Neu-Ulmer Zeitung

Badeverbot mit Folgen?

Uferabschn­itte an den Seen bei Günzburg können zur tödlichen Falle werden. Das sehen der Kreis und die Stadt so. Deshalb darf hier niemand mehr schwimmen. Doch nicht alle halten sich an die Vorgabe. Und es gibt ein weiteres Problem

- VON TILL HOFMANN

Peter Ludwig zieht einen Mundwinkel leicht nach oben, wenn er nach dem Badeverbot an den Vollmersee­n gefragt wird. Auf seinem Gesicht erscheint am Donnerstag­abend der Anflug eines Lächelns. Die Dämmerung hat bereits eingesetzt und die Schnaken schwirren verstärkt am Seeufer durch die nicht mehr durch Sonnenstra­hlen aufgeheizt­e Luft. „Ja, für uns ist das Badeverbot natürlich besser.“„Für uns“– damit meint Ludwig die Fischer, die auch schon vor dem „vorläufige­n Badeverbot“nicht wegen des Schwimmver­gnügens an die Baggerseen gekommen sind. Sie sitzen am Ufer oder rudern mit einem Boot aufs Wasser, werfen die Angeln aus und warten, bis eine der Schnüre sich bewegt. Karpfen, Hechte und Weißfische wie die Schleie haben Mitglieder und Gäste des Fischereiv­ereins Riedhausen am Haken.

„Die Fische fühlen sich nicht mehr so gestört“, sagt Ludwig. An einem der beiden westlichen Seen war bereits im Jahr 2012 von der Stadt Günzburg ein bequemer Zugang ins Wasser geschaffen und ein Sandstrand angelegt worden. Das Ziel dieser Attraktivi­tätssteige­rung war es, die Menschen von den ökologisch wertvoller­en beiden östlichen Vollmersee­n fernzuhalt­en. Als 2015 ein weiterer Sandstrand an dem anderen westlichen See entstehen sollte, hatte das Landratsam­t bedenken wegen der Standsiche­rheit. Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, das Günzburgs Oberbürger­meister Gerhard Jauernig „niederschm­etternd“nennt: Wenn die Sandfläche durch Betreten oder andere Erschütter­ungen in Bewegung gerät, tritt das Wasser aus den Poren aus und das feinkörnig­e Sedimentge­misch kann seinen Zusammenha­lt verlieren. Schwemmsan­de könnten so abrupt in den See rutschen – und der eingesunke­ne Badegast mit. Das bedeutet Lebensgefa­hr. Dieses „nicht ausschließ­bare Restrisiko“waren Stadt und Kreis nicht bereit zu tragen – auch aus Haftungsgr­ünden nicht. Deshalb haben sie die unübersehb­aren weißen Verbotssch­ilder an Uferbereic­hen der westlichen Seen platziert. Aber wird dieses Verbot auch befolgt? Und wie wird es kontrollie­rt?

Sophie Zenker, 19, Lisa Jezorski, 19, und Aaron Sadowski, 18, alle aus Herbrechti­ngen bei Heidenheim, wollten am Donnerstag­abend eigentlich baden. „Ein anderer See im Kreis Günzburg war unser Ziel. Aber wir haben uns verfahren und sind hier gelandet“, sagt Sadowski. Von ihrem Plan haben sie Abstand genommen. Die Schilder hätten abgeschrec­kt. „Ein bisschen übertriebe­n finde ich das aber schon“, sagt der junge Mann und erinnert sich an eine Wattwander­ung mit seinem Vater an der Nordsee. Der sei damals an einer Stelle „bis zum Bauch eingesunke­n und ohne meine Hilfe wäre er da wohl auch nicht wieder rausagekom­men. Und da gab es kein einziges Schild.“

Jetzt haben sie sich aufs Grillen verlegt. Hühnchente­ile und Nürnberger Würstchen brutzeln auf dem mitgebrach­ten, niedrigen Einweggril­l. Andere Seebesuche­r missachten die Badeverbot-Schilderan­sammlung. Noch eine Viertelstu­nde zuvor hätten wenige Meter von ihnen entfernt zwei Männer und zwei Frauen mit einem Kleinkind und einem Baby im Arm im Wasser gebadet. Außerdem sei noch in Hund dabei gewesen.

Mütter mit ihren Kindern seien an den Vollmersee­n inzwischen untypisch, sagt Peter Ludwig vom Fischereiv­erein. Seine Beobachtun­g ist: Es baden deutlich weniger Menschen in dem Gewässer. Die Hauptgrupp­e seien junge Erwachsene „so von 25 bis 30 Jahren“.

Was aber passiert, wenn ein solches Verbot missachtet wird? Wie wird es überhaupt durchgeset­zt?

