Höhere Strafen für Angriffe auf Polizisten
Wer Einsatzkräfte attackiert, riskiert fünf Jahre Haft. Gleiches gilt für Tätlichkeiten gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Was die Länderkammer sonst noch beschlossen hat
Ein wahres Mammutprogramm absolvierte gestern der Bundesrat. Über 39 Gesetze wurde in der Länderkammer endgültig abgestimmt. Das sind die wichtigsten Beschlüsse:
● Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute werden künftig höher bestraft. In Zukunft drohen für solche Attacken bis zu fünf Jahre Haft. Das gilt auch für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen. Zudem stellt das Gesetz auch das „Gaffen“an Unfallstellen oder das Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift „Behinderung von hilfeleistenden Personen“. 2016 wurden nach Regierungsangaben über 71 000 Polizisten Opfer von Gewaltdelikten, 11,2 Prozent mehr als im Jahr davor. ● Heiraten soll in Deutschland künftig ausnahmslos erst mit 18 möglich sein: Der Bundesrat unterstützt einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Mit dem Gesetz zum Verbot von Kinderehen wird die Ehemündigkeit von derzeit 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Die Bundesregierung reagiert damit auf die gestiegene Zahl von Kinderehen infolge der ins Land gekommenen Flüchtlinge. Die Bundesländer sprachen sich dafür aus, die Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Das Gesetz soll in der laufenden Legislaturperiode endgültig beschlossen werden. ● Bundesbeamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während ihres Dienstes künftig nicht verhüllen. Ausnahmen sieht das am Freitag von der Länderkammer beschlossene Gesetz nur bei gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken vor – etwa wegen einer Infektionsgefahr oder zum Eigenschutz. Bei der Beantragung von Ausweispapieren muss der Antragsteller zudem sein Gesicht zeigen, um einen Abgleich mit dem Foto zu ermöglichen. ● Extremistische Gefährder können künftig zum Tragen einer Fußfessel gezwungen werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag ein Gesetz, das dem Bundeskrimi- nalamt (BKA) die Aufenthaltsüberwachung erlaubt, wenn es Hinweise auf einen möglichen Anschlag gibt. Voraussetzung für eine Fußfessel bei Gefährdern ist eine richterliche Anordnung. Konkret kann die Fußfessel dem BKA-Gesetz zufolge dann angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Das Gesetz gilt aber nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig: Sie müssen eigene Gesetze beschließen. ● Verbraucher sollen besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon geschützt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun von Bundesregierung und Bundestag beraten wird. Die Länderkammer will, dass Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur gültig sind, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt. Das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen floriere ungebrochen, obwohl es seit 2013 strengere Bedingungen gibt.
Außenminister Sebastian Kurz versucht in Österreich Neuwahlen durchzusetzen. Nach dem Rücktritt von ÖVP-Chef und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner am Mittwoch übernahm der 30-Jährige die Initiative und sagte, er sei überzeugt, dass „vorgezogene Wahlen der richtige Weg wären, um in Österreich Veränderung möglich zu machen“. Zum Thema Vorsitz der Volkspartei meinte er: „Derjenige, der die Führung übernimmt, muss die Möglichkeit haben, die inhaltliche Linie vorzugeben, und der muss vor allem auch Personalentscheidungen treffen dürfen.“Die schwarzen Landeschefs, die gestern in Tirol tagten, stellten sich hinter Kurz. Bisher haben in der ÖVP die Landesverbände ein größeres Gewicht als der Parteichef.
Kanzler und SPÖ-Chef Christian Kern will dagegen mit wechselnden Mehrheiten weiterregieren, sollte die ÖVP die Koalition verlassen. „Wir wollen keine Neuwahlen, wir werden weiter versuchen, im Parlament sachpolitische Lösungen zu erzielen – und das auch, falls nötig, mit wechselnden Mehrheiten“, sagte Kern. Zugleich drohte er der ÖVP das Ende der rot-schwarzen Zusammenarbeit für „sehr lange Zeit“an. Er forderte obendrein eine Entschuldigung von Kurz und der ÖVP, die ihn nach seinem jüngsten Angebot einer „Reformpartnerschaft“der Unehrlichkeit bezichtigt hätten.
Aus Sicht von Kurz würden bei einer Fortsetzung der Koalition mit der SPÖ bald wieder MinimalKompromisse geschlossen, „die in Wahrheit das Land nicht wirklich verändern“würden. Er habe für diese Haltung kein Mandat.
Kurz ist erklärter Gegner einer Großen Koalition mit der SPÖ. Er hat seit seinem Amtsantritt versucht, die politischen Themen der rechtspopulistischen FPÖ zu besetzen. Wie schon Wolfgang Schüssel wäre er bereit, mit der FPÖ zu regieren. Die Schließung der Balkanroute für Flüchtlinge und der harte Kurs gegenüber der Türkei haben ihm große Sympathien in der Bevölkerung eingebracht.