Neu-Ulmer Zeitung

Müller will die Aufarbeitu­ng vorangetri­eben haben

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am Dienstag. Bereits in dem Interview hatte Müller dazu gesagt: Er habe die Aufarbeitu­ng vorangetri­eben und verstehe nicht, wieso da von Behinderun­g die Rede sei. Die Straftaten seien Jahrzehnte vor seinem Amtsantrit­t Ende 2002 begangen worden. „Um den Opfern zu helfen, wurden Diözesanbe­auftragte bestellt, die mit einer Kommission von Experten den Anzeigen sorgfältig nachgehen.“Auch Fälle von sexuellem Missbrauch und Körperverl­etzung bei einzelnen Einrichtun­gen der Domspatzen seien einbezogen worden, sagte er. In einem eigenen Hirtenbrie­f habe er die Geschädigt­en aufgerufen, sich dort zu melden. „Eine ,Chronologi­e der diözesanen Aufarbeitu­ng von 2010 bis 2016‘ gibt detaillier­te Auskunft über die Tatsachen, die oft weit von verbreitet­en Fehlurteil­en abweichen.“

Für Müller läuft es derzeit alles andere als gut. Kürzlich verlor er einen der wichtigste­n Posten der katholisch­en Kirche, den des Präfekten der Glaubensko­ngregation. Papst Franziskus hatte seine Amtszeit Anfang Juli überrasche­nd nicht verlängert. Es gab Spekulatio­nen, dass Müllers Rolle im Domspatzen­Skandal zur Entscheidu­ng des Papstes beigetrage­n haben könnte. War seine Ablösung gar ein Rauswurf?

„Von interessie­rten Seiten wurden angebliche Spannungen ins Gerede gebracht. Der Papst hat mir jedoch immer wieder versichert, dass er diesen Gerüchten keinen Glauben schenkt und mir voll vertraut“, antwortete Müller. Aber genaue Gründe kenne er nicht. Dann sagte er noch, dass er sich nicht als „Scharfmach­er“sehe, als der er hingestell­t werde. Rund 113 000 Euro sind von den Konten einer Neu-Ulmer TaxiGenoss­enschaft verschwund­en – und lange hat keiner etwas bemerkt. Heraus kamen die finanziell­en Unregelmäß­igkeiten erst durch eine Sonderprüf­ung des Genossensc­haftsverba­nds. Eine selbststän­dige Buchhalter­in, die für die Finanzen der „Donau-Taxen“verantwort­lich war, musste sich nun wegen Untreue vor dem Augsburger Amtsgerich­t verantwort­en. Sie soll das Geld in den Jahren 2011 bis 2015 in bar abgehoben haben. Die Angeklagte räumte die Tat ein. Sie wurde zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. (cao)

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