Von wegen „Hausmütterchen“und „Rabenmutter“
Das Kleinkind in die Krippe geben oder es zu Hause betreuen und dafür 150 Euro pro Monat bekommen – seit Jahren gibt es Diskussionen um die sogenannte „Herdprämie“. Zwei Mütter berichten über den Alltag mit und ohne Betreuungsgeld
Welche Entscheidung eine Mutter auch trifft – einen Krippenplatz für das Kleinkind suchen, um arbeiten zu gehen, oder daheim bleiben, um sich um den Nachwuchs zu kümmern – irgendjemand findet diese Entscheidung falsch. „Rabenmutter“heißt es dann vorschnell oder „Hausmütterchen“. Oft sind es Politiker, die über die Lebensentwürfe von Müttern streiten. Für besonders scharfe Diskussionen hat in den vergangenen Jahren das als „Herdprämie“verschriene Betreuungsgeld gesorgt. Diese 150 Euro pro Kind und Monat für Eltern, die auf einen Krippenplatz verzichten und ihren Nachwuchs selbst betreuen, haben Grundsatzdebatten ausgelöst. Dabei ist es oft keine Entscheidung für oder gegen ein vermeintlich konservatives oder progressives Lebensmodell. Manchmal gibt es einfach keine Alternative.
So auch bei Eva Friedman, die eigentlich anders heißt, aber ihren wirklichen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Ihr Sohn Vincent hat vor Kurzem seinen zweiten Geburtstag gefeiert und besucht seit knapp besuch gut: „Mir war wichtig, dass er unter Kindern ist, gerade weil er noch Einzelkind ist.“Fremdeln sei kein Problem und anderen Menschen begegne er nun aufgeschlossener.
Ein Entwicklungsschritt, der Michael noch bevorsteht: „Er ist zurückhaltender und weiß noch nicht genau, wie er mit fremden Situationen umgehen soll. Er schaut erst mal, wartet ab“, sagt seine Mutter. Auch sprachlich sei er noch nicht so weit entwickelt wie andere Kinder, die in die Krippe gehen. „Dafür ist er körperlich weiter. Er will überall helfen. Wenn er sieht, wie wir die Zugmaschine bedienen, will er das nachmachen“, sagt seine Mutter.
Und auch krank sei Michael so gut wie nie – im Gegensatz zu Krippenkindern, die sich dort schnell anstecken. Eine Situation, die Eva Friedman kennt: „Es kann schon kritisch werden, wenn Vincent krank ist“, sagt sie. Zwar stehen Eltern gesetzlich zehn sogenannte Kinderkrankheitstage zu, die sie im Ernstfall zusätzlich zum Urlaub freinehmen können, „aber oft braucht man die schon für eine Krankheit des Kindes“. Selten bleibt es dabei. „Der Arbeitgeber