Der Willen des Opfers soll eine größere Rolle spielen
wenn sich ein Täter über den Willen des Opfers hinwegsetzt – auch ohne Gewaltandrohung und das Ausnutzen einer schutzlosen Lage.
Die Kommission arbeitete weiter. Sie bemängelt in ihrem Bericht jetzt handwerkliche Fehler des Hopplahopp-Gesetzes. Zum Beispiel bei sogenannten „Klima-der-Gewalt“-Fällen: Ein Täter blieb straflos, wenn ein Opfer zwar erkennbar die sexuelle Handlung ablehnte, aber der Willen des Opfers nicht gebrochen werden musste, um die sexuelle Handlung zu erzwingen. Der Paragraf 177 im Strafgesetzbuch, unter dem sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung geregelt sind, sei „überfrachtet“, schreiben die Experten weiter.
Laubenthal betont gegenüber unserer Zeitung den Grundgedanken der Experten: Im Mittelpunkt stehen „das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung“und nach wie vor der Schutz Minderjähriger. Nach Empfehlungen von Experten bleibt die Kommission dabei, das schutzwürdige Alter von Kindern bei 14 Jahren zu belassen. Der Kuppelei-Paragraf soll hingegen abgeschafft werden, weil er nicht mehr zeitgemäß sei. Und sie empfiehlt eine Strafbarkeit für Freier, die erkennbar die Lage einer Zwangsprostituierten ausnützen.
Kritisch sehen die Reformer den neu geschaffenen Paragrafen, der Straftaten aus Gruppen heraus ahnden soll – auch eine Reaktion auf die Kölner Silvesternacht. Jetzt kann jemand bestraft werden, der sich in einer Gruppe befindet, die andere Menschen so bedrängt, dass dies eine Straftat darstellt. „Handwerklich missglückt“und „schwer verständlich“sei der Paragraf, schreiben die Experten. Für die Fachleute ist dies lediglich ein „symbolisches Strafrecht“und kann daher wieder abgeschafft werden.
Schlepper haben nach Angaben internationaler Beobachter vor der Küste Jemens dutzende Flüchtlinge ins Meer gestoßen. Wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) unter Berufung auf Augenzeugen mitteilte, spielten sich die grausamen Szenen am Mittwoch und am Donnerstag ab, weil die Schlepper ihre Verhaftung fürchteten. Nach IOM-Angaben wurden bei den Vorfällen mindestens 34 afrikanische Flüchtlinge in den Tod getrieben, mehr als 70 weitere Menschen wurden vermisst.
Laut IOM trafen die Menschenschmuggler am Donnerstag mit mehr als 180 Migranten an Bord vor der Küste ein, am Mittwoch waren es mindestens 120. Die Flüchtlinge stammten demnach größtenteils aus Somalia und Äthiopien.
„Die Überlebenden haben uns berichtet, dass sie von den Schleppern ins Meer gestoßen wurden, weil diese glaubten, Grenzpatrouillen gesehen zu haben“, sagte der Jemen-Chef der IOM, Laurent de Boeck. „Sie haben uns gesagt, dass die Schlepper nach Somalia zurückgefahren sind, um weitere Migranten abzuholen und sie auf derselben Route in den Jemen zu bringen.“
Zunächst stand nicht fest, ob die Schlepper vom Vortag auch für die Tat am Donnerstag verantwortlich waren. Die IOM nannte den Vorgang „schockierend und unmenschlich“. Die überlebenden Flüchtlinge hätten die Leichen am Mittwoch notdürftig an einem Strand in der südlichen Provinz Schabwa verscharrt. Gemeinsam mit Helfern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) würden die Überlebenden versorgt.
Im Süden Jemens leben zahlreiche Migranten aus Somalia. Viele Flüchtlinge versuchen, vom Horn von Afrika über den Jemen in die reichen Golfstaaten zu gelangen. Der Jemen wird seit Jahren von schweren Gefechten erschüttert. Seit Anfang 2015 kämpfen dort schiitische Huthi-Rebellen gegen Truppen des Präsidenten Abd Rabbo Mansur Hadi. Etwa 8000 Menschen wurden bei den Kämpfen getötet und 45 000 weitere verletzt.