Bauer klagt gegen Auflagen für Kuhstall
Ein Landwirt hat seine Tiere verkauft, dennoch verlangt das Veterinäramt von ihm, einige Verbesserungen im Stall vorzunehmen. Die Kontrolleure trauen dem Mann nicht
Ein Landwirt aus dem Raum Roggenburg und das Veterinäramt Neu-Ulm werden wohl keine Freunde mehr. Der Bauer hat nun gegen einen Bescheid der Behörde geklagt, mit der er schon länger im Streit liegt. Das Verwaltungsgericht Augsburg verhandelte jetzt den Fall.
Bei mehreren Kontrollen auf dem Hof entdeckten Vertreter des Veterinäramtes Dinge, die sie als schwere Mängel in der Tierhaltung bewerteten. Der Landwirt erhielt daraufhin mehrere Schreiben, in denen er aufgefordert wurde, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt diese Zustände abzustellen. Andernfalls müsse er mit einem Bußgeld rechnen. Die Behörde bemängelte unter anderem, dass in einem Kuh-Futtertrog mehrere Nägel herausstanden. Diese Gefahr habe der Landwirt beseitigt, stellte das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Nikolaus Müller gestern fest. Doch die Behörde hatte dem Landwirt noch andere Auflagen gemacht.
Dagegen klagte der Bauer: Er habe seine Tierhaltung aufgegeben und wolle nun erreichen, dass die Anforderungen an seinen Betrieb damit hinfällig sind. Dass in seinem Stall keine Kühe mehr stehen, bestätigte das Veterinäramt, doch das sei kein Grund, von den Auflagen abzurücken. „Es ist damit zu rechnen, dass der Landwirt wieder Kühe anschafft“, sagte Theresa Hopfensitz, Leiterin des Bereichs Veterinärrecht. Mit dem Bescheid solle einer erneuten schlechten Tierhaltung in Zukunft vorgebeugt werden. Die Behörde habe schon viele Jahre mit dem Landwirt zu tun – meist wegen nicht artgerechter Tierhaltung. Deswegen schickte das Amt immer mal wieder Kontrolleure vorbei.
Auch im Januar stand wieder ein Besuch an, doch bevor die Behördenvertreter erschienen, meldete sich der Landwirt bei der Polizei und behauptete, zwölf seiner Rinder seien entwendet worden. Nach wochenlangen Ermittlungen der Polizei stellte sich heraus, der angebliche Diebstahl war nur vorgetäuscht. Die Tiere waren zwar weg, doch wo sie geblieben sind, ist unklar. Nach Einschätzung der Polizei könnte der Grund für die falsche Anzeige die anstehende Kontrolle des Veterinäramts gewesen sein. Bei dieser wäre aufgefallen, dass im Stall des Landwirts Kühe fehlten, was zu Nachfragen geführt hätte. Der Anlass für die amtliche Überprüfung waren nach Darstellung der Polizei Unzulänglichkeiten in der Tierhaltung (wir berichteten). Unbekannter. Richter Müller riet ihm, erst einmal eine Weile auf die Rinderhaltung zu verzichten und sich vor dem erneuten Kauf einen Rat beim Veterinäramt zu holen. Dennoch gab das Gericht dem Bauern in einer Sache recht, er muss die Bescheide der Behörde, die eine Vielzahl an Tierschutz-Auflagen rund um den Stall enthalten, nicht erfüllen. Der Grund: Der Landwirt hätte auf amtliche Anweisung Maßnahmen zur Verbesserung seiner Rinderhaltung treffen müssen, allerdings besitzt er zurzeit keine Tiere. Zudem seien die Fristen in den Bescheiden abgelaufen. Richter Müller argumentierte, es sei gesetzlich nicht vertretbar, dem Landwirt provisorisch Auflagen aufzubürden – wie es das Veterinäramt wollte. Der Bauer wisse sonst nie, ob er gerade einen Verstoß begehe oder nicht. Die Kosten in Höhe von 4000 Euro für die aufwendigen Kontrollen auf seinem Hof wird der Landwirt aber zumindest teilweise bezahlen müssen. Das Landratsamt will das schriftliche Urteil abwarten und dann möglicherweise in Revision gehen.
Viele Bäume und Sträucher sind derzeit wieder üppig gewachsen. Wie die Stadt Senden mitteilt, ragen teilweise Äste und Zweige in den Straßenbereich hinein und behindern Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge. Stellenweise seien auch Verkehrszeichen oder die Straßenbeleuchtung zugewachsen, sodass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Damit Verkehrteilnehmer und Fußgänger nicht mehr behindert werden, bittet die Stadt alle Grundstückseigentümer und -besitzer, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Insbesondere werden die Besitzer von Eckgrundstücken gebeten, die Pflanzen so weit zurückzuschneiden, dass die Straßeneinmündungen gut eingesehen werden können und somit ein Blickkontakt der Verkehrsteilnehmer untereinander möglich ist. (az)
Mit T-Shirts im XXXL-Format, die über der Hauptstraße gespannt waren, haben die Weltläden der Region Iller-Lech wochenlang die Bevölkerung in Weißenhorn auf Missstände in der Modeindustrie aufmerksam gemacht. Für diese Aktion hat der Zusammenschluss aus 30 Weltläden in 15 Kommunen nun einen Preis bekommen. Er gehört zu den Trägern der „Spitzen Nadel 2017“des Inkota-Netzwerkes und der gemeinnützigen Gesellschaft cum ratione. Der mit 10 000 Euro dotierte Preis würdigt Initiativen, die sich mit besonders innovativen und wirksamen Aktionen für die Menschenrechte bei der Arbeit einsetzen. (az)