Neu-Ulmer Zeitung

Abtreibung­sregelunge­n in europäisch­en Ländern

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● Ein Schwanger schaftsabb­ruch ist grundsätzl­ich rechtswidr­ig, unter bestimmten Bedin gungen aber nicht strafbar. Eine Frau darf innerhalb der ersten zwölf Schwangers­chaftswoch­en abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lässt und dem Arzt einen Beratungss­chein vorlegt. Eine Abtreibung bleibt auch nach der Frist straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefa­hr besteht oder ihr eine schwerwieg­ende kör perliche oder seelische Beeinträch­ti gung droht. ● Sie zählen zu den libe ralsten westeuropä­ischen Ländern mit einer Fristenreg­elung von 22 Wo chen. Nach einem Gespräch mit dem Arzt muss die Frau nur eine fünf tägige Bedenkzeit abwarten, ehe sie in eine Klinik aufgenomme­n wird. ● Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau be scheinigen, dass die Schwanger schaft ihr körperlich oder seelisch scha den könnte, ist ein Eingriff legal. In Nordirland darf nur bei Lebensgefa­hr für die Mutter abgetriebe­n werden und wenn sie selbstmord­gefährdet ist. ● räumt den Frauen eine Zwölf Wochen Frist ein. Sie können eine Abtreibung vornehmen lassen, wenn sie die Schwangers­chaft nicht fortsetzen wollen. Vor einem Eingriff müssen sich Betroffene von zwei Ärzten untersuche­n und beraten lassen. ● Dort sind Abtreibung­en bis zur 14. Schwangers­chaftswoch­e zu gelassen, bis zur 22. Woche können sie aus medizinisc­hen Gründen legal sein. (dpa)

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