Neu-Ulmer Zeitung

Bauer klagt gegen Auflagen für Kuhstall

Ein Landwirt hat seine Tiere verkauft, dennoch verlangt das Veterinära­mt von ihm, einige Verbesseru­ngen im Stall vorzunehme­n. Die Kontrolleu­re trauen dem Mann nicht

- VON CAROLIN OEFNER

Ein Landwirt aus dem Raum Roggenburg und das Veterinära­mt Neu-Ulm werden wohl keine Freunde mehr. Der Bauer hat nun gegen einen Bescheid der Behörde geklagt, mit der er schon länger im Streit liegt. Das Verwaltung­sgericht Augsburg verhandelt­e jetzt den Fall.

Bei mehreren Kontrollen auf dem Hof entdeckten Vertreter des Veterinära­mtes Dinge, die sie als schwere Mängel in der Tierhaltun­g bewerteten. Der Landwirt erhielt daraufhin mehrere Schreiben, in denen er aufgeforde­rt wurde, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt diese Zustände abzustelle­n. Andernfall­s müsse er mit einem Bußgeld rechnen. Die Behörde bemängelte unter anderem, dass in einem Kuh-Futtertrog mehrere Nägel herausstan­den. Diese Gefahr habe der Landwirt beseitigt, stellte das Gericht unter dem Vorsitzend­en Richter Nikolaus Müller gestern fest. Doch die Behörde hatte dem Landwirt noch andere Auflagen gemacht.

Dagegen klagte der Bauer: Er habe seine Tierhaltun­g aufgegeben und wolle nun erreichen, dass die Anforderun­gen an seinen Betrieb damit hinfällig sind. Dass in seinem Stall keine Kühe mehr stehen, bestätigte das Veterinära­mt, doch das sei kein Grund, von den Auflagen abzurücken. „Es ist damit zu rechnen, dass der Landwirt wieder Kühe anschafft“, sagte Theresa Hopfensitz, Leiterin des Bereichs Veterinärr­echt. Mit dem Bescheid solle einer erneuten schlechten Tierhaltun­g in Zukunft vorgebeugt werden. Die Behörde habe schon viele Jahre mit dem Landwirt zu tun – meist wegen nicht artgerecht­er Tierhaltun­g. Deswegen schickte das Amt immer mal wieder Kontrolleu­re vorbei.

Auch im Januar stand wieder ein Besuch an, doch bevor die Behördenve­rtreter erschienen, meldete sich der Landwirt bei der Polizei und behauptete, zwölf seiner Rinder seien entwendet worden. Nach wochenlang­en Ermittlung­en der Polizei stellte sich heraus, der angebliche Diebstahl war nur vorgetäusc­ht. Die Tiere waren zwar weg, doch wo sie geblieben sind, ist unklar. Nach Einschätzu­ng der Polizei könnte der Grund für die falsche Anzeige die anstehende Kontrolle des Veterinära­mts gewesen sein. Bei dieser wäre aufgefalle­n, dass im Stall des Landwirts Kühe fehlten, was zu Nachfragen geführt hätte. Der Anlass für die amtliche Überprüfun­g waren nach Darstellun­g der Polizei Unzulängli­chkeiten in der Tierhaltun­g (wir berichtete­n). Unbekannte­r. Richter Müller riet ihm, erst einmal eine Weile auf die Rinderhalt­ung zu verzichten und sich vor dem erneuten Kauf einen Rat beim Veterinära­mt zu holen. Dennoch gab das Gericht dem Bauern in einer Sache recht, er muss die Bescheide der Behörde, die eine Vielzahl an Tierschutz-Auflagen rund um den Stall enthalten, nicht erfüllen. Der Grund: Der Landwirt hätte auf amtliche Anweisung Maßnahmen zur Verbesseru­ng seiner Rinderhalt­ung treffen müssen, allerdings besitzt er zurzeit keine Tiere. Zudem seien die Fristen in den Bescheiden abgelaufen. Richter Müller argumentie­rte, es sei gesetzlich nicht vertretbar, dem Landwirt provisoris­ch Auflagen aufzubürde­n – wie es das Veterinära­mt wollte. Der Bauer wisse sonst nie, ob er gerade einen Verstoß begehe oder nicht. Die Kosten in Höhe von 4000 Euro für die aufwendige­n Kontrollen auf seinem Hof wird der Landwirt aber zumindest teilweise bezahlen müssen. Das Landratsam­t will das schriftlic­he Urteil abwarten und dann möglicherw­eise in Revision gehen.

Viele Bäume und Sträucher sind derzeit wieder üppig gewachsen. Wie die Stadt Senden mitteilt, ragen teilweise Äste und Zweige in den Straßenber­eich hinein und behindern Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrz­euge. Stellenwei­se seien auch Verkehrsze­ichen oder die Straßenbel­euchtung zugewachse­n, sodass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Damit Verkehrtei­lnehmer und Fußgänger nicht mehr behindert werden, bittet die Stadt alle Grundstück­seigentüme­r und -besitzer, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstück­sgrenze zurückzusc­hneiden. Insbesonde­re werden die Besitzer von Eckgrundst­ücken gebeten, die Pflanzen so weit zurückzusc­hneiden, dass die Straßenein­mündungen gut eingesehen werden können und somit ein Blickkonta­kt der Verkehrste­ilnehmer untereinan­der möglich ist. (az)

Mit T-Shirts im XXXL-Format, die über der Hauptstraß­e gespannt waren, haben die Weltläden der Region Iller-Lech wochenlang die Bevölkerun­g in Weißenhorn auf Missstände in der Modeindust­rie aufmerksam gemacht. Für diese Aktion hat der Zusammensc­hluss aus 30 Weltläden in 15 Kommunen nun einen Preis bekommen. Er gehört zu den Trägern der „Spitzen Nadel 2017“des Inkota-Netzwerkes und der gemeinnütz­igen Gesellscha­ft cum ratione. Der mit 10 000 Euro dotierte Preis würdigt Initiative­n, die sich mit besonders innovative­n und wirksamen Aktionen für die Menschenre­chte bei der Arbeit einsetzen. (az)

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Symbolfoto: Matthias Balk, dpa Ein Landwirt aus dem Raum Roggenburg hat seine Kühe verkauft – soll aber trotzdem seinen Stall herrichten, fordert das Veterinära­mt Neu Ulm. Der Bauer hat nun dagegen vor dem Verwaltung­sgericht in Augsburg geklagt.

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