Eine Landkarte als Terrorbeweis
In ihrem Haftbefehl für den deutschen Menschenrechtler Peter Steudtner und seine Mitstreiter beruft sich die türkische Justiz auf völlig abstruse Indizien. Das hat System
Eine sprachwissenschaftliche Karte Asiens und Unterstützung für Hungerstreikende: Die Begründung für die Haftbefehle gegen den deutschen Menschenrechtler Peter Steudtner und fünf Kollegen in Istanbul sind selbst für die türkische Justiz dünn. Die sechs Aktivisten sitzen unter anderem wegen Unterstützung für eine Terrororganisation in Haft – doch welche Organisation das sein soll, können weder Staatsanwalt noch Richter sagen, wie Regierungsgegner in der Türkei kritisieren. Dahinter stecke ein Generalverdacht gegen Menschenrechtler, deren Arbeit als grundsätzlich staatsfeindlich gesehen werde und die deshalb aus dem Verkehr gezogen werden sollten.
Die Chancen auf Freilassung der zehn Menschenrechtler, die Anfang Juli bei einem Seminar auf der Insel Büyükada bei Istanbul von der Polizei abgeholt worden waren, standen spätestens nach einer Äußerung von schaften nennt und erklärt – den Verdacht, im Nahen Osten sollten Grenzen verändert werden. Erdogan-freundliche Blätter behaupten, dass die Konferenz auf Büyükada von amerikanischen und britischen Geheimdiensten gesteuert wurde.
So werden Verschwörungstheorien im EU-Bewerberland Türkei zur Grundlage von Haftbefehlen. Internationale Reaktionen auf die Haftbefehle bestärken Erdogan-Anhänger nur in ihrer Sicht der Dinge. Bundeskanzlerin Angela Merkel sei mit ihrer Kritik an den Verhaftungen „den Agenten zur Hilfe geeilt“, hieß es in der regierungsnahen Zeitung Star am Mittwoch.
Fatih Polat, Chefredakteur der Oppositionszeitung Evrensel, sieht hinter dem Fall eine Dynamik, bei der rechtsstaatliche Beweise und andere Kriterien keine Rolle mehr spielen. Nach der Vorverurteilung durch die regierungsnahe Presse und Erdogan seien die Haftbefehle keine Überraschung mehr gewesen, schrieb Polat. In dem Moment, in
Die vorzeitige Entlassung von vier Soldaten wegen der Beteiligung an entwürdigenden Aufnahmeritualen in der StauferKaserne in Pfullendorf war rechtens. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen wies gestern die Klage der Betroffenen ab.
Nach Überzeugung des Gerichts stellten die Vergehen eine ernsthafte Gefährdung der militärischen Ordnung dar. Der Verbleib der vier jungen Männer hätte eine ernstliche Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte bedeutet. Zudem habe die reale Gefahr von Nachahmungstaten gedroht. Deshalb musste der Dienstherr, sprich die Bundeswehr, die Möglichkeit haben, gegen diese Disziplinlosigkeiten konsequent vorzugehen und ein Zeichen zu setzen. „Es gab keine mildere Maßnahme als die Entfernung aus dem Dienst“, erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Müller.
Die Entlassung von zwei Zeitsoldaten sowie zwei freiwillig Wehrpflichtiger sollte die Bundeswehr auch vor künftigem Schaden schützen. Das Verhalten der Kläger wertete das Gericht als Dienstpflichtverletzung, weil sie gegen die im Soldatengesetz geforderte Kameradschaftspflicht, Achtung und Vertrauen verstoßen hätten.
Während der dreistündigen Verhandlung wurden den Beteiligten und Prozessbeobachtern zwei Videos vorgeführt, in denen die Nachstellung einer Gefangennahme zu sehen war. Die Aufnahmen zeigen eine Gruppe vermummter Soldaten, die unter anderem an einem Stuhl fixierte Kameraden mit Wasser abspritzen.