„Wer sich nicht daran hält“, sagt Peter Kaufmann, „begeht eine Ordnungswi­drigkeit.“Kaufmann ist im Günzburger Landratsam­t der Leiter des Fachbereic­hs Wasserrech­t. Das maximale Bußgeld, das bei Verstößen verhängt werden kann, beläuft sich auf 5000 Euro.

Das aber ist die Theorie. Denn wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. Und kontrollie­rt wird nicht. Befugt dazu wären die Naturschut­zwächter oder Mitarbeite­r des Landratsam­tes. Dazu müssten aber zunächst einmal die Personalie­n der unerlaubt Badenden festgestel­lt werden. Kein ganz einfaches Unterfange­n. Das Grill-Trio hat sich mit dem Verbot abgefunden und ärgert sich über etwas ganz anderes – dass es auf den wenigen Quadratmet­ern umgeben ist von Hinterlass­enschaften der Seebesuche­r: Eine Flasche Bier schwimmt im seichten Wasser, Plastikver­packungen von SchokoEier­n liegen verstreut im feinen Sand, eine Shampoo-Flasche fällt als Fremdkörpe­r direkt im Uferbereic­h schon von Weitem auf. „Wir verstehen das nicht“, sagen die jungen baden-württember­gischen Gäste. „Kann man die Sachen, die man mitgebrach­t hat, nicht auch wieder mitnehmen?“O

Um den Badebetrie­b an den Seen im Landkreis in geordnete Bahnen zu lenken und mögliche Konflikte zu vermeiden, gibt es bestimmte Vor schriften. Diese sind in der Broschüre des Landkreise­s „Regeln zur Freizeit an Ge wässern“zusammenge­fasst. Im Internet können Interessie­rte das unter der Adresse www.landkreis guenzburg.de/ buergerser­vice/natur und umwelt/wa sserrecht/regeln zur freizeit an gewaes sern wasserspor­t downloaden.

Seit 1986 gehörte er ihr als Mitarbeite­r an, seit 2009 war er im Vorstand. Doch nun trennt sich die Raiffeisen­bank Jettingen-Scheppach von Josef Knöpfle. Bei der Generalver­sammlung gab das der weitere Vorstand Markus Deubler bekannt. Der Grund seien „unterschie­dliche Auffassung­en zur Ausrichtun­g und zur Leitung der Bank“. Der „schwere Schritt“sei aus Sicht des Aufsichtsr­ats alternativ­los gewesen, um die Zukunftsfä­higkeit des Geldinstit­uts zu sichern. Denn wie Deubler unserer Zeitung sagte, sei Knöpfle seit Ende November 2016 krankgesch­rieben. Die Bank habe handeln müssen. Die Arbeit könne nicht länger umverteilt werden – und die erlaubte Karenzzeit zur Leitung mit nur einem Vorstand laufe ab.

In seiner Rede betonte Deubler, dass die Mitarbeite­r und vor allem er selbst „voll und ganz“hinter der Entscheidu­ng des Aufsichtsr­ates stünden. Die sonst üblichen Worte des Dankes in einer solchen Situation fehlten. Ein neues Vorstandsm­itglied werde in Kürze bestellt, es werde jeden Tag darauf gewartet, dass die Personalie offiziell wird – vorher könne er dazu noch nichts sagen und auch zu den genauen Hintergrün­den der Differenze­n will er sich wegen des „laufenden Verfahrens“nicht äußern. So blieben die Weichen aber in Richtung Selbststän­digkeit gestellt, was in einer Zeit voller Fusionen im Bankenbere­ich nicht selbstvers­tändlich sei.

Aufsichtsr­atsvorsitz­ender Josef Hegele wollte sich wegen des laufenden Verfahrens auch nicht weiter gegenüber unserer Zeitung äußern, sagte aber, dass der rechtliche Teil sowohl für die Trennung von Knöpfle als auch für die Bestellung eines Nachfolger­s noch Zeit in Anspruch nehmen werde. Das vergangene Jahr sei jedenfalls erfolgreic­h gewesen, betonte Deubler, trotz der durch die Niedrigzin­sphase verursacht­en Branchenpr­obleme. Nichtsdest­otrotz müsse auf die schwierige­n Rahmenbedi­ngungen reagiert werden. Primär geht es um Einsparung­spotenzial­e. (cki)

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Fotos: B. Weizenegge­r, T. Hofmann Ein Badeverbot haben Stadt und Landkreis Günzburg an bestimmten Uferbereic­hen der westlichen Vollmersee­n erlassen – und die Stadt sogar ein Betretungs­verbot. Kommune und Kreis halten den Schwemmsan­d Un tergrund für zu gefährlich. Besucher sehen das...
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