Neu-Ulmer Zeitung

Seit dem Demjanjuk Urteil gibt’s mehr Verfahren

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möglich sei. „Dann kann man vielleicht eine Bewertung vornehmen.“

Im KZ Stutthof starben mehr als 60 000 Menschen. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalso­zialistisc­her Verbrechen in Ludwigsbur­g hatte den Fall nach München abge- geben. Die Juristen, die Vorarbeit für staatsanwa­ltliche NS-Ermittlung­en in ganz Deutschlan­d leisten, hatten sich nach der Verurteilu­ng des Ex-Wachmannes John Demjanjuk 2011 nochmals systematis­ch Verbrechen in KZs und Vernichtun­gslagern vorgenomme­n. Das Landgerich­t München hatte Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28000 Menschen in Sobibor verurteilt, obwohl er nicht direkt an ihrer Tötung mitgewirkt hatte. Das Urteil, das wegen Demjanjuks Tod nicht rechtskräf­tig wurde, war als neue Wende in der Rechtsprec­hung gewertet worden. Es folgten Verfahren gegen andere Wachmänner, etwa den 95-jährigen Oskar Gröning und den gleichaltr­igen Reinhold Hanning. Allein 2016 leitete Ludwigsbur­g 30 neue Vorermittl­ungsverfah­ren ein und gab sie zumeist an die zuständige­n Staatsanwa­ltschaften ab. Viele der früheren Nazi-Helfer sind allerdings tot – oder nicht verhandlun­gsfähig, wie eine ehemalige Funkerin aus Auschwitz. Sie war wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 260 000 Juden angeklagt. Doch sie war schon 2016 zu gebrechlic­h für einen Prozess.

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