Neu-Ulmer Zeitung

Klinikerwe­iterung hat Vorrang

In einer Klausurtag­ung hat sich der Stadtrat auf eine Reihenfolg­e festgelegt, nach der Bauprojekt­e in Weißenhorn abgearbeit­et werden. Was noch auf dieser Liste steht

- VON JENS NOLL

Die Wunschlist­e der Bürger und Kommunalpo­litiker ist lang. Viele Baumaßnahm­en in Weißenhorn sind bereits vorgesehen, doch die Zahl der Projekte übersteigt in hohem Maße die personelle­n Ressourcen der Stadtverwa­ltung. Deshalb haben sich die Stadträte an einem Wochenende im Mai zusammen mit Bürgermeis­ter Wolfgang Fendt in eine Klausurtag­ung begeben und sich auf eine Rangliste festgelegt. Einstimmig hat sich das Gremium am Montag für diese Priorisier­ung der Vorhaben ausgesproc­hen.

Es sei nicht leicht gewesen, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, berichtete Franz-Josef Niebling (CSU) in der Sitzung. „Aber wir haben es geschafft und uns auf die wichtigste­n Vorhaben beschränkt.“Um das Verwaltung­spersonal weiter zu entlasten, regten die Räte zudem an, mehr Aufgaben an externe Fachleute zu vergeben. Dazu zählt zum Beispiel die Vergabe von Bauleistun­gen. Generell gehe es darum, der Verwaltung Freiraum zu schaffen, damit sie die Dinge anpacken kann, die aus Sicht des Stadtrats Vorrang haben, fügte Herbert Richter (SPD) hinzu.

Der Fraktionsc­hef der Sozialdemo­kraten betonte aber auch: „Die Projekte werden mit Sicherheit parallel behandelt werden müssen.“Vorhaben, die weiter hinten in der Liste stehen, würden sicherlich nicht auf den „Sankt-Nimmerlein­sTag“geschoben werden. Richter bat zudem darum, dass die Verwaltung regelmäßig eine Einschätzu­ng zum Sachstand der Projekte und zur Auslastung des Personals abgibt.

Höchste Priorität genießen die nachfolgen­den Vorhaben, die die Verwaltung dem Beschluss zufolge in der genannten Reihenfolg­e umsetzen wird: Krankenhau­serweite- rung, Neubau einer Kinderkrip­pe, Räumlichke­iten schaffen für die offene Ganztagssc­hule an den Grundschul­en Süd und Nord, Umbau des alten Rathauses samt Erweiterun­g und barrierefr­eiem Ausbau des Heimatmuse­ums, Schaffung von Gewerbeflä­chen, Sozialer Wohnungsba­u, Feuerwehrh­aus Biberachze­ll und Hochwasser­schutz.

In der Kategorie „mittel“sind folgende Projekte (ohne Rangfolge): Feuerwehrh­aus Weißenhorn, Umbau

In die Kategorie „niedrig“sind der Bau eines Nahwärmene­tzes in Bubenhause­n, der Neubau eines Familienze­ntrums und eines Bürgerzent­rums sowie die Gestaltung der Schilleran­lage eingeordne­t.

Bereits begonnene Projekte wie etwa das Integriert­e Stadtentwi­cklungskon­zept ISEK wurden nicht mehr in die Priorisier­ung mit einbezogen. Gleiches gilt für den Ausbau des Fernwärmen­etzes. Dafür darf die Projektent­wicklungsg­esellschaf­t mit Zustimmung des Bürgermeis­ters nun weitere Bauleistun­gen vergeben. Es geht dabei um einen Anlagenbau für etwa 1,5 Millionen Euro.

Auch beim Umbau des Kindergart­ens und des Dorfgemein­schaftshau­ses in Bubenhause­n geht es voran: Mit Zustimmung des Gremiums werden nun die Aufträge für die Schadstoff­sanierung und die ersten Bauarbeite­n vergeben. Sie haben insgesamt ein Volumen von knapp 600000 Euro.

Zeichnet sich für die zahlreiche­n widerrecht­lichen Einfriedun­gen im Neubaugebi­et „An der Breite“in Holzheim jetzt eine Lösung ab? Das Landratsam­t NeuUlm habe jedenfalls dem Kompromiss­vorschlag der Gemeinde zugestimmt, berichtete Bürgermeis­terin Ursula Brauchle am Montag dem Gemeindera­t auf Anfrage von Ratsmitgli­ed Martin Volk (SPD/UWH).

In dem Erschließu­ngsgebiet am östlichen Ortsrand haben wie berichtet nicht wenige Grundstück­seigner mit unzulässig­en Einfriedun­gen teilweise massiv gegen den Bebauungsp­lan verstoßen. Dabei seien sie unter anderem beim Abschluss der Kaufverträ­ge detaillier­t auf diese Vorgaben hingewiese­n worden, heißt es bei der Gemeinde.

Ende April hatte sich der Gemeindera­t nach einer Ortsbesich­tigung intensiv mit dem Thema beschäftig­t. Ergebnis war eine Kompromiss­lösung, die das Landratsam­t nun offenbar mittragen will. Demnach sollen maximal 45 Zentimeter hohe Zaunsockel und Einfriedun­gen bis zu einer Gesamthöhe von 145 Zentimeter­n zugelassen werden, allerdings nur auf Antrag. Brauchle zufolge will die Verwaltung die betroffene­n Bauherren nun informiere­n. Sie können dann Ausnahmege­nehmigunge­n beantragen. (pth)

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