Promille Alkohol im Blut sei es „glaubwürdig, dass er sich nicht mehr erinnern kann“.
Selbst die angeführten Verletzungen, sagte der Verteidiger weiter, seien zum großen Teil erst sechs Wochen danach von einem Facharzt Man dürfe die Schuld nicht auf die Geschädigte verlagern, sagte sie. Der Nebenklägeranwalt schloss sich der Staatsanwältin an und forderte außerdem Schmerzensgeld für seine Mandantin. Der Angeklagte habe zwar schon 500 Euro bezahlt, sein Anwalt habe das jedoch an die Bedingung geknüpft, dass damit alle weiteren Ansprüche hinfällig seien.
Das Schöffengericht bestätigte schließlich das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang: Sechs Monate auf Bewährung, hinzu kommen 1000 Euro Geldauflage an die Staatskasse und weitere 1000 Euro als zusätzliches Schmerzensgeld an die Geschädigte sowie die gesamten Kosten des erneuten Verfahrens. Abschließend mahnte der Vorsitzende Richter Klaus Mörrath: Wegen der Alkoholisierung sei der Angeklagte diesmal noch mit Glück vor einer höheren Verurteilung bewahrt geblieben. „Dieses Glück ist jetzt aufgebraucht“, sagte Mörrath. Bei einer weiteren Tat unter Alkoholeinfluss werde sich dieser eher strafverschärfend auswirken. Einen Monat früher als sonst, am 30. März, endet heuer die Badesaison in der Kleinschwimmhalle der Stadt Weißenhorn. Nach Angaben der Stadtverwaltung kann der Badebetrieb wegen Engpässen beim Personal und wegen der am 10. April beginnenden Osterferien nicht länger aufrechterhalten werden. Die Badesaison im städtischen Freibad beginnt, sofern es die Wetterverhältnisse zulassen, am Samstag, 13. Mai. (az) Die Osteopathin Nadine Ribhegge berichtet am Montag, 27. März, um 20 Uhr im Christophorus-Haus, Bahnhofstraße 11a, wie die kindliche Entwicklung durch Naturheilkunde und Osteopathie positiv beeinflusst werden kann. Der katholische Frauenbund veranstaltet den Vortrag. Der Eintritt kostet fünf Euro, Mitglieder bezahlen nur drei Euro. (az)