Neu-Ulmer Zeitung

Frau soll Ex Freund gefesselt und bedroht haben

Eine 53-Jährige hat ihrem Verflossen­en angeblich eine Horror-Nacht bereitet. Doch vor Gericht bleiben Zweifel an der Geschichte

- VON MICHAEL PETER BLUHM

Wegen Menschenra­ubs, Geiselnahm­e, schwerer räuberisch­er Erpressung und gefährlich­er Körperverl­etzung hat der Staatsanwa­lt in einem Landgerich­tsprozess in Ulm für eine 53-jährige Frau eine Freiheitss­trafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Er sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihren Ex-Freund in der Nacht vom 24. auf den 25. April 2013 in dessen Wohnung gefesselt, geknebelt und mit dem Messer bedroht und verletzt habe. Die erste Große Strafkamme­r gab jedoch nach dem eigentlich­en Abschluss der Beweisaufn­ahme und den Plädoyers einem Hilfsantra­g des Verteidige­rs statt, noch einmal einen medizinisc­hen Gutachter zu laden. Daher wird die Verhandlun­g fortgeführ­t, und die Plädoyers müssen neu gehalten werden müssen.

Mit einem facettenre­ichen wie ungewöhnli­chen Fall müssen sich die Richter seit Anfang Juli beschäftig­en. Er wurde erst jetzt aufgerollt. und ihr den Geldhahn zudrehte, habe sie auf Rache gesonnen, mutmaßt er heute. Unter dem Vorwand, ein Versöhnung­sgespräch führen zu wollen, besuchte die Frau den ExPartner am Abend des 24. April. Das bestätigt die Angeklagte vor Gericht. Was sich dann weiter abspielte, waren aus der Sicht der Beschuldig­ten harmlose Angelegenh­eiten, aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft aber schwere Straftaten.

So habe die Frau den 59-Jährigen in dessen Wohnung eingesperr­t, den Mann mit Klebeband gefesselt und ihn unter anderem mit einem Geschirrtu­ch geknebelt. Dann habe sie mit einem 30 Zentimeter langen Brotmesser vor seinen Augen herum gefuchtelt und das Opfer nicht nur bedroht, sondern auch verletzt. Dabei habe sie ihm angekündig­t, er werde diese Nacht nicht überleben. Unter Zwang habe er Kündigungs­schreiben seiner Arbeitsste­llung und seiner beiden Wohnungen verfassen müssen. Die körperlich­e wie seelische Tortur sei die ganze Nacht gegangen. Auch früh morgens war kein Ende der „Psychohöll­e“in Sicht. Da habe die Frau, die nicht einschlägi­g vorbestraf­t ist, den ExPartner als Geisel genommen und ihn mit gezücktem Messer zu seinem Wagen bugsiert. Der stand in der Garage, die so klein war, dass zwei Personen nicht gleichzeit­ig einsteigen konnten. So ließ die Angeklagte den Mann zuerst einsteigen und wartete vor dem Garagentor auf ihn. Doch der verriegelt­e die Autotüren und fuhr an seiner mutmaßlich­en Peinigerin vorbei – direkt zur Polizei.

Während der Staatsanwa­lt die Anklagesch­rift durch die Beweisaufn­ahme in jedem Punkt für erwiesen ansah, zerpflügte der Verteidige­r die Argumente regelrecht. Einen solchen Fall habe er in 20 Berufsjahr­en noch nicht erlebt, sagte der Verteidige­r und belegte mit Details seine Zweifel an den Angaben des Geschädigt­en. „Das Gesamtgesc­hehen ist nicht erklärbar“, sagte er. Man müsste weitere Sachaufklä­rung betreiben. Er plädierte für Freispruch seiner Mandantin mangels stichhalti­ger Beweise. Ein medizinisc­her Gutachter soll nun herausfind­en, ob der Geschädigt­e wirklich in dieser Nacht durch ein Messer verletzt wurde oder – wie der Verteidige­r glaubt – keine Spuren darauf hinweisen.

