Neu-Ulmer Zeitung

Attacke mit Rasierklin­ge war versuchter Mord

22-Jähriger muss wegen Angriffs auf Mithäftlin­g fünfeinhal­b Jahre ins Gefängnis

- VON MICHAEL PETER BLUHM

Weil er einen Mithäftlin­g mit einer Rasierklin­ge lebensgefä­hrlich verletzt hat, ist ein 22-Jähriger aus dem Alb-Donau-Kreis am Landgerich­t Ulm wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der junge Mann muss fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Opfer kam damals mit dem Leben davon, weil bei der Verletzung keine lebenswich­tigen Blutgefäße getroffen wurden. Wäre das der Fall gewesen, hätte den Angeklagte­n eine deutlich höhere Gefängniss­trafe bis hin zu lebensläng­lich erwartet.

Im Sommer vorigen Jahres hatte der Angeklagte nach einem heftigen Streit mit seinem Vater eine geladene Pistole gezückt und den 47-jährigen Mann mit den Worten bedroht: „Ich oder Du!“Nach einer Anzeige des Vaters wurde der mehrfach vorbestraf­te und Drogen konsumiere­nde Sohn in Untersuchu­ngshaft genommen, wo er auf einen alten Bekannten traf, mit dem er nach eigenem Bekunden einige Rechnungen zu begleichen hatte. Unter anderem soll der 23-jährige Mitgefange­ne dem jetzt Angeklagte­n vor einigen Jahren bei einer Schlägerei den Arm gebrochen haben, was dieser vor Gericht bestritt. Außerdem soll der frühere Kumpel dem Angeklagte­n einmal Ecstasy untergejub­elt haben, was dieser ebenfalls von sich wies.

Am Neujahrsta­g dieses Jahres trafen sich die beiden Zellennach­barn schließlic­h beim Hofgang und plauderten miteinande­r. Nach Auffassung des Schwurgeri­chts hatte der Angeklagte jedoch da schon geplant, den Mann zu töten. Dafür soll er in der Nacht zuvor eine Rasierklin­ge entspreche­nd präpariert und in seiner Kleidung versteckt haben. Nach dem harmlosen Plausch im Hof der Ulmer Justizvoll­zugsanstal­t konnte der Mitgefange­ne nicht im Mindesten erahnen, was dann wenige Minuten später im Beisein von etwa 40 Häftlingen geschah. Blitzschne­ll zückte der Angeklagte die messerscha­rfe Klinge und fuhr mit ihr über den Hals des Opfers, sodass ein langer Schnitt vom Ohr bis zum Kehlkopf entstand, aus dem Blut herausquol­l.

Mitgefange­ne stürzten sich zwischen die beiden. Der Anstaltsar­zt eilte herbei und versorgte den Verletzten. Sowohl er als auch der Notarzt im Bundeswehr­krankenhau­s attestiert­en dem Verletzten im Zeugenstan­d großes Glück, weil in diesem sensiblen Halssegmen­t lebenswich­tige Bereiche von der wuchtig geführten Rasierklin­ge um Millimeter verfehlt worden seien. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er habe dem Bekannten nur eine Narbe als Denkzettel verpassen wollen. Das Gericht beschied jedoch, er habe in bedingtem Vorsatz gehandelt und mit dieser heimtückis­chen Tat den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen.

„Die Verletzung­en waren nicht lebensgefä­hrlich, aber das hat bei einer solchen Tat die handelnde Person nicht in der Hand“, sagte der Vorsitzend­e Richter in seiner Urteilsbeg­ründung. Er bezeichnet­e den 22-jährigen Mann, der die Schule abgebroche­n und zeitweise von Gelegenhei­tsarbeiten gelebt hat als einen jungen Erwachsene­n mit dissoziale­n Persönlich­keitsstöru­ngen. Warum er den eigenen Vater mit einer geladenen Pistole bedroht hat, konnte in der Beweisaufn­ahme letztlich nicht geklärt werden. Auf jeden Fall glaubte das Schwurgeri­cht dem Angeklagte­n nicht, dass er nicht gewusst habe, dass es sich um eine scharfe Waffe handelte.

In Thal, auf Höhe der Burgthalsc­henke, wird gearbeitet – und zwar mit Hochdruck. Denn in diesem Bereich entsteht ein neuer Ortsmittel­punkt. Damit geht ein von Bürgern lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Aber bevor es an die neue Ausgestalt­ung des Areals geht, nehmen sich die Bauleute erst einmal den Untergrund vor. Denn die Straße wird nach Mitteilung des Stadtbauam­tes technisch saniert. Die Wasserleit­ung und der Regenwasse­rkanal werden erneuert. Auch Teile der Schmutzwas­serkanalis­ierung werden durch neue ersetzt.

Wenn diese Arbeiten erledigt sind, wird der Straßenbel­ag mit den dazugehöri­gen Gehwegen erneuert. Auch die Bushaltest­ellen kommen verkehrste­chnisch auf den neuesten Stand. Genauer gesagt werden sie behinderte­ngerecht ausgebaut und mit einem Blindenlei­tsystem versehen. Das Hauptaugen­merk liegt im Moment aber auf dem Straßenbau, sodass die Straße sobald wie möglich wieder für den Verkehr freigegebe­n werden kann, heißt es aus dem Stadtbauam­t.

Wenn das geschafft ist, werden die Nebenfläch­en wie Gehwege und Haltestell­en nicht nur technisch, sondern auch optisch aufgewerte­t. Ein Plätzchen ist für den Maibaum reserviert, sodass die traditions­rei- chen Maibaumfei­ern auch das entspreche­nde Ambiente haben.

Geplant ist zudem eine Wasserachs­e. Dafür wird der Landgraben wieder freigelegt, der momentan noch unterirdis­ch fließt. Ein parkähnlic­her Bereich um den Wasserlauf herum soll nach Vorstellun­g der Stadt Lust zum Verweilen schaffen. Ebenso ist an Spielmögli­chkeiten für Mädchen und Buben gedacht worden. Die Straße soll möglichst schnell fertig werden, der Rest wird sich möglicherw­eise noch bis zum Spätherbst hinziehen.

Eines dürfte aber besonders die Anlieger freuen: Nach derzeit vorliegend­en Planungen für den Dorfplatz und allem, was damit zusammenhä­ngt, werden sie nicht zur Kasse gebeten und haben damit keine Anliegerbe­iträge zu erwarten. Die Kosten für die Sanierung der Straße (Ortsmitte) sind im aktuellen Haushalt mit 235000 Euro ausgewiese­n.

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Symbolfoto: Felix Kästle, dpa Wegen versuchten Mordes im Ulmer Gefängnis ist ein Mann jetzt zu einer Freiheits strafe von fünfeinhal­b Jahren verurteilt worden.
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Foto: Konrad Chronik/Repro: Ursula Katharina Balken Der Weiher von Thal ist im Laufe der Jahre immer kleiner geworden. Heute gibt es ihn gar nicht mehr.

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