Kann ein Kind sich so etwas ausdenken?
ist, dass es gerne zum Vater ziehen wollte und den Verlobten der Mutter nicht besonders gerne mochte. Wollte die Tochter ihn loswerden? Andererseits steht auch die Frage im Raum: Was weiß ein Kind in diesem Alter über die geschilderten verschiedenen Arten des Geschlechtsverkehrs? Kann es sich derartige – teils brutale – Szenen ausdenken? Um diese Fragen zu klären, ist in allen Sitzungen auch eine Gutachterin anwesend, die in der kommenden Woche ihre Ergebnisse mitteilen wird. Erst danach soll entschieden werden, ob das Mädchen aussagen muss. Das Gericht würde dem Kind das gerne ersparen.
Die Mutter des Kindes war in der gestrigen Verhandlung als Zeugin geladen, stellte jedoch den Antrag, dass alle Zuhörer – die zahlreich zur Verhandlung erschienen waren – den Raum verlassen. Ihre Aussage enthalte Details über ihr „intimes Leben“, die sie nicht teilen wolle. Diese dauerte schließlich rund zwei Stunden – über den Inhalt war nichts zu erfahren. In den bisherigen Aussagen der anderen Zeugen kam die Mutter jedoch nicht besonders gut weg. Das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter wurde etwa als beschrieben. Wie eine Polizistin nun als Zeugin vor Gericht erzählte, habe die Mutter in einer Vernehmung gesagt, dass der Angeklagte ihr gegenüber gewalttätig gewesen sei. Sie konnte oder wollte sich jedoch nicht von ihm trennen, so die Zeugin. Die Mutter und der Mann seien demnach drei Jahre lang ein Paar gewesen.
Die Mutter wurde nach Angaben der Polizistin wegen Strafvereitelung angezeigt. Der Grund: Sie habe ihrer Tochter einen Hund versprochen, wenn diese nicht alles vor Gericht erzähle. Nach Angaben der Polizistin war die Mutter wohl hinund hergerissen zwischen ihrem Lebensgefährten und ihrem Kind. „Die Mutter ist dem Angeklagten hörig“, beschrieb die Polizistin ihren damaligen Eindruck. Die Mutter habe den Mann auch mehrmals in der Untersuchungshaft besucht. Doch mittlerweile wisse sie, „auf welcher Seite sie steht“, sagte die Polizistin – auf der ihres Kindes. Ein anderer Polizist, der als Zeuge aussagte, hat die Mutter im August noch mal befragt. In dieser jüngsten Vernehmung habe sie gesagt, dass die Beziehung vorbei sei. Den Angeklagten habe sie besucht, um mit dieser abzuschließen. Da die Mutter nicht öffentlich ausgesagt hat, war nicht zu erfahren, ob sie diese Aussagen bestätigt hat.
Die Polizistin hat auch das Kind ausführlich befragt und stufte es vor Gericht als „glaubwürdig“ein. Das Mädchen habe kindgerecht und mit vielen Details erzählt, wie sich die verschiedenen Missbräuche zugetragen haben sollen. Außerdem habe es in mehreren Gesten nachgestellt, in welchen Positionen es den Angemittelmäßig klagten befriedigen musste oder wie dieser das Mädchen missbraucht habe. „Das kann man nicht erfinden“, sagte die Zeugin. Es habe auch eine gynäkologische Untersuchung gegeben, deren Ergebnisse dem Gericht – zur Überraschung aller Beteiligten – jedoch nicht vorlagen. Das soll nachgeholt werden.
Die Auswertung des Internetverlaufs des Angeklagten habe gezeigt, dass der Mann sich zumindest mit dem Thema beschäftigt hat, welches ihm nun vorgeworfen wird. Wie die Polizistin schildert, haben die Beamten Suchanfragen wie „Ist Sex mit Kindern möglich“oder „Meine kleine Stieftochter befriedigt mich“auf dem Laptop des Angeklagten gefunden.
Die Verhandlung wird am 26. September um 9.30 Uhr mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Der Vorfeld Bürgerverein veranstaltet am heutigen Dienstag ab 19 Uhr im Café Vorfeld eine Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl: Kommunalpolitiker stellen ihre Partei vor und stellen sich den Fragen der Moderatorin und des Publikums. Mit dabei sind Herrmann Hillmann (CSU), Rosl Schäufele (SPD), Mechthild Destruelle (Bündnis 90/Die Grünen) und Alfred Schömig (FDP). (az)