Auch der Pendlerparkplatz soll dieses Jahr fertig sein
Mittelstreifen werden. Nachdem die Baufreigabe erteilt wurde, wird zunächst die Bayerische Straßenbauverwaltung im Dezember das vorgeschriebene Vergabeverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Richtung Burlafingen (Staatsstraße 2023) einleiten. Starten sollen diese Bauarbeiten im Frühjahr 2018 – und im selben Jahr bereits beendet sein. Auch der Pendlerparkplatz in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle soll im kommenden Jahr fertiggestellt werden. Zudem ist geplant, Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz – die sogenannten Ausgleichsflächen – zu realisieren.
Die Bundestagsabgeordneten Brunner, Nüßlein und Albsteiger sehen die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums äußerst positiv. Sie heben die Relevanz der B 10 für den Verkehr hervor – schließlich verbindet sie die A7 mit den Bundesstraßen 28 und 30. Angesichts dessen betont Nüßlein: „Die vierspurige Erweiterung der B 10 in diesem Bereich ist auch wirklich notwendig.“Seitens Brunner heißt es: „Das wird unsere Region erheblich entlasten.“
Erst vor knapp eineinhalb Monaten hatten Naturschützer und ein Pfuhler Landwirt Klage beim Verwaltungsgerichtshof in München gegen den ihrer Meinung nach „überdimensionierten“Straßenausbau eingereicht (wir berichteten). Die Gegner sprechen von unnötigem Flächenverbrauch; der Ausbau könnte wesentlich schonender ausfallen und dennoch verkehrsentlastend wirken. Die Fahrbahnbreite von 31 Metern, mit der das Staatliche Bauamt Krumbach plant, sei unnötig – schließlich gebe es andere vierspurige Bundesstraßen, die mit weniger Fläche auskommen. Zudem kommen laut der Naturschützer noch zwei Mal 2,5 Meter an jeder Seite für Mittel- und Seitenstreifen hinzu. Für Landwirte ergebe sich zudem ein ganz anderes Problem: Die Planungen sehen vor, dass landwirtschaftliche Maschinen künftig nicht mehr auf der B 10 fahren dürfen. Für sie wird eine Nebenstrecke ausgewiesen. Die Folge: Die Fahrt aufs Feld wird für die Bauer um einiges länger.
Das gerichtlicher Verfahren beeinflusst die Baufreigabe allerdings nicht: Die Kläger haben keinen „Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung“der Klage gestellt – denn das ist bei Bundesstraßen nicht möglich. Ein solcher Antrag bedeutet, dass die Planungen nicht weiterlaufen. Deshalb konnte die Baufreigabe seitens des Bundesverkehrsministeriums erteilt werden.
Bernd Kurus-Nägele, Geschäftsführer des Bundes Naturschutz im Landkreis, erklärte gestern auf Nachfrage unserer Zeitung angesichts der erteilten Baufreigabe: „Das schockiert uns nicht, mit so etwas war zu rechnen. Das ändert nichts am Klageverfahren.“Und Bauarbeiten, die bereits vor Ende der gerichtlichen Entscheidung beginnen, dürften nichts mit der eigentlichen Straßentrasse zu tun haben. „Das wäre sonst eine Bankrotterklärung für unseren Rechtsstaat.“
Albsteiger ließ sich in der Pressemitteilung hierzu wie folgt zitieren: „Auch wenn die Querschnittsfrage noch im Detail geklärt werden muss, können wir mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es nächstes Jahr richtig losgeht mit dem eigentlichen Ausbau.“Brunner äußerte sich in seiner Pressemitteilung zu diesem Aspekt diplomatisch: „Das überlassen wir den Gerichten. Vor allem bin ich froh, dass der Ausbau kommt.“ Ein Unbekannter hat ein geparktes Fahrzeug in Elchingen angefahren und ist dann geflohen. Wie die Polizei mitteilt, parkte das Auto im Schützenweg am rechten Fahrbahnrand und wurde am Dienstag zwischen 8.15 und 8.30 Uhr im Bereich der Fahrertüre beschädigt. Der bisher unbekannte Unfallverursacher ist dann weitergefahren, ohne seine Daten zu hinterlassen. An dem Fahrzeug entstand nach ersten Schätzungen ein Schaden in Höhe von 500 Euro. (az)