So klappt der digitale Konto Wechsel
Banken müssen ihren Kunden neuerdings den Umzug zu einem anderen Geldhaus erleichtern. Eine neue Untersuchung zeigt aber: Ganz so bequem wie erhofft ist das oft nicht
Wer zu einer anderen Bank wechseln wollte, hatte bislang viel zu tun: Kontoauszüge mussten durchforstet, Lastschriften und Daueraufträge sortiert und viele Briefe zur Post gebracht werden. Seit dem vergangenen Herbst ist das anders, zumindest in der Theorie. Seitdem müssen die Geldhäuser ihren Kunden den Umzug so bequem wie möglich machen. Die alte Bank und die neue sollen dafür besser zusammenarbeiten. Das bisherige Kreditinstitut muss eine Übersicht aller Buchungen der vergangenen 13 Monate liefern, die zukünftige Bank soll alle Zahlungspartner über den Wechsel unterrichten. Für das aktuelle Finanztest-Magazin hat die Stiftung Warentest nun untersucht, ob der neue Service so reibungslos funktioniert wie versprochen.
Das Ergebnis sei durchwachsen, schreiben die Redakteure. Die drei Test-Kunden hatten bisher Konten bei der Sparkasse Leipzig, der Förde Sparkasse und der Hypovereins- bank und sind zur DKB, zur Berliner Sparkasse und zur Comdirect Bank gewechselt. Zweimal habe alles gut geklappt, der Wechsel von der Hypovereinsbank zur Comdirect sei jedoch nur gelungen, weil der Kunde sich am Ende selbst darum gekümmert habe. Dazu kommt: Bei keiner der Banken im Test sei der Umzug zum vorgeschriebenen Termin vollzogen worden. Normalerweise soll ein Wechsel nicht länger als zwölf Geschäftstage dauern.
Um den digitalen Umzugsservice in Anspruch zu nehmen, müssen die Kunden sich online bei der neuen Bank einloggen. Dort geben sie die Daten ihrer alten Bank ein und erhalten im Idealfall eine Übersicht ihrer Zahlungen aus den vergangenen 13 Monaten. Die Kunden können jede Buchung einzeln auswählen und entscheiden, ob der Zahlungspartner über die neue Bankverbindung informiert werden soll. Darum kümmert sich dann die neue Bank mit maschinell erstellten Briefen, die eine digitale Unterschrift des Kunden tragen.
Nach Angaben der Stiftung Warentest sind es meist kleinere Dinge, die den Prozess verlangsamen: Mal fehlt die Adresse eines Zahlungspartners, der dann nicht über den Kontowechsel informiert werden kann. Ein anderes Mal akzeptiert der Zahlungspartner die maschinell erstellten Schreiben der Bank nicht und ändert die Kontoverbindung erst, wenn der Kunde sie noch einmal schriftlich bestätigt. Auch Daueraufträge können den Experten zufolge nicht automatisch übertragen werden. Der Kunde muss sie bei der eigenen Bank löschen und bei der neuen Bank wieder anlegen.
Die größten Probleme hatte ein Testkunde beim Wechsel von Hypovereinsbank zu Comdirect. Auch nach dem zweiten Versuch scheiterte er an der Technik. Ähnliche Probleme könnten laut Stiftung Warentest auch Kunden haben, die ihr altes Konto bei der Commerzbank, der Consorsbank oder der Targobank haben. Bei der Berliner Sparkasse versuchte der Testkunde dagegen vergeblich, in der Filiale Auskunft zu bekommen. Die Mitarbeiterin dort sei ahnungslos gewesen, schreiben die Tester. Obwohl Banken verpflichtet sind, auch jenen Kunden beim Wechsel zu helfen, die sich nicht mit dem Internet auskennen, war der Testkunde gezwungen, auf den digitalen Wechselservice umzusteigen.
Trotz einiger Pannen raten die Tester, den Service in Anspruch zu nehmen. Selbst wenn nicht alles glatt laufe, falle der Umzug damit leichter. Die Experten empfehlen aber, das alte Konto erst zu schließen, wenn alle Zahlungspartner die neue Kontoverbindung bestätigt haben. So lange sollte auf beiden Girokonten Geld sein, damit keine Abbuchungen platzen. Trotz der digitalen Unterstützung sollte der Kunde nach Angaben der Tester den Kontowechsel genau kontrollieren und überprüfen, ob alle Buchungen übertragen wurden.
Was passiert, wenn das Paket beschädigt oder verschwunden ist?
Bis zur Ablieferung des Pakets ist das Transportunternehmen verantwortlich. Es stellt sich die Frage, ob der Paketdienst seine Leistung erfüllt hat, wenn er das Paket beim Nachbarn abgibt. Außerdem ist unklar, inwieweit der Nachbar haftet. In einer Einzelfallentscheidung hat der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr geurteilt, dass der Nachbar bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haftet, wenn es sich um eine Gefälligkeit handelt. „Es ist nicht klar, inwieweit sich diese Entscheidung verallgemeinern lässt und ob es sich bei der Paketannahme um eine Gefälligkeit handelt“, sagt Verbraucherschützerin Halm. Schmeißt der Nachbar das Paket aus Versehen runter, ist die Frage, wer dafür aufkommt, nicht leicht zu beantworten.
Was sollten Verbraucher tun?
Oft können Verbraucher mit einer Vorausverfügung bestimmen, was mit dem Paket passiert, wenn es nicht zustellbar sein sollte. Häufig lässt sich auch eine Terminzustellung vereinbaren – dann kommt das Paket zu einer Uhrzeit an, zu der man auch zu Hause ist.