Zum Prozess wird es nun nicht mehr kommen
von Familie und Freunden war Richter Sean Cox die Fluchtgefahr zu groß, um Schmidt bis zum Prozess auf freien Fuß zu setzen. Zum Prozess wird es jetzt nicht mehr kommen – damit verliert Schmidt die Chance, sich vor Gericht zu verteidigen und im Erfolgsfall einen Freispruch zu erstreiten. Durch seinen Deal mit den US-Behörden wird allerdings auch das Risiko einer sehr langen Haftstrafe ausgeräumt. Der Großteil der Anklagepunkte wurde im Gegenzug für Schmidts Geständnis fallengelassen. Jedoch bestehen die Vorwürfe der Mittäterschaft bei Betrug und mutwilliger Verletzung des Luftreinhaltegesetzes fort, es droht nach wie vor eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren. Bei den Geldstrafen liegt das offizielle Höchstmaß nun bei insgesamt 500000 Dollar, doch laut seiner Vereinbarung mit den US-Behörden könnte es Schmidt gelingen, das Bußgeld auf einen Betrag zwischen 40000 bis 400000 Dollar zu drücken. Das Urteil soll am 6. Dezember gefällt werden.
Welches Strafmaß Schmidt letztlich erhält, dürfte auch davon abhängen, inwieweit er zur Kooperation mit den Ermittlern bereit ist. Denn auch wenn die „Dieselgate“-Affäre für VW nach mehreren Milliarden-Vergleichen mit Klägern auf Konzernebene in den USA weitgehend abgeschlossen ist, hat die dortige Justiz die Suche nach schuldigen Führungskräften noch längst nicht aufgegeben. Erst im vergangenen Monat wurde die mittlerweile achte Strafanzeige veröffentlicht – diesmal gegen einen Ex-Manager der VW-Tochter Audi. Auf der Liste der US-Fahnder stehen inzwischen deutlich größere Namen als der von Schmidt – etwa der frühere Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer.