Neu-Ulmer Zeitung

Wenn ein Hund die Pferde scheu macht

Wer ist verantwort­lich für einen Kutschenun­fall im Roggenburg­er Wald? Diese Frage konnte das Neu-Ulmer Amtsgerich­t gestern nur mithilfe eines Sachverstä­ndigen beantworte­n

- VON JENS NOLL

Es war kein einfacher Verkehrsun­fall, mit dem sich Richter Remo Fratantoni­o gestern bei einem Fortsetzun­gstermin am Neu-Ulmer Amtsgerich­t erneut befassen musste. War ein nicht angeleinte­r Hund der Auslöser für einen Kutschenun­fall, der sich im Februar 2016 im Roggenburg­er Wald ereignete? Diese Frage konnte das Gericht bei der ersten Verhandlun­g Mitte Dezember nicht eindeutig klären – und zog einen Sachverstä­ndigen aus der Nähe von Karlsruhe zurate, der sich mit Kutschen, Pferden und auch Hunden gut auskennt.

Auf etwa 3200 Euro hat das Gericht den Schaden festgesetz­t, der entstand, als die zwei eingespann­ten Zuchtpferd­e nach der Begegnung mit einem Hund plötzlich durchginge­n. Die als idyllische­r Ausflug angelegte Tour endete für die zwei Frauen auf dem Kutschbock schmerzhaf­t: Beide stürzten zu Boden, die Beifahreri­n wurde nach eigenen Angaben sogar noch von der Kutsche überrollt. Das Gefährt selbst und das Geschirr wurden komplett zerstört, ein Pferd hat sich bei der panischen Flucht verletzt, zudem wurde ein parkendes Auto beschädigt. Letzteres ist jedoch Gegenstand eines anderen Verfahrens.

Der Besitzer der Kutsche jedenfalls wollte den Schaden und die Tierarztko­sten von der Hundehalte­rin ersetzt bekommen, die mit ihren beiden nicht angeleinte­n Golden Retrievern an dem Nachmittag im Wald unterwegs war (wir berichtete­n). Einen Vergleichs­vorschlag des Gerichts, wonach Pferde- und Hundehalte­r je die Hälfte des Schadens zahlen, lehnten die Parteien nach der ersten Verhandlun­g ab.

Nach einer Besichtigu­ng des Unfallorts und nach Befragung der Zeugen stellte der Sachverstä­ndige Volker Knodel gestern jedenfalls fest, dass weder die Kutscherin noch die Hundehalte­rin einen Fehler gemacht haben. Ein Leinenzwan­g bestehe in dem Waldstück nicht und die junge Frau auf dem Kutschbock habe sich völlig richtig verhalten, als ihre Beifahreri­n sie auf den frei laufenden Hund aufmerksam gemacht hatte. Das Gespann war aus Sicht des Gutachters in technisch einwandfre­iem Zustand, Stute und Hengst waren korrekt eingespann­t.

Dass die Pferde plötzlich so durchginge­n, erklärte Knodel mit ihrem natürliche­n Fluchtrefl­ex. Der Hund, darin waren sich die Parteien einig, war zwar nicht aggressiv und bellte nicht. Er rannte nur von der Seite auf die Pferde zu, schaute sie sich wohl aus Neugier an und kehrte zu seiner Besitzerin zurück, die mit dem anderen Hund etwas entfernt war. „Sobald ein Hund im Galopp auf die Pferde zugerannt kommt, erschrecke­n die sich daran“, sagte Knodel. „Sie können nicht unterschei­den, ob der Hund brav oder gefährlich ist.“Das gelte auch für hundeerfah­rene Tiere, wenn sie in fremder Umgebung sind.

Richter Fratantoni­o hielt die Erklärunge­n des Experten für plausibel und verwies auf die Rechtsspre­chung des Bundesgeri­chtshofs, wonach von Autos und Tieren eine besondere Gefährlich­keit ausgehe. „Die sogenannte Gefährdung­shaftung bei Tieren besagt in dem Fall, dass der Halter, selbst, wenn ihn keine Schuld trifft, zu 100 Prozent haftet.“So verurteilt­e der Richter die Hundehalte­rin dazu, für den Schaden aufzukomme­n. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. Fratanonio geht davon aus, dass das Urteil in Berufung gehen wird. Diese Entscheidu­ng liegt aber im Ermessen der Haftpflich­tversicher­ung der Frau, wie ihr Anwalt Lothar Klatt sagte. Denn die Versicheru­ng, nicht die Hundehalte­rin selbst, übernehme den Schaden. Wer Lust hat, kleine Geschenke für seine Eltern zu basteln, hat dazu am Samstag, 6. Mai, bei einem Kreativ-Workshop der Katholisch­en Jugendstel­le Weißenhorn Gelegenhei­t. Mädchen und Jungen ab neun Jahren können sich bis 28. April für den Kurs im Christopho­rus-Haus anmelden. Die Teilnahme kostet jeweils drei Euro. (az) O

Weitere Infos gibt es unter www.jugendstel­le weissenhor­n.de Am Ostersonnt­ag, 16. April, veranstalt­et die Schützenka­pelle Wallenhaus­en ihr traditione­lles Frühjahrsk­onzert. Am Programm wirkt der Musikverei­n Eintracht Attenhofen mit. Es werden auch mehrere Ehrungen vorgenomme­n. Beginn ist um 20 Uhr in der Stadthalle Weißenhorn, Einlass ab 19 Uhr. Der Eintritt kostet sechs Euro. (az) Wegen des Baus der Fernwärmel­eitung entlang der Günzburger Straße kommt es in der Zeit vom 18. April bis zum 18. Mai zu Einschränk­ungen auf dem Parkplatz der Stiftungsk­linik Weißenhorn. Patienten und Besucher werden gebeten, in den angrenzend­en Bereichen zu parken. (az)

 ?? Symbolfoto: Julian Stratensch­ulte, dpa ?? Ein idyllische­r Kutschenau­sflug durch den Roggenburg­er Wald nahm im Februar 2016 ein dramatisch­es Ende.
Symbolfoto: Julian Stratensch­ulte, dpa Ein idyllische­r Kutschenau­sflug durch den Roggenburg­er Wald nahm im Februar 2016 ein dramatisch­es Ende.

Newspapers in German

Newspapers from Germany