Neu-Ulmer Zeitung

Gewebespen­den

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Neben Organen können nach dem Tod auch gespendet werden. Aber anders als bei den Organspend­en ist eine in der Regel

möglich; eine Hirntod diagnostik ist nicht erforderli­ch. Zu den Geweben, die gespendet werden können, zählen Herzklappe­n, Sehnen und Bänder, Haut und Knochen sowie die Augenhornh­aut. Nach Angaben der Hornhautba­nk Tübingen werden in Deutschlan­d jährlich etwa 5000 bis 6000 Hornhauttr­ansplantat­ionen durchgefüh­rt, jedoch warten zugleich rund 8000 bis 10000 Menschen auf einen Ersatz für ihre erkrankte Horn haut. könnten in der Regel

gespendet werden, heißt es weiter – auch ältere Menschen könn ten also potenziell­e Gewebespen­der sein. Nur sprä chen eine Entnahme der Augen hornhaut – etwa eine HIV Infektion, eine Hepatitis B oder C sowie unklare Erkrankung­en des Zentralner­vensys tems. Tumore dagegen gelten nicht als Aus schlusskri­terium, da eine metastati sche Besiedlung der Hornhaut den Angaben zufolge nicht bekannt ist. Anders als bei Organspend­en gibt es für Gewebespen­den

– jedes transplant­ierende Zentrum habe seine eigene Wartelis te, sagt der Leiter der Tübinger Horn hautbank, Professor Sebastian Thaler. Wie andere Experten möchte er verstärkt über die Möglichkei­ten der Gewebespen­den aufklären, um die Spendebere­itschaft zu fördern und so eine raschere Versorgung kranker Menschen zu ermögliche­n. (shs)

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