Wenn ein Hund die Pferde scheu macht
Wer ist verantwortlich für einen Kutschenunfall im Roggenburger Wald? Diese Frage konnte das Neu-Ulmer Amtsgericht gestern nur mithilfe eines Sachverständigen beantworten
Es war kein einfacher Verkehrsunfall, mit dem sich Richter Remo Fratantonio gestern bei einem Fortsetzungstermin am Neu-Ulmer Amtsgericht erneut befassen musste. War ein nicht angeleinter Hund der Auslöser für einen Kutschenunfall, der sich im Februar 2016 im Roggenburger Wald ereignete? Diese Frage konnte das Gericht bei der ersten Verhandlung Mitte Dezember nicht eindeutig klären – und zog einen Sachverständigen aus der Nähe von Karlsruhe zurate, der sich mit Kutschen, Pferden und auch Hunden gut auskennt.
Auf etwa 3200 Euro hat das Gericht den Schaden festgesetzt, der entstand, als die zwei eingespannten Zuchtpferde nach der Begegnung mit einem Hund plötzlich durchgingen. Die als idyllischer Ausflug angelegte Tour endete für die zwei Frauen auf dem Kutschbock schmerzhaft: Beide stürzten zu Boden, die Beifahrerin wurde nach eigenen Angaben sogar noch von der Kutsche überrollt. Das Gefährt selbst und das Geschirr wurden komplett zerstört, ein Pferd hat sich bei der panischen Flucht verletzt, zudem wurde ein parkendes Auto beschädigt. Letzteres ist jedoch Gegenstand eines anderen Verfahrens.
Der Besitzer der Kutsche jedenfalls wollte den Schaden und die Tierarztkosten von der Hundehalterin ersetzt bekommen, die mit ihren beiden nicht angeleinten Golden Retrievern an dem Nachmittag im Wald unterwegs war (wir berichteten). Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts, wonach Pferde- und Hundehalter je die Hälfte des Schadens zahlen, lehnten die Parteien nach der ersten Verhandlung ab.
Nach einer Besichtigung des Unfallorts und nach Befragung der Zeugen stellte der Sachverständige Volker Knodel gestern jedenfalls fest, dass weder die Kutscherin noch die Hundehalterin einen Fehler gemacht haben. Ein Leinenzwang bestehe in dem Waldstück nicht und die junge Frau auf dem Kutschbock habe sich völlig richtig verhalten, als ihre Beifahrerin sie auf den frei laufenden Hund aufmerksam gemacht hatte. Das Gespann war aus Sicht des Gutachters in technisch einwandfreiem Zustand, Stute und Hengst waren korrekt eingespannt.
Dass die Pferde plötzlich so durchgingen, erklärte Knodel mit ihrem natürlichen Fluchtreflex. Der Hund, darin waren sich die Parteien einig, war zwar nicht aggressiv und bellte nicht. Er rannte nur von der Seite auf die Pferde zu, schaute sie sich wohl aus Neugier an und kehrte zu seiner Besitzerin zurück, die mit dem anderen Hund etwas entfernt war. „Sobald ein Hund im Galopp auf die Pferde zugerannt kommt, erschrecken die sich daran“, sagte Knodel. „Sie können nicht unterscheiden, ob der Hund brav oder gefährlich ist.“Das gelte auch für hundeerfahrene Tiere, wenn sie in fremder Umgebung sind.
Richter Fratantonio hielt die Erklärungen des Experten für plausibel und verwies auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, wonach von Autos und Tieren eine besondere Gefährlichkeit ausgehe. „Die sogenannte Gefährdungshaftung bei Tieren besagt in dem Fall, dass der Halter, selbst, wenn ihn keine Schuld trifft, zu 100 Prozent haftet.“So verurteilte der Richter die Hundehalterin dazu, für den Schaden aufzukommen. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. Fratanonio geht davon aus, dass das Urteil in Berufung gehen wird. Diese Entscheidung liegt aber im Ermessen der Haftpflichtversicherung der Frau, wie ihr Anwalt Lothar Klatt sagte. Denn die Versicherung, nicht die Hundehalterin selbst, übernehme den Schaden. Wer Lust hat, kleine Geschenke für seine Eltern zu basteln, hat dazu am Samstag, 6. Mai, bei einem Kreativ-Workshop der Katholischen Jugendstelle Weißenhorn Gelegenheit. Mädchen und Jungen ab neun Jahren können sich bis 28. April für den Kurs im Christophorus-Haus anmelden. Die Teilnahme kostet jeweils drei Euro. (az) O
Weitere Infos gibt es unter www.jugendstelle weissenhorn.de Am Ostersonntag, 16. April, veranstaltet die Schützenkapelle Wallenhausen ihr traditionelles Frühjahrskonzert. Am Programm wirkt der Musikverein Eintracht Attenhofen mit. Es werden auch mehrere Ehrungen vorgenommen. Beginn ist um 20 Uhr in der Stadthalle Weißenhorn, Einlass ab 19 Uhr. Der Eintritt kostet sechs Euro. (az) Wegen des Baus der Fernwärmeleitung entlang der Günzburger Straße kommt es in der Zeit vom 18. April bis zum 18. Mai zu Einschränkungen auf dem Parkplatz der Stiftungsklinik Weißenhorn. Patienten und Besucher werden gebeten, in den angrenzenden Bereichen zu parken. (az)