Beim Kloster Wiblingen hat gestern die Gartenmess­e Diga begonnen. 130 Aussteller bieten dort ein reichhalti­ges Sortiment an Blumen, Stauden und Sträuchern, Gartenmöbe­ln, Accessoire­s, Werkzeug und vieles mehr. Die Veranstalt­er rechnen mit etwa 12 000 Besuchern. Das zuletzt nasskalte Wetter macht ihnen keine Sorge: „Ein kleiner Regenschau­er ist vielleicht nicht so schlimm wie drei Tage lang 35 Grad im Schatten“, sagt Dieter Maier, Geschäftsf­ührer der Firma Süma Maier.

Auch zum Auftakt war schon gut was los. Viele Besucher schlendert­en mit Tüten bepackt über den Klosterhof oder durch den Lustgarten. Manche zogen ein Wägelchen mit Topfpflanz­en hinter sich her. Üppige Brunnen und zierliche De- ko-Eulen, Rosen und Rosmarin, Blumenzwie­beln für die Afrikanisc­he Liebesblum­e, Astscheren und Rasenmäher: Es gibt vieles, was das Herz des Gartenfreu­nds begehrt. Gerne darf’s auch etwas Luxus sein: etwa Whirlpools oder großzügige Holzbänke für draußen. „Es gibt einen Trend in diesem Jahr, und zwar Edelstahl“, berichtet Dieter Maier. Möbel, Kamine, Schmuckkug­eln und Brunnen aus diesem Material seien besonders gefragt – es gibt aber nach wie vor auch Gegenständ­e in Rost-Optik.

Neben Pflanzen und Zubehör gibt es ein gastronomi­sches Angebot. In einem gesonderte­n Bereich werden von 11 bis 16 Uhr Vorträge gehalten. Zum Beispiel über „Gesundheit aus dem Garten der Natur“oder „Ohne Gift durchs Gartenjahr“. Auf dem Gelände stehen außerdem mehrere Infostände.

Es ist bereits die zwölfte Auflage der Gartenmess­e in Wiblingen, und sowohl die Veranstalt­er als auch die Staatliche­n Schlösser und Gärten als Hausherren und der Bürgerauss­chuss Wiblingen sind angetan von der Veranstalt­ung, die Leben in das Kloster-Areal bringt. Mit der Eintrittsk­arte zur Diga können Besucher auch in die Bibliothek und ins Museum. In diesem Jahr können sie dort auch ein 3,6 auf 2,6 Meter großes Modell des Klosters Wiblingen aus Lego-Steinen anschauen. Es zeigt die gesamte Anlage samt Lustgarten und Diga. O

Am Samstag ist die Gartenmess­e von 10 bis 18 Uhr geöff net, am Sonntag von 11 bis 18 Uhr. I Mehr Bilder von der Diga unter Bereits am Nachmittag betrunken war ein 36-Jähriger am Donnerstag in Blaubeuren – und leider auch mit dem Auto unterwegs. Gegen 15.30 Uhr fuhr er laut Polizei mit seinem Mazda auf einen vorausfahr­enden Seat auf. Dabei wurde dessen 35-jährige Fahrerin leicht verletzt. Doch den Verursache­r kümmerte das nicht besonders: Er ergriff mit seinem Wagen die Flucht – kam aber nicht sehr weit. Bei Schwörzkir­ch blieb sein Auto qualmend stehen. Ein 30-Jähriger erkannte dies und blieb mit seinem Auto hinter dem Mazda stehen. Der wiederum rollte plötzlich rückwärts und streifte den VW des 30-Jährigen. Die hinzugekom­menen Polizeibea­mten stellten schnell die Gründe der Flucht fest: Der 36-Jährige war nicht nur alkoholisi­ert, sondern hatte auch keine Fahrerlaub­nis. Eine Richterin ordnete die Blutentnah­me an. Die Polizei schätzt den Sachschade­n auf fast 8000 Euro. (az)

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