Klinikerweiterung hat Vorrang
In einer Klausurtagung hat sich der Stadtrat auf eine Reihenfolge festgelegt, nach der Bauprojekte in Weißenhorn abgearbeitet werden. Was noch auf dieser Liste steht
Die Wunschliste der Bürger und Kommunalpolitiker ist lang. Viele Baumaßnahmen in Weißenhorn sind bereits vorgesehen, doch die Zahl der Projekte übersteigt in hohem Maße die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung. Deshalb haben sich die Stadträte an einem Wochenende im Mai zusammen mit Bürgermeister Wolfgang Fendt in eine Klausurtagung begeben und sich auf eine Rangliste festgelegt. Einstimmig hat sich das Gremium am Montag für diese Priorisierung der Vorhaben ausgesprochen.
Es sei nicht leicht gewesen, eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, berichtete Franz-Josef Niebling (CSU) in der Sitzung. „Aber wir haben es geschafft und uns auf die wichtigsten Vorhaben beschränkt.“Um das Verwaltungspersonal weiter zu entlasten, regten die Räte zudem an, mehr Aufgaben an externe Fachleute zu vergeben. Dazu zählt zum Beispiel die Vergabe von Bauleistungen. Generell gehe es darum, der Verwaltung Freiraum zu schaffen, damit sie die Dinge anpacken kann, die aus Sicht des Stadtrats Vorrang haben, fügte Herbert Richter (SPD) hinzu.
Der Fraktionschef der Sozialdemokraten betonte aber auch: „Die Projekte werden mit Sicherheit parallel behandelt werden müssen.“Vorhaben, die weiter hinten in der Liste stehen, würden sicherlich nicht auf den „Sankt-NimmerleinsTag“geschoben werden. Richter bat zudem darum, dass die Verwaltung regelmäßig eine Einschätzung zum Sachstand der Projekte und zur Auslastung des Personals abgibt.
Höchste Priorität genießen die nachfolgenden Vorhaben, die die Verwaltung dem Beschluss zufolge in der genannten Reihenfolge umsetzen wird: Krankenhauserweite- rung, Neubau einer Kinderkrippe, Räumlichkeiten schaffen für die offene Ganztagsschule an den Grundschulen Süd und Nord, Umbau des alten Rathauses samt Erweiterung und barrierefreiem Ausbau des Heimatmuseums, Schaffung von Gewerbeflächen, Sozialer Wohnungsbau, Feuerwehrhaus Biberachzell und Hochwasserschutz.
In der Kategorie „mittel“sind folgende Projekte (ohne Rangfolge): Feuerwehrhaus Weißenhorn, Umbau
In die Kategorie „niedrig“sind der Bau eines Nahwärmenetzes in Bubenhausen, der Neubau eines Familienzentrums und eines Bürgerzentrums sowie die Gestaltung der Schilleranlage eingeordnet.
Bereits begonnene Projekte wie etwa das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK wurden nicht mehr in die Priorisierung mit einbezogen. Gleiches gilt für den Ausbau des Fernwärmenetzes. Dafür darf die Projektentwicklungsgesellschaft mit Zustimmung des Bürgermeisters nun weitere Bauleistungen vergeben. Es geht dabei um einen Anlagenbau für etwa 1,5 Millionen Euro.
Auch beim Umbau des Kindergartens und des Dorfgemeinschaftshauses in Bubenhausen geht es voran: Mit Zustimmung des Gremiums werden nun die Aufträge für die Schadstoffsanierung und die ersten Bauarbeiten vergeben. Sie haben insgesamt ein Volumen von knapp 600000 Euro.
Zeichnet sich für die zahlreichen widerrechtlichen Einfriedungen im Neubaugebiet „An der Breite“in Holzheim jetzt eine Lösung ab? Das Landratsamt NeuUlm habe jedenfalls dem Kompromissvorschlag der Gemeinde zugestimmt, berichtete Bürgermeisterin Ursula Brauchle am Montag dem Gemeinderat auf Anfrage von Ratsmitglied Martin Volk (SPD/UWH).
In dem Erschließungsgebiet am östlichen Ortsrand haben wie berichtet nicht wenige Grundstückseigner mit unzulässigen Einfriedungen teilweise massiv gegen den Bebauungsplan verstoßen. Dabei seien sie unter anderem beim Abschluss der Kaufverträge detailliert auf diese Vorgaben hingewiesen worden, heißt es bei der Gemeinde.
Ende April hatte sich der Gemeinderat nach einer Ortsbesichtigung intensiv mit dem Thema beschäftigt. Ergebnis war eine Kompromisslösung, die das Landratsamt nun offenbar mittragen will. Demnach sollen maximal 45 Zentimeter hohe Zaunsockel und Einfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 145 Zentimetern zugelassen werden, allerdings nur auf Antrag. Brauchle zufolge will die Verwaltung die betroffenen Bauherren nun informieren. Sie können dann Ausnahmegenehmigungen beantragen. (pth)