Besser im Blick
Der Freistaat will die Videoüberwachung ausbauen. Es sollen mehr Kameras installiert und Programme eingesetzt werden, die Gesichter und Verhaltensmuster erkennen. Datenschützer kritisieren das
des Innenministers auf der Hand. Und zwar nicht nur bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder europaweiten Fahndungen wie der nach dem Berlin-Attentäter Anis Amri, sondern auch bei kleinen Vergehen wie etwa Taschendiebstählen.
Kritik und Zweifel an der Verfassungskonformität der ausgeweiteten Formen der Videoüberwachung wurden erst kürzlich auf der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in der sogenannten „Göttinger Erklärung“formuliert. Thomas Petri, bayerischer Landesbeauftragter für Datenschutz, hatte nach der Konferenz mitgeteilt: „Die Datenschützer sehen die Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung schon deshalb kritisch, weil es gegenwärtig an den dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen fehlt. Personen können mit dieser Technik nicht nur beobachtet, sondern auch automatisiert identifiziert werden. Das hat schwere Grundrechtseingriffe zur Folge. Zudem sind bisher falsche Identifizierungen keine Seltenheit.“
Die INVG speichert laut Geschäftsführer Robert Frank die Videoaufnahmen für sieben Tage. Der städtische Datenschutzbeauftragte prüfe unangemeldet, ob die Videos auch tatsächlich vernichtet würden. Die Ingolstädter Polizeiinspektion speichert ihre Videos laut Inspektionsleiter für drei Wochen.