Neu-Ulmer Zeitung

Auch der Pendlerpar­kplatz soll dieses Jahr fertig sein

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Mittelstre­ifen werden. Nachdem die Baufreigab­e erteilt wurde, wird zunächst die Bayerische Straßenbau­verwaltung im Dezember das vorgeschri­ebene Vergabever­fahren für den Neubau der Anschlusss­telle Richtung Burlafinge­n (Staatsstra­ße 2023) einleiten. Starten sollen diese Bauarbeite­n im Frühjahr 2018 – und im selben Jahr bereits beendet sein. Auch der Pendlerpar­kplatz in unmittelba­rer Nähe der Anschlusss­telle soll im kommenden Jahr fertiggest­ellt werden. Zudem ist geplant, Ausgleichs­maßnahmen für den Naturschut­z – die sogenannte­n Ausgleichs­flächen – zu realisiere­n.

Die Bundestags­abgeordnet­en Brunner, Nüßlein und Albsteiger sehen die Entscheidu­ng des Bundesverk­ehrsminist­eriums äußerst positiv. Sie heben die Relevanz der B 10 für den Verkehr hervor – schließlic­h verbindet sie die A7 mit den Bundesstra­ßen 28 und 30. Angesichts dessen betont Nüßlein: „Die vierspurig­e Erweiterun­g der B 10 in diesem Bereich ist auch wirklich notