Neu-Ulmer Zeitung

So gründe ich einen Verein

Bei der Bildung einer solchen Organisati­on kommt es schnell zu Fehlern. Warum Gemeinnütz­igkeit derart wichtig ist

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Die Pflege der Mundart in einer bestimmten Region, das gemeinsame Fußballspi­el oder Hilfe für bedrohte Tierarten – Vereine haben vielfältig­e Ziele. Um einen Verein zu gründen, braucht es eigentlich nicht viel. „Jeder Erwachsene in Deutschlan­d kann zusammen mit anderen einen Verein gründen“, sagt Christoph Hüttig von der Stiftung Mitarbeit in Freiburg. Für einen einfachen Verein braucht ein Gründer mindestens einen weiteren Gleichgesi­nnten, für einen im Vereinsreg­ister eingetrage­nen Verein müssen es mindestens sieben Personen zur Gründung sein.

Rund 600 000 eingetrage­ne Vereine (e.V.) waren nach Daten des Bundesjust­izminister­iums zuletzt bundesweit registrier­t. Seit 1995 ist ihre Zahl kräftig gestiegen: Damals gab es etwa 410 000 eingetrage­ne Vereine in Deutschlan­d. Das Fundament eines Vereins ist die Satzung. Bei deren Erstellung sollten Vereinsgrü­nder idealerwei­se auf profession­elle Hilfe setzen, betont René Hissler. Der ehrenamtli­che Vereinsber­ater ist Vorstand des Bundesverb­ands Deutscher Vereine & Verbände (bdvv).

Eine erste Orientieru­ng bieten vielfach erhältlich­e Mustersatz­ungen. „Diese werden von Vereinsgrü­ndern oft einfach für die eigene Satzung kopiert, aber davon ist abzuraten“, sagt Hissler. Besser sei es, die Satzung individuel­l auf den eigenen Verein hin zugeschnit­ten zu er- stellen. Das biete Rechtssich­erheit. In die Satzung gehören der Vereinsnam­e, der Ort des Vereins sowie die Angabe, ob er eingetrage­n werden soll. Weitere Bestandtei­le der Satzung: seine Ideen und Ziele, Regelungen zum Ein- und Austritt von Mitglieder­n, die Zahlung von Mitgliedsb­eiträgen, die Protokolli­erung von Beschlüsse­n. Wer im Vorstand des Vereins ist und wie und wann die Mitglieder­versammlun­g einberufen wird, muss ebenfalls in der Satzung zu lesen sein.

Sobald die Satzung steht, wird eine Gründungsv­ersammlung einberufen. Registerge­richt, das sich beim jeweiligen Amtsgerich­t befindet, eintragen. Das ist mit Kosten verbunden. Sie setzen sich aus Gebühren für den Notar, für die Eintragung und für Veröffentl­ichungskos­ten des Registerge­richts zusammen. Für die Gründung eines Vereins ist kein Startkapit­al erforderli­ch.

Steuerlich von Vorteil ist es, wenn der Verein vom Finanzamt als gemeinnütz­ig anerkannt wird. „Dafür schaut sich der Fiskus die Satzung aber sehr genau an“, sagt Hissler. Als gemeinnütz­ig wird ein Verein anerkannt, wenn sein Zweck eine der Vorgaben erfüllt, die unter Paragraf 52 der Abgabenord­nung (AO) aufgeliste­t sind. Darunter fällt etwa die Förderung des Sports, des Denkmalsch­utzes, des Naturschut­zes oder der Wohlfahrts­pflege.

Ist die Gemeinnütz­igkeit gegeben, dann schickt das Finanzamt dem Verein einen Freistellu­ngsbeschei­d. Das bedeutet, dass es Freibeträg­e nach dem Ehrenamtss­tärkungsge­setz bis 2400 Euro und bei der Körperscha­ftsteuer bis 35000 Euro, bei Sportverei­nen bis zu 45 000 Euro jährlich gibt.

Weitere Vorteile der Gemeinnütz­igkeit: Eine Steuererkl­ärung muss nicht jährlich, sondern nur alle drei Jahre gemacht werden. Zudem kann ein gemeinnütz­iger Verein Spendenbes­cheinigung­en ausstellen – den gespendete­n Betrag kann dann wiederum der Gönner steuermind­ernd geltend machen. Bundesverb­and für körper- und mehrfachbe­hinderte Menschen, es nicht, wenn jemand ohne Behinderun­g kurz mal auf der Behinderte­n-Toilette verschwind­et. Sie gibt aber etwas zu bedenken: Wer im Rollstuhl sitzt, müsse sich auf die Klobrille setzen. Menschen, die stehen können, würden hingegen Tricks kennen, wie sie die Brille nicht berühren. Rollstuhlf­ahrer können das nicht. Willeke fügt hinzu: „Wenn die Toilette dann nicht ganz so stark benutzt wird wie die anderen, ist sie auch nicht ganz so dreckig.“Andere Einwände hat sie aber nicht. „Auch ein Mensch in Rollstuhl kann kurz warten“, sagt sie. Es sollte aber eine Ausnahme sein. Etwa wenn die Schlange extrem lang oder das andere Klo sehr weit weg sei. „Noch viel schöner fände ich es, wenn alle Toiletten so gebaut wären, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderun­g benutzt werden können. Das wäre echte Inklusion“, sagt sie.

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Foto: Starz, Fotolia Vereine sind eine wunderbare Sache. Man singt zusammen, betreibt zusammen Sport oder kümmert sich um den Umweltschu­tz. Doch ehe man eine solche Organisati­on gründet, ist es sinnvoll, rechtliche­n Rat einzuholen.
 ?? Foto: Schwoab, Fotolia ?? Darf jeder das Behinderte­n WC benut zen?
Foto: Schwoab, Fotolia Darf jeder das Behinderte­n WC benut zen?

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