Verkehrsteilnehmer müssen über die Sperrfläche fahren
hier die Durchfahrt verboten sei. So ist die Beschreibung auch in der Straßenverkehrsordnung nachzulesen.
Wer sich trotzdem daran vorbeimogelt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 20 Euro rechnen. Dennoch weichen die meisten Autofahrer der Sperrung aus, überqueren dabei sogar die Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs und die anschließende Sperrfläche, die weiß auf die Straße gemalt ist. Auch dafür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung zwischen 35 bis 300 Euro vor.
Man muss schon ortskundig sein, um zu wissen, dass die Straße nach Thalfingen zwar gesperrt ist, die nach Pfuhl und Burlafingen aber nicht. Der unübersehbare Sperrblock auf der Straße gilt also nur all den Autofahrern, die in den Elchinger Ortsteil wollen? Ja, sagt Alexander Fischer vom Straßenbauamt. Für ihn ist die Sache gar nicht verwirrend. Im Gegenteil: Sie sei eindeutig. Denn des Rätsels Lösung liege in den drei gelben Leuchten auf dem Sperrblock. Die stünden dafür, dass es sich bei dem Sperr- block nur um eine „Vorwegsperrung“handelt, sagt Fischer. Rote Leuchten seien dagegen ein absolutes Durchfahrtsverbot. Für ihn ist die Sache klar – und sollte es auch für alle Autofahrer sein.
Auf Nachfrage, ob ein großformatiges Hinweisschild am Wegesrand – wie es etwa am anderen Ende der Baustelle an der Donaustraße angebracht ist – für mehr Klarheit gesorgt hätte, bringt Fischer die Psychologie der Autofahrer ins Spiel. Der würde nämlich eine noch so große Grafik am Straßenrand gar nicht bemerken. Ein unübersehbares Hindernis, wie etwa die Sperrung auf der Fahrbahn, sei dagegen effizienter. Zudem seien Straßensperrungen auch immer mit der Polizei abgesprochen, die auch in diesem Fall der Maßnahme zugestimmt hätte, erklärt Fischer weiter.
Werner Lipp von der Neu-Ulmer Verkehrspolizei beruhigt schon mal die Autofahrer, die bisher glaubten, verbotswidrig vorbeigefahren zu sein: Es sei durchaus erlaubt, eine durchgezogene Linie zu überfahren oder auf der entgegenkommenden Abbiegespur zu fahren, „falls es die Situation erfordert“. Zwar hätte man die weiße Markierung durch eine gelbe Baustellenführung „aufheben“können, doch das wäre letztlich für den Autofahrer recht verwirrend geworden.
Offenbar noch verwirrender als der Sperrblock auf der Straße. Der irritiert sowieso nur noch wenige Tage, denn am Freitag wird dem Spuk ein Ende gesetzt. Dann soll der Abschnitt der Baustelle zwischen Pfuhl und Thalfingen fertiggestellt sein.
Wo in Bayern können sich Genießer so richtig wohlfühlen? Das soll jetzt ein Wettbewerb zeigen, mit dem Ernährungsminister Helmut Brunner die 100 bedeutendsten Genussorte im Freistaat finden will. Auch Kommunen im Landkreis können sich nun bewerben.
Gesucht werden nach Angaben des Landratsamtes Orte mit eigenständiger kulinarischer Tradition, die den Genuss zum außergewöhnlichen Erlebnis für Einheimische und Gäste machen. Mit der Aktion wolle der Minister das Augenmerk der Verbraucher stärker auf regionale Besonderheiten lenken und damit ein effizienteres Marketing ermöglichen. „Wir wollen die kulinarischen Schätze Bayerns heben und sie den Bürgern noch bekannter machen“, sagte Brunner zum Start des Wettbewerbs in München. Schließlich habe der Freistaat eine riesige Vielfalt an regionaltypischen Spezialitäten und besonderen Produkten zu bieten. Beteiligen können sich Zusammenschlüsse aus mindestens drei verschiedenen Partnern wie Unternehmen, Kommunen, Interessensgruppen, Erzeugern und Gastronomen.
Es sind zwei Wettbewerbsrunden geplant, teilt ein Sprecher des Landratsamtes mit. Wer an der ersten teilnehmen möchte, muss bis 25. September online den Bewerbungsbogen ausfüllen und Fotos hochladen. Eine Jury mit Vertretern aus Landwirtschaft, Gastronomie, Kultur, Kirche, Verbraucherschutz, Medien und Tourismus wählt dann aus den Bewerbungen die besten „Genussorte“aus. Die 50 Sieger der ersten Runde sollen noch heuer prämiert