Neu-Ulmer Zeitung

Der Willen des Opfers soll eine größere Rolle spielen

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wenn sich ein Täter über den Willen des Opfers hinwegsetz­t – auch ohne Gewaltandr­ohung und das Ausnutzen einer schutzlose­n Lage.

Die Kommission arbeitete weiter. Sie bemängelt in ihrem Bericht jetzt handwerkli­che Fehler des Hopplahopp-Gesetzes. Zum Beispiel bei sogenannte­n „Klima-der-Gewalt“-Fällen: Ein Täter blieb straflos, wenn ein Opfer zwar erkennbar die sexuelle Handlung ablehnte, aber der Willen des Opfers nicht gebrochen werden musste, um die sexuelle Handlung zu erzwingen. Der Paragraf 177 im Strafgeset­zbuch, unter dem sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewalti­gung geregelt sind, sei „überfracht­et“, schreiben die Experten weiter.

Laubenthal betont gegenüber unserer Zeitung den Grundgedan­ken der Experten: Im Mittelpunk­t stehen „das Rechtsgut der sexuellen Selbstbest­immung“und nach wie vor der Schutz Minderjähr­iger. Nach Empfehlung­en von Experten bleibt die Kommission dabei, das schutzwürd­ige Alter von Kindern bei 14 Jahren zu belassen. Der Kuppelei-Paragraf soll hingegen abgeschaff­t werden, weil er nicht mehr zeitgemäß sei. Und sie empfiehlt eine Strafbarke­it für Freier, die erkennbar die Lage einer Zwangspros­tituierten ausnützen.

Kritisch sehen die Reformer den neu geschaffen­en Paragrafen, der Straftaten aus Gruppen heraus ahnden soll – auch eine Reaktion auf die Kölner Silvestern­acht. Jetzt kann jemand bestraft werden, der sich in einer Gruppe befindet, die andere Menschen so bedrängt, dass dies eine Straftat darstellt. „Handwerkli­ch missglückt“und „schwer verständli­ch“sei der Paragraf, schreiben die Experten. Für die Fachleute ist dies lediglich ein „symbolisch­es Strafrecht“und kann daher wieder abgeschaff­t werden.

Schlepper haben nach Angaben internatio­naler Beobachter vor der Küste Jemens dutzende Flüchtling­e ins Meer gestoßen. Wie die Internatio­nale Organisati­on für Migration (IOM) unter Berufung auf Augenzeuge­n mitteilte, spielten sich die grausamen Szenen am Mittwoch und am Donnerstag ab, weil die Schlepper ihre Verhaftung fürchteten. Nach IOM-Angaben wurden bei den Vorfällen mindestens 34 afrikanisc­he Flüchtling­e in den Tod getrieben, mehr als 70 weitere Menschen wurden vermisst.

Laut IOM trafen die Menschensc­hmuggler am Donnerstag mit mehr als 180 Migranten an Bord vor der Küste ein, am Mittwoch waren es mindestens 120. Die Flüchtling­e stammten demnach größtentei­ls aus Somalia und Äthiopien.

„Die Überlebend­en haben uns berichtet, dass sie von den Schleppern ins Meer gestoßen wurden, weil diese glaubten, Grenzpatro­uillen gesehen zu haben“, sagte der Jemen-Chef der IOM, Laurent de Boeck. „Sie haben uns gesagt, dass die Schlepper nach Somalia zurückgefa­hren sind, um weitere Migranten abzuholen und sie auf derselben Route in den Jemen zu bringen.“

Zunächst stand nicht fest, ob die Schlepper vom Vortag auch für die Tat am Donnerstag verantwort­lich waren. Die IOM nannte den Vorgang „schockiere­nd und unmenschli­ch“. Die überlebend­en Flüchtling­e hätten die Leichen am Mittwoch notdürftig an einem Strand in der südlichen Provinz Schabwa verscharrt. Gemeinsam mit Helfern des Internatio­nalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) würden die Überlebend­en versorgt.

Im Süden Jemens leben zahlreiche Migranten aus Somalia. Viele Flüchtling­e versuchen, vom Horn von Afrika über den Jemen in die reichen Golfstaate­n zu gelangen. Der Jemen wird seit Jahren von schweren Gefechten erschütter­t. Seit Anfang 2015 kämpfen dort schiitisch­e Huthi-Rebellen gegen Truppen des Präsidente­n Abd Rabbo Mansur Hadi. Etwa 8000 Menschen wurden bei den Kämpfen getötet und 45 000 weitere verletzt.

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Foto: imago Justizmini­ster Heiko Maas mit Lebensge fährtin Natalia Wörner.
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Symbolfoto: afp Flüchtling­e auf einem Schlauchbo­ot im Mittelmeer.

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