Sieben Tipps, wie die Konzentration gelingt
Das Telefon klingelt ständig, im Posteingang wartet eine E-Mail-Flut. Da ist es schwer, sich zu fokussieren. Doch wer auf ein paar Dinge verzichtet, der schafft das leichter
Ständig klingelt das Telefon, eine Mail nach der anderen ploppt auf und zu guter Letzt kommen auch noch die lieben Kollegen auf ein Pläuschchen vorbei. Für manche Aufgaben braucht es aber einfach Ruhe. Was tun? Den einen Konzentrations-Tipp für alle gibt es natürlich auch nicht. Aber vielleicht hilft die eine oder andere Anregung: ● „Wer nicht erholt ist und eine schlechte Nacht hatte, wird auch einen schlechten Tag haben“, sagt Autor und Berater Jochen Mai. Außerdem sollte man während der Arbeit regelmäßige Pausen einlegen. „Man kann sich ohnehin nur ungefähr 90 Minuten konzentrieren.“Nach rund vier Stunden braucht man dann eine längere Pause, am besten mit frischer Luft und einer Runde um den Block. ● Oft sind die Mails wie ein „ständiges Getröpfel“, sagt Karrierecoach Ute Bölke. Jedes Tröpfchen reißt einen aus der Konzentration. Deshalb schaltet man am besten Hinweise auf neue Mails aus. Dann sollte man sich Zeitfenster schaffen, in denen man die Post bearbeitet, empfiehlt Bölke. „Ich muss nicht alle Mails sofort beantworten.“ ● Ähnlich wie ständig eingehende E-Mails kann auch das dauernd klingelnde Telefon die Konzentration bei der Arbeit stören. „Wer nicht gerade in einer Notdienstzentrale arbeitet, kann vielleicht mal einen Anrufbeantworter laufen lassen“, sagt Bölke. ● Noch am Freitag oder gleich am Montagmorgen schreibt man die anstehenden Arbeiten auf und ordnet sie nach Priorität. „Was man am liebsten aufschiebt oder wofür man am meisten Konzentration braucht, das sollte man gleich zu Beginn erledigen“, sagt Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Verbandes der Werks- und Betriebsärzte. Jochen Mai sieht das etwas anders: Wer Motivation braucht, um gut arbeiten zu können, sollte besser nicht mit der unliebsamsten Aufgabe starten. ● „Natürlich sollte man freundlich und wertschätzend miteinander umgehen“, betont WahlWachendorf. „Aber immer ein offenes Ohr haben und somit Arbeit zu jedem Zeitpunkt unterbrechen – das funktioniert nicht.“Fragen oder Absprachen könne man daher ohne schlechtes Gewissen aufschieben, wenn man mitten in der Arbeit steckt. Wer gerade Konzentration braucht, könne das im Einzelbüro durch eine geschlossene Tür und im Großraum durch Kopfhörer deutlich machen, sagt Mai. ● Wer die Möglichkeit hat, seine Arbeitszeit etwas freier zu gestalten, sollte das ruhig nutzen, rät Wahl-Wachendorf. Früher zu kommen oder später zu gehen, kann eine gute Möglichkeit sein, in Ruhe arbeiten zu können. Was einem eher liegt, ist individuell unterschiedlich. Bölke gibt allerdings zu bedenken: Wer sehr früh oder auch sehr spät kommt, hat unter Umständen wesentlich weniger Kontakt zu Kollegen oder Kunden. ● Klingt banal, ist aber nicht zu unterschätzen: regelmäßig trinken. Das heißt aber eben nicht, sich alle 90 Minuten einen Liter Wasser reinzuwürgen – viel besser ist es, alle paar Minuten einen kleinen Schluck zu sich zu nehmen. „Wenn man dehydriert, sinkt sie Konzentrationsfähigkeit“, erklärt Mai.
Wer mehr arbeitet, bekommt auch mehr Geld – das ist die Grundregel bei Überstunden. Auch dann, wenn es in Arbeits- oder Tarifvertrag keinen entsprechenden Eintrag gibt, muss der Arbeitgeber Überstunden vergüten. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hin. Zuschläge für Mehrarbeit oder einen Anspruch auf Freizeitausgleich als Alternative zur Bezahlung gibt es nur, wenn es eine entsprechende vertragliche Regelung gibt.
Manche Arbeitgeber versuchen, die Bezahlung mit einem Passus wie „Überstunden sind pauschal mit dem Entgelt abgegolten“im Arbeitsvertrag zu umgehen. Zulässig ist eine solche Formulierung nur, wenn sie begrenzt ist, also eine konkrete Stundenzahl enthält: Bis zu zehn Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit seien dabei in etwa angemessen, so der DGB-Rechtsschutz. Eine unbegrenzte Inklusiv-Vergütung von Überstunden ist nur bei Beschäftigten in leitender Position oder mit überdurchschnittlich hoher Bezahlung zulässig.