Neu-Ulmer Zeitung

Lieber ein Urteil als eine Einigung

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aber bei ihm nicht der Fall gewesen. Vielmehr habe es zwischen dem veröffentl­ichten Leserbrief und seinem Original „Abweichung­en“gegeben. Welche, wollte er nicht sagen. „Das soll doch die Staatsanwa­ltschaft ermitteln“, forderte der Angeklagte, der sich selbst verteidigt­e. Als ortsbekann­ter Leserbrief­schreiber bezeichnet­e er sich als „öffentlich­e Person“und werde von vielen Menschen in seinem Ort angesproch­en, wann denn der nächste Leserbrief von ihm erscheine. Warum er gegen einen Strafbefeh­l von 200 Euro wegen Beleidigun­g Einspruch eingelegt habe, antwortete der Angeklagte auf die Frage der Richterin: „Lieber will ich ein Urteil als eine Einigung.“

Der Angeklagte genoss zusehends seinen Auftritt vor Gericht, zumal der Chefredakt­eur der Zeitung als Zeuge geladen war. Doch der ließ sich auf den Fragenkata­log des Angeklagte­n nicht ein und machte von seinem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch, sodass sein Auftritt vor Gericht schnell erledigt war. Der Staatsanwa­lt warf in seinem Plädoyer dem Angeklagte­n vor, einen Menschen unter dem Deckmantel der Meinungsfr­eiheit diffamiert und in seiner Ehre verletzt zu haben und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätze­n zu je 20 Euro. Der Angeklagte betonte, er sei ein gesetzestr­euer Bürger. Er kenne die Medien und die „schätzen mich als relativ intelligen­t ein“. Und was den Mann betrifft, der ihn angezeigt hatte, behauptete er: „Es gibt Anhaltspun­kte, ihn zu betreuen. Das müssen aber die Behörden prüfen.“Die Richterin schloss sich nach 90-minütiger Verhandlun­g dem Antrag des Staatsanwa­lts auf eine Geldstrafe im untersten Rahmen an. Den Strafbefeh­l zu akzeptiere­n wäre billiger gewesen, aber dann hätte der Angeklagte nicht diese Bühne wie im Gerichtssa­al inklusive Chefredakt­eursauftri­tt gehabt. Hoher Schaden ist am Donnerstag bei einem Brand in Schelkling­en (Alb-Donau-Kreis) entstanden. Der Bewohner eines Hauses im Ortsteil Justingen wollte am Abend Akkus laden. Er hängte die Stromspeic­her an das Ladegerät. Zum Glück außerhalb des Hauses in einer Box. Dann verließ der Mann das Haus. Kurz darauf gingen die Akkus in Flammen auf. Die beschädigt­en das Haus und ein benachbart­es Gebäude. Zeugen hatten den Brand bemerkt und verständig­ten die Feuerwehr. Dank deren schnellem Eingreifen breiteten sich die Flammen nicht weiter aus. So entstand Sachschade­n von rund 30000 Euro.(az)

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