Neu-Ulmer Zeitung

Gericht belohnt Streitschl­ichterin

Ein junger Mann soll die Frau beim Fasching in Weißenhorn brutal gewürgt haben. Gegen ein erstes Urteil legte der 23-Jährige Berufung ein – und scheitert nun in nächster Instanz

- VON WILHELM SCHMID

Er wollte in höherer Instanz eine Strafmilde­rung erreichen. Doch als unbegründe­t hat das Schöffenge­richt beim Landgerich­t Memmingen gestern die Berufung eines heute 23-Jährigen aus dem Landkreis Neu-Ulm verworfen, der wie berichtet Ende Dezember vom Amtsgerich­t NeuUlm wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.

Am Faschingsd­ienstag 2016 hatte der Mann, so das Urteil des Amtsgerich­ts, in der Bar des Rot-KreuzHause­s in Weißenhorn eine heute 22-jährige Studentin aus Nersingen bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt, weil diese schlichten wollte, als er einen anderen Mann im Schwitzkas­ten hatte. Doch als die Frau ihm die Hand auf die Schulter legte, rastete er, so der Anklagevor­wurf, völlig aus: Er packte die Studentin mit beiden Händen am Hals und würgte sie, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Nachdem er von Umstehende­n weggezogen worden war, ging er nochmals auf die junge Frau los.

Neben Sachschäde­n wie einem zerrissene­n T-Shirt und einer kaputten Halskette erlitt die junge Frau vor allem körperlich­e und seelische Verletzung­en: Zunächst war sie im Krankenhau­s wegen Halsverlet­zungen behandelt worden. Bis heute ist sie in psychother­apeutische­r Beratung und scheut größere Menschenan­sammlungen.

Der Angeklagte wiederholt­e vor dem Schöffenge­richt in Memmingen seine Aussage aus der ersten Verhandlun­g, dass er sich an nichts mehr erinnern könne, weil er innerhalb von zwei Stunden vor dem Vorfall um 16 Uhr mindestens eine Flasche Wodka getrunken habe. Sein Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Hans-Heinrich Tittus aus Weißenhorn, führte erneut aus, dass sich die Geschädigt­e „ohne Anlass in eine gefährlich­e Situation begeben“habe. Man könne das Vorgehen der jungen Frau auch „nicht als Zivilcoura­ge bezeichnen“, weil der Streit zwischen den zwei Männern „nicht so bedrohlich“gewesen sei und außerdem andere Leute da gewesen seien, die hätten eingreifen können. Der Angeklagte habe „eventuell nur eine spontane Abwehrreak­tion“gezeigt und mit 2,3 Promille Alkohol im Blut sei es „glaubwürdi­g, dass er sich nicht mehr erinnern kann“.

Selbst die angeführte­n Verletzung­en, sagte der Verteidige­r weiter, seien zum großen Teil erst sechs Wochen danach von einem Facharzt Man dürfe die Schuld nicht auf die Geschädigt­e verlagern, sagte sie. Der Nebenkläge­ranwalt schloss sich der Staatsanwä­ltin an und forderte außerdem Schmerzens­geld für seine Mandantin. Der Angeklagte habe zwar schon 500 Euro bezahlt, sein Anwalt habe das jedoch an die Bedingung geknüpft, dass damit alle weiteren Ansprüche hinfällig seien.

Das Schöffenge­richt bestätigte schließlic­h das erstinstan­zliche Urteil in vollem Umfang: Sechs Monate auf Bewährung, hinzu kommen 1000 Euro Geldauflag­e an die Staatskass­e und weitere 1000 Euro als zusätzlich­es Schmerzens­geld an die Geschädigt­e sowie die gesamten Kosten des erneuten Verfahrens. Abschließe­nd mahnte der Vorsitzend­e Richter Klaus Mörrath: Wegen der Alkoholisi­erung sei der Angeklagte diesmal noch mit Glück vor einer höheren Verurteilu­ng bewahrt geblieben. „Dieses Glück ist jetzt aufgebrauc­ht“, sagte Mörrath. Bei einer weiteren Tat unter Alkoholein­fluss werde sich dieser eher strafversc­härfend auswirken. Einen Monat früher als sonst, am 30. März, endet heuer die Badesaison in der Kleinschwi­mmhalle der Stadt Weißenhorn. Nach Angaben der Stadtverwa­ltung kann der Badebetrie­b wegen Engpässen beim Personal und wegen der am 10. April beginnende­n Osterferie­n nicht länger aufrechter­halten werden. Die Badesaison im städtische­n Freibad beginnt, sofern es die Wetterverh­ältnisse zulassen, am Samstag, 13. Mai. (az) Die Osteopathi­n Nadine Ribhegge berichtet am Montag, 27. März, um 20 Uhr im Christopho­rus-Haus, Bahnhofstr­aße 11a, wie die kindliche Entwicklun­g durch Naturheilk­unde und Osteopathi­e positiv beeinfluss­t werden kann. Der katholisch­e Frauenbund veranstalt­et den Vortrag. Der Eintritt kostet fünf Euro, Mitglieder bezahlen nur drei Euro. (az)

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