Abtreibungsregelungen in europäischen Ländern
● Ein Schwanger schaftsabbruch ist grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Bedin gungen aber nicht strafbar. Eine Frau darf innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lässt und dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Eine Abtreibung bleibt auch nach der Frist straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder ihr eine schwerwiegende kör perliche oder seelische Beeinträchti gung droht. ● Sie zählen zu den libe ralsten westeuropäischen Ländern mit einer Fristenregelung von 22 Wo chen. Nach einem Gespräch mit dem Arzt muss die Frau nur eine fünf tägige Bedenkzeit abwarten, ehe sie in eine Klinik aufgenommen wird. ● Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau be scheinigen, dass die Schwanger schaft ihr körperlich oder seelisch scha den könnte, ist ein Eingriff legal. In Nordirland darf nur bei Lebensgefahr für die Mutter abgetrieben werden und wenn sie selbstmordgefährdet ist. ● räumt den Frauen eine Zwölf Wochen Frist ein. Sie können eine Abtreibung vornehmen lassen, wenn sie die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen. Vor einem Eingriff müssen sich Betroffene von zwei Ärzten untersuchen und beraten lassen. ● Dort sind Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche zu gelassen, bis zur 22. Woche können sie aus medizinischen Gründen legal sein. (dpa)