Hat wirklich niemand etwas bemerkt?
durchgeführten Kontrollen, die jedoch „sicher nicht genug waren“.
Auch Richterin Birgit Geißenberger zweifelte daran, dass man das Fehlen derart hoher Beträge nicht bemerkt. Die Zeugin sagte: „Wenn man die Jahresabschlüsse nebeneinanderlegt, konnte man das nicht unbedingt sehen.“Die Angeklagte habe ihre Tätigkeit gut versteckt. Sie selbst sei nur bei den Kontoauszügen stutzig geworden und ordnete die Sonderprüfung an, deren Ergebnisse unserer Zeitung vorliegen.
Auf die Frage, was die Angeklagte mit so viel Geld gemacht habe, antwortet sie schlicht: „Löcher gestopft.“Alles sei in die Pflege und in alternative Medikamente für ihre Eltern geflossen. In den Jahren 2012 und 2013 hat die 54-Jährige insgesamt rund 10 000 Euro auf das Konto der Genossenschaft zurücküberwiesen. Und das, so betont ihre Anwältin Hedi Lutz, sei in einer Zeit gewesen, in der noch niemand Verdacht geschöpft habe und sei deswegen hoch anzurechnen. Die Angeklagte würde den Schaden eigenen Angaben zufolge gerne wiedergutmachen, aber sie sei krank – wie lange, sei ungewiss. „Die Frage ist, ob ich überhaupt wieder arbeiten kann“, sagte die Angeklagte. Ein vorliegendes psychologisches Gutachten bescheinigte der Frau eine „Fühllosigkeit“und Anpassungsschwierigkeiten, die jedoch erst schlimm wurden, als der Strafantrag im Herbst des vergangenen Jahres eingegangen ist.
Staatsanwalt Grimm forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, da der Schaden massiv sei und mehrere Geschädigte betreffe. Verteidigerin Lutz wies auf die psychologisch schwierigen Umstände hin und plädierte für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht beantragte für die offenen rund 100000 Euro eine Einziehung und verurteilte die Frau schließlich zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.