Doppelmörder von Eching verurteilt
Ein 52-Jähriger hat am Ammersee seine Ex-Freundin und den gemeinsamen Sohn erwürgt. Warum er trotz einer lebenslangen Haftstrafe auf eine Rückkehr in die Freiheit hoffen kann
Wegen zweifachen Mordes ist am Donnerstag ein 52-jähriger Franzose zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die achte Strafkammer des Landgerichts Augsburg stellte aber keine Schwere der Schuld fest, wie dies der Staatsanwalt gefordert hatte. Somit hat der Mann die Chance, nach 15 Jahren auf Bewährung freizukommen.
Der Angeklagte hatte in der Nacht auf den 17. August 2016 seine Ex-Freundin in Eching am Ammersee erwürgt und dann das im selben Zimmer schlafende Kind auf gleiche Weise getötet. Danach unternahm er einen Suizidversuch.
Vorsitzender Richter Michael Schneider bekannte zu Beginn der Urteilsverkündung, dass es Fälle gebe, die auch ein erfahrener Rich- nicht leicht hinter sich lasse. Trotzdem gelte es, mit professioneller Distanz zu urteilen. Schneider rekapitulierte die Vorgeschichte, basierend auf den Aussagen des Angeklagten und der Zeugen: Der Mann und die Frau hatten sich 2005 in Südfrankreich kennengelernt, 2008 kam das Wunschkind, danach folgte ein Hin- und Her der Aufenthalte von Mutter und Sohn in Frankreich und in Deutschland. Täter und Opfer hatten laut Schneider unterschiedliche Wahrnehmungen ihrer Beziehung: Sie fürchtete sein cholerisches Temperament, er fühlte sich ihren Entscheidungen, immer wieder nach Deutschland zu gehen, ausgeliefert.
Ein endgültiger Schlussstrich sei weder von ihr noch von ihm gezogen worden, so Schneider. Der Angeklagte habe vor der tatsächlichen Situation die Augen verschlossen. Als er dann einige Tage vor der Tat von seiner Ex-Freundin erfahren habe, dass diese wieder liiert sei und mit dem neuen Mann zusammenziehen wolle, sei „eine Illusion zerplatzt“. Laut Aussage des Angeklagten ging der Tat ein Gespräch über den Geburtstag des Buben im November voraus. Die Mutter habe gesagt, dass sie mit dem neuen Freund feiern werde und er in der Küche bleiben müsse. „Der Kessel explodierte, das Fass an Frustration und Trauer lief über“, so Schneider. Der Mann ging der Frau an die Kehle und tötete dann den Sohn.
Das Gericht sieht hier in beiden Fällen das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Beide Opfer waren arglos. Bei der Ermordung der Frau folgte die achte Strafkammer der Einschätzung des Psychiaters Dr. Richard Gruber, dass der Mann im Affekt gehandelt hat und verminter dert steuerungsfähig war. Warum der Bub sterben musste, dazu habe der Angeklagte keine plausible Erklärung geliefert, so Schneider. Ungeklärt blieb auch, wie eine kleine, unterhalb einer therapeutischen Wirkung liegende Menge Schlafmittel in das Blut des Kindes kam.
Als Einzelstrafen sprach das Gericht zwölf Jahre für die Ermordung der Frau und lebenslänglich für den Mord an dem Buben aus. Die Frage der Schwere der Schuld wurde verneint, da der Angeklagte von Anfang an gestanden hatte. Für Schneider war es ein von Reue und Einsicht geprägtes Geständnis. Und die Tat sei nicht geplant gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidiger Michael Weiss sagte, man akzeptiere es. Die Mutter der jungen Frau bewertete das Urteil des Landgerichts als angemessen: „Der Mann ist gestraft genug.“
Dass sich die Oma gern um ihre Enkelkinder kümmert, ist für viele ganz normal. Oma und Opa sind oft sehr geduldig und gehen liebevoll mit den Sprösslingen ihrer Kinder um. So ist es auch bei Helga W., die seit fast zwei Jahren mit ihren beiden Enkelkindern in einer kleinen Wohnung zusammen lebt. Das sechsjährige Mädchen und der vierjährige Bub konnten bei den eigenen Eltern nicht mehr bleiben, nachdem sich beide einer Therapie unterziehen mussten. Das Jugendamt unterstützt Frau W., wo immer es möglich ist. Oma und Enkelkinder kommen gut miteinander aus, auch wenn der finanzielle Spielraum der Großmutter sehr gering ist. Frau W. benötigt eine Schlafcouch für sich, für die Kinder müssen Schuhe und Kleidung angeschafft werden. Am dringendsten ist ein Essplatz mit Tisch und Stühlen, denn das gemeinsame Essen in der Familie ist ihnen wichtig. Die Kartei der Not hat Frau W. und die Enkelkinder mit einem Zuschuss für Möbel, Schuhe und Kleidung unterstützt. (ron)
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Drei Leichenspürhunde haben bei der Suche nach der seit Sonntag vermissten Studentin Malina Klaar am Regensburger Donauufer gebellt – ausgerechnet an der Stelle, an der auch das Handy der jungen Frau entdeckt wurde. „Das ist noch kein Beweis, dass wir Malina gefunden haben“, sagte ein Polizeisprecher. In dem Bereich fließe über die Kanalisation sogenanntes Oberflächenwasser in die Donau, das viele Gerüche der Stadt mit anschwemme. Am Freitagmorgen sollte in Absprache mit den Polizeihundeführern geklärt werden, wie das Bellen zu deuten ist. Dann wird auch entschieden, ob dort nach der Vermissten getaucht wird. Bisher war ein Taucheinsatz nicht möglich. Die Strömung war zu stark und das Wasser zu trüb.