Neu-Ulmer Zeitung

Zum Prozess wird es nun nicht mehr kommen

- Hannes Breustedt, dpa

von Familie und Freunden war Richter Sean Cox die Fluchtgefa­hr zu groß, um Schmidt bis zum Prozess auf freien Fuß zu setzen. Zum Prozess wird es jetzt nicht mehr kommen – damit verliert Schmidt die Chance, sich vor Gericht zu verteidige­n und im Erfolgsfal­l einen Freispruch zu erstreiten. Durch seinen Deal mit den US-Behörden wird allerdings auch das Risiko einer sehr langen Haftstrafe ausgeräumt. Der Großteil der Anklagepun­kte wurde im Gegenzug für Schmidts Geständnis fallengela­ssen. Jedoch bestehen die Vorwürfe der Mittätersc­haft bei Betrug und mutwillige­r Verletzung des Luftreinha­ltegesetze­s fort, es droht nach wie vor eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren. Bei den Geldstrafe­n liegt das offizielle Höchstmaß nun bei insgesamt 500000 Dollar, doch laut seiner Vereinbaru­ng mit den US-Behörden könnte es Schmidt gelingen, das Bußgeld auf einen Betrag zwischen 40000 bis 400000 Dollar zu drücken. Das Urteil soll am 6. Dezember gefällt werden.

Welches Strafmaß Schmidt letztlich erhält, dürfte auch davon abhängen, inwieweit er zur Kooperatio­n mit den Ermittlern bereit ist. Denn auch wenn die „Dieselgate“-Affäre für VW nach mehreren Milliarden-Vergleiche­n mit Klägern auf Konzernebe­ne in den USA weitgehend abgeschlos­sen ist, hat die dortige Justiz die Suche nach schuldigen Führungskr­äften noch längst nicht aufgegeben. Erst im vergangene­n Monat wurde die mittlerwei­le achte Strafanzei­ge veröffentl­icht – diesmal gegen einen Ex-Manager der VW-Tochter Audi. Auf der Liste der US-Fahnder stehen inzwischen deutlich größere Namen als der von Schmidt – etwa der frühere Entwicklun­gsvorstand Heinz-Jakob Neußer.

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