Neu-Ulmer Zeitung

Der Mann hört Stimmen. Unter anderem die Gottes

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Sommer in erster Instanz zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren verurteilt worden. Schuldig wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen und Beleidigun­g. In der Berufungsv­erhandlung war das Urteil des Schöffenge­richts gegen ihn allerdings aufgehoben worden: Denn er sei, als Gott zu ihm sprach, nicht schuldfähi­g gewesen. Die Verhandlun­g musste, weil das Amtsgerich­t eine dauerhafte Unterbring­ung nicht anordnen kann, danach am Landgerich­t ganz neu beginnen.

Am Landgerich­t nahm sich Richter Denz gestern viel Zeit, um dem verwirrt und uneinsicht­ig wirkenden Patienten zu erklären, warum es für ihn besser sei, behandelt zu werden. „Solange sie sich nicht aktiv mit Ihrer Krankheit auseinande­rsetzen, können wir es nicht verantwort­en, Sie in die Freiheit zu entlassen.“Er müsse lernen, mit den Stimmen in seinem Kopf zu leben, sich ein „Krankheits­management“überlegen. Medikament­e wirkten bei ihm, aber er müsse sie auch nehmen.

Zum Weg der Heilung gehöre zunächst die Einsicht. Die vermisste der Richter, betonte aber die Chance, die eine Einweisung auch bieten könne: „Sie sind krank, Sie sind nicht schuldig. Sie müssen nicht mehr ins Gefängnis, wo Sie nur verwahrt werden, sondern kommen ins Krankenhau­s, wo Ärzte mit Ihnen arbeiten.“Schwierige­r macht das die Sprachbarr­iere. Der Asylbewerb­er spricht kaum Deutsch. Er war über die Mittelmeer­route aus Nigeria geflohen. (kuepp)

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