Lieber ein Urteil als eine Einigung
aber bei ihm nicht der Fall gewesen. Vielmehr habe es zwischen dem veröffentlichten Leserbrief und seinem Original „Abweichungen“gegeben. Welche, wollte er nicht sagen. „Das soll doch die Staatsanwaltschaft ermitteln“, forderte der Angeklagte, der sich selbst verteidigte. Als ortsbekannter Leserbriefschreiber bezeichnete er sich als „öffentliche Person“und werde von vielen Menschen in seinem Ort angesprochen, wann denn der nächste Leserbrief von ihm erscheine. Warum er gegen einen Strafbefehl von 200 Euro wegen Beleidigung Einspruch eingelegt habe, antwortete der Angeklagte auf die Frage der Richterin: „Lieber will ich ein Urteil als eine Einigung.“
Der Angeklagte genoss zusehends seinen Auftritt vor Gericht, zumal der Chefredakteur der Zeitung als Zeuge geladen war. Doch der ließ sich auf den Fragenkatalog des Angeklagten nicht ein und machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, sodass sein Auftritt vor Gericht schnell erledigt war. Der Staatsanwalt warf in seinem Plädoyer dem Angeklagten vor, einen Menschen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit diffamiert und in seiner Ehre verletzt zu haben und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen zu je 20 Euro. Der Angeklagte betonte, er sei ein gesetzestreuer Bürger. Er kenne die Medien und die „schätzen mich als relativ intelligent ein“. Und was den Mann betrifft, der ihn angezeigt hatte, behauptete er: „Es gibt Anhaltspunkte, ihn zu betreuen. Das müssen aber die Behörden prüfen.“Die Richterin schloss sich nach 90-minütiger Verhandlung dem Antrag des Staatsanwalts auf eine Geldstrafe im untersten Rahmen an. Den Strafbefehl zu akzeptieren wäre billiger gewesen, aber dann hätte der Angeklagte nicht diese Bühne wie im Gerichtssaal inklusive Chefredakteursauftritt gehabt. Hoher Schaden ist am Donnerstag bei einem Brand in Schelklingen (Alb-Donau-Kreis) entstanden. Der Bewohner eines Hauses im Ortsteil Justingen wollte am Abend Akkus laden. Er hängte die Stromspeicher an das Ladegerät. Zum Glück außerhalb des Hauses in einer Box. Dann verließ der Mann das Haus. Kurz darauf gingen die Akkus in Flammen auf. Die beschädigten das Haus und ein benachbartes Gebäude. Zeugen hatten den Brand bemerkt und verständigten die Feuerwehr. Dank deren schnellem Eingreifen breiteten sich die Flammen nicht weiter aus. So entstand Sachschaden von rund 30000 Euro.(az)