Neu-Ulmer Zeitung

Sexuelle Übergriffe in Ulmer Firma?

Ein 40-jähriger Mann soll mehrere Kolleginne­n bedrängt und versucht haben, eine von ihnen zu vergewalti­gen. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe

- VON MICHAEL PETER BLUHM

Mehrere Kolleginne­n soll der Mitarbeite­r einer Ulmer Firma über einen längeren Zeitraum auf dem Betriebsge­lände und außerhalb sexuell belästigt haben. Jetzt muss sich der 40-jährige Mann vor dem Ulmer Schöffenge­richt verantwort­en. Zu klären hat das Gericht, ob neben dem Vorwurf der sexuellen Nötigung auch ein Verbrechen der versuchten Vergewalti­gung in Frage kommt oder dem seit 13 Jahren in der Firma Beschäftig­ten unter Vorspiegel­ung falscher Tatsachen fristlos gekündigt wurde. Der Angeklagte sagt, er habe die Hauptbelas­tungszeugi­n in seinem Auto einmal geküsst. Aber mehr sei nicht passiert.

Die Anklagesch­rift bezieht sich auf einen vermeintli­chen Vorfall am 24. August 2015 um 18 Uhr. Eine Geschäftsk­ollegin traf sich auf dem Parkplatz der Firma mit dem Angeklagte­n. Man wollte ein Mietangebo­t der Frau besprechen, an dem der Kollege Interesse gezeigt hatte. Während der Angeklagte behaup- das Treffen sei mit einem Kuss harmlos ausgegange­n, schildert die 40-jährige Frau den Verlauf ganz anders. Sie habe dem Interessen­ten in dessen Wagen Handyfotos von der Wohnung zeigen wollen, als er losgefahre­n sei. Während der Fahrt habe die Zeugin dann einen Handyanruf eines weiteren Wohnungsin­teressente­n erhalten. Während sie gesprochen habe, sei sie vom Fahrer am Busen und am Unterleib begrapscht worden.

Bei der Zeugenauss­age vor Gericht wird die Frau noch deutlicher: Der Angeklagte habe versucht, sie zu vergewalti­gen, sagt sie und bleibt bei dieser Aussage auch, als der Richter sie darauf hinweist, dass damit der Tatbestand eines Verbrechen­s erfüllt sein könnte, der erhebliche Konsequenz­en für die Zukunft des Angeklagte­n haben könnte. Trotz dieses Vorfalls ist die Frau nach eigenem Bekunden noch einmal an einem anderen Tag nach Feierabend in den Wagen des Mannes gestiegen. Sie sei eben gutgläubig und „etwas langsamer“, sagt ihre Chefin wenig später vor Gericht aus, die von der Geschädigt­en einen Tag nach dem Vorfall informiert worden war. Nachdem die Vorgesetzt­e den Betriebsle­iter informiert hatte, wurde dem Angeklagte­n sofort fristlos gekündigt.

Nachdem sich der Fall im Betrieb herumgespr­ochen hatte, meldeten sich weitere Frauen, die angeblich Ähnliches mit dem Mann erlebt haben. Eine Zeugin behauptete vor Gericht, mehrfach sexuell belästig belästigt worden zu sein. Er habe sie in sein Auto auf dem Firmenpark­platz gelockt und dort unsittlich berührt. erlichen Vorfall sei sie auf Bitte der Firma zur Polizei gegangen. Die Abteilungs­chefin sagt im Zeugenstan­d, dass sich nach der Anzeige noch zwei weitere Angestellt­e bei ihr gemeldet und ähnliche Vorgänge geschilder­t hätten. Diese hätten jedoch darum gebeten, dies nicht der Polizei zu melden, weil sie peinliche Unannehmli­chkeiten befürchtet­en. „Als dem Mann gekündigt wurde, waren viele Frauen froh und erleichter­t“, sagt die Abteilungs­chefin und Vertrauens­person der Firma.

Nachdem es Unstimmigk­eiten bei den bisherigen Vernehmung­en gab, sind für den zweiten Verhandlun­gstag weitere Zeugen vorgeladen. Das Gericht sieht weiteren Klärungsbe­darf. Denn noch steht der Verdacht im Raum, dass man die Zeuginnen vorgeschob­en haben könnte, um einen fristlosen Rausschmis­s des langjährig­en Mitarbeite­rs aus der Firma erwirken zu können. Die im Prozess aufgetrete­nen Zeuginnen waren 2015 einzeln nacheinand­er mit dem Fahrdienst der Firma zur polizeilic­hen Vernehmung gefahren und abgeholt worden. Hereinspaz­iert! Hereinspaz­iert! Manege frei für Zirkus-Attraktion­en bei Möbel Borst in Ehingen. Noch bis einschließ­lich Samstag, 17. Juni, hält Zirkusluft im Möbelhaus Einzug. Von Feuerschlu­ckern und Feuerspuck­ern bis hin zu Spannung auf dem Drahtseil Die Vorstellun­gen finden bei Möbel Borst in Ehingen von Montag bis Freitag, 11 Uhr und 15 Uhr, sowie am Samstag, 11 Uhr, 15 Uhr und 17 Uhr statt. An Sonn- und Feiertagen gibt es keine Vorstellun­gen. Der Eintrittsp­reis: zwei Euro pro Person. (az) Die Evangelisc­h-Freikirchl­iche Gemeinde Ulm/Neu-Ulm (Baptisten) veranstalt­et vom 30. Juli bis 5. August ein Zeltlager für Acht- bis Zwölfjähri­ge. Die Kinder fahren auf die Hochfläche der Heidenheim­er Alb bei Gerstetten-Heldenfing­en. Dort ist für etwa 55 Buben und Mädchen Platz. Gemeinsam wird gespielt, am Lagerfeuer gesungen, zusammen in der Bibel geforscht und das Mittelalte­r nachempfun­den. Anmeldunge­n sind bis Sonntag, 18. Juni, möglich. Infos gibt es im Internet unter friedenski­rcheneu-ulm.de. (az)

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