Das Kind nannte ihn immer „Papa“
Pornofilme, „damit sie eine Idee bekommt, was sie machen soll“. So berichtet es zumindest die Sachverständige Bettina Zietlow.
Die Psychologin hat mit dem Mädchen gesprochen, um zu prüfen, wie glaubwürdig deren Aussagen sind. Dass der Missbrauch geschehen ist, daran gibt es keine Zweifel. Der 36-Jährige hatte schon zu Beginn des Prozesses einen Teil der Vorwürfe eingeräumt und so seiner Stieftochter eine Aussage vor Gericht erspart.
Zietlow beschreibt die Achtjährige als „freundlich und aufgeschlossen. Sie ist ein kluges Mädchen für ihr Alter.“Weil das Opfer selbst über intime Details offen gesprochen hat, kann der Angeklagte von noch schlimmeren Vorwürfen entlastet werden. Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte Analverkehr hat wohl nicht stattgefunden, ebenso hat der Stiefvater sie nicht an ihren Geschlechtsteilen berührt.
Reglos hört sich der 36-Jährige an, was das Kind berichtet hat, das ihn immer „Papa“genannt hat. Dabei wird immer deutlicher, was er sich selbst schon eingestanden hat. Der Alkohol hat ihn so weit gebracht. Dr. Norbert Ormanns, Arzt für forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, attestiert dem Angeklagten eine massive Alkoholkrankheit. Er begann bereits mit elf Jahren zu trinken und kam nie wieder davon los. Trocken kann er nur durch äußere Kontrolle bleiben, wie es jetzt auch in der Untersuchungshaft der Fall ist.
Seit September 2016 sitzt der Mann in der Justizvollzugsanstalt Memmingen ein. Eine verminderte Schuldfähigkeit sieht Ormanns zwar nicht, die Taten seien „durchaus geplant“gewesen. Auch für pädophil hält der Psychiater den Angeklagten nicht, die Enthemmung durch den Alkohol habe aber in jedem Fall eine Rolle gespielt. Ormanns rät, den Mann für mindestens eineinhalb Jahre zur Therapie zu schicken.
Genau das tut die Kammer um Richter Jürgen Hasler. Sie verurteilt den 36-Jährigen zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Dabei berücksichtigt das Gericht nur die fünf Fälle, die der Mann eingeräumt hat. Für alle weiteren Taten fehlt der Nachweis. Dann heiße es „Im Zweifel für den Angeklagten“, so Hasler.
Dass das Urteil am Ende deutlich unter den von Staatsanwalt Thomas Hörmann geforderten fünfeinhalb Jahren blieb, liege laut Hasler zum einen an seinem Geständnis. Zum anderen hat der Angeklagte bereits einer Schmerzensgeldzahlung von 6000 Euro zugestimmt. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, soll der 36-Jährige in eine Entziehungsklinik verlegt werden. Denn im Gefängnis drohen ihm als Missbrauchstäter Quälereien durch seine Mitgefangenen.
Er wird sich aber gedulden müssen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage überlegen nämlich, das Urteil anzufechten.