Sexuelle Übergriffe in Ulmer Firma?
Ein 40-jähriger Mann soll mehrere Kolleginnen bedrängt und versucht haben, eine von ihnen zu vergewaltigen. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe
Mehrere Kolleginnen soll der Mitarbeiter einer Ulmer Firma über einen längeren Zeitraum auf dem Betriebsgelände und außerhalb sexuell belästigt haben. Jetzt muss sich der 40-jährige Mann vor dem Ulmer Schöffengericht verantworten. Zu klären hat das Gericht, ob neben dem Vorwurf der sexuellen Nötigung auch ein Verbrechen der versuchten Vergewaltigung in Frage kommt oder dem seit 13 Jahren in der Firma Beschäftigten unter Vorspiegelung falscher Tatsachen fristlos gekündigt wurde. Der Angeklagte sagt, er habe die Hauptbelastungszeugin in seinem Auto einmal geküsst. Aber mehr sei nicht passiert.
Die Anklageschrift bezieht sich auf einen vermeintlichen Vorfall am 24. August 2015 um 18 Uhr. Eine Geschäftskollegin traf sich auf dem Parkplatz der Firma mit dem Angeklagten. Man wollte ein Mietangebot der Frau besprechen, an dem der Kollege Interesse gezeigt hatte. Während der Angeklagte behaup- das Treffen sei mit einem Kuss harmlos ausgegangen, schildert die 40-jährige Frau den Verlauf ganz anders. Sie habe dem Interessenten in dessen Wagen Handyfotos von der Wohnung zeigen wollen, als er losgefahren sei. Während der Fahrt habe die Zeugin dann einen Handyanruf eines weiteren Wohnungsinteressenten erhalten. Während sie gesprochen habe, sei sie vom Fahrer am Busen und am Unterleib begrapscht worden.
Bei der Zeugenaussage vor Gericht wird die Frau noch deutlicher: Der Angeklagte habe versucht, sie zu vergewaltigen, sagt sie und bleibt bei dieser Aussage auch, als der Richter sie darauf hinweist, dass damit der Tatbestand eines Verbrechens erfüllt sein könnte, der erhebliche Konsequenzen für die Zukunft des Angeklagten haben könnte. Trotz dieses Vorfalls ist die Frau nach eigenem Bekunden noch einmal an einem anderen Tag nach Feierabend in den Wagen des Mannes gestiegen. Sie sei eben gutgläubig und „etwas langsamer“, sagt ihre Chefin wenig später vor Gericht aus, die von der Geschädigten einen Tag nach dem Vorfall informiert worden war. Nachdem die Vorgesetzte den Betriebsleiter informiert hatte, wurde dem Angeklagten sofort fristlos gekündigt.
Nachdem sich der Fall im Betrieb herumgesprochen hatte, meldeten sich weitere Frauen, die angeblich Ähnliches mit dem Mann erlebt haben. Eine Zeugin behauptete vor Gericht, mehrfach sexuell belästig belästigt worden zu sein. Er habe sie in sein Auto auf dem Firmenparkplatz gelockt und dort unsittlich berührt. erlichen Vorfall sei sie auf Bitte der Firma zur Polizei gegangen. Die Abteilungschefin sagt im Zeugenstand, dass sich nach der Anzeige noch zwei weitere Angestellte bei ihr gemeldet und ähnliche Vorgänge geschildert hätten. Diese hätten jedoch darum gebeten, dies nicht der Polizei zu melden, weil sie peinliche Unannehmlichkeiten befürchteten. „Als dem Mann gekündigt wurde, waren viele Frauen froh und erleichtert“, sagt die Abteilungschefin und Vertrauensperson der Firma.
Nachdem es Unstimmigkeiten bei den bisherigen Vernehmungen gab, sind für den zweiten Verhandlungstag weitere Zeugen vorgeladen. Das Gericht sieht weiteren Klärungsbedarf. Denn noch steht der Verdacht im Raum, dass man die Zeuginnen vorgeschoben haben könnte, um einen fristlosen Rausschmiss des langjährigen Mitarbeiters aus der Firma erwirken zu können. Die im Prozess aufgetretenen Zeuginnen waren 2015 einzeln nacheinander mit dem Fahrdienst der Firma zur polizeilichen Vernehmung gefahren und abgeholt worden. Hereinspaziert! Hereinspaziert! Manege frei für Zirkus-Attraktionen bei Möbel Borst in Ehingen. Noch bis einschließlich Samstag, 17. Juni, hält Zirkusluft im Möbelhaus Einzug. Von Feuerschluckern und Feuerspuckern bis hin zu Spannung auf dem Drahtseil Die Vorstellungen finden bei Möbel Borst in Ehingen von Montag bis Freitag, 11 Uhr und 15 Uhr, sowie am Samstag, 11 Uhr, 15 Uhr und 17 Uhr statt. An Sonn- und Feiertagen gibt es keine Vorstellungen. Der Eintrittspreis: zwei Euro pro Person. (az) Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Ulm/Neu-Ulm (Baptisten) veranstaltet vom 30. Juli bis 5. August ein Zeltlager für Acht- bis Zwölfjährige. Die Kinder fahren auf die Hochfläche der Heidenheimer Alb bei Gerstetten-Heldenfingen. Dort ist für etwa 55 Buben und Mädchen Platz. Gemeinsam wird gespielt, am Lagerfeuer gesungen, zusammen in der Bibel geforscht und das Mittelalter nachempfunden. Anmeldungen sind bis Sonntag, 18. Juni, möglich. Infos gibt es im Internet unter friedenskircheneu-ulm.de. (az)