Neu-Ulmer Zeitung

Was hilft gegen den Hass im Netz?

Facebook & Co. drohen hohe Strafen. Doch die Sache hat einen Haken

- VON MARTIN FERBER

Die Bundesregi­erung ist entschloss­en, Hasskommen­tare, Beleidigun­gen, Beschimpfu­ngen und Falschnach­richten im Internet und in sozialen Netzwerken mit den Mitteln des Strafrecht­s zu bekämpfen. Betreibern wie Facebook, Twitter oder anderen drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie nicht auf Beschwerde­n reagieren und offensicht­lich strafbare Inhalte wie Volksverhe­tzung, Bedrohung, Beleidigun­g oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen. Bei sonstigen rechtswidr­igen Inhalten gilt eine Frist von sieben Tagen. Das Bundeskabi­nett billigte gestern einen Gesetzentw­urf von Justizmini­ster Heiko Maas, der noch vor dem Ende der Legislatur­periode im Sommer vom Bundestag beschlosse­n werden soll.

Ob die Pläne des SPD-Politikers allerdings in dieser Form tatsächlic­h umgesetzt werden, ist noch offen. Denn es gibt massive Kritik an dem Entwurf des Justizmini­sters. Vertreter der Opposition, die Verbände der Internetwi­rtschaft, aber auch der Bundesverb­and der Zeitungsve­rleger und der Deutsche Journalist­enverband bemängelte­n, dass der Staat damit das Grundrecht der Meinungsfr­eiheit einschränk­e. Von einem „schwarzen Tag für das freie Internet“sprach Oliver Süme, Vorstandsm­itglied von „eco“, dem Verband der Internetwi­rtschaft. Die vom Gesetzgebe­r vorgegeben­en Fristen würden für eine juristisch­e Bewertung der beanstande­ten Äußerungen oft nicht ausreichen. „Zwangsläuf­ig erkennen wir bei starren Fristen die Gefahr einer Löschkultu­r des vorauseile­nden Gehorsams“, sagt Süme. „Es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre.“

Ähnlich argumentie­rt auch die Grünen-Politikeri­n Renate Künast, die von einem „Schnellsch­uss“sprach. „Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die jetzt vorliegt, dazu führt, dass am Ende auch die Meinungsfr­eiheit wirklich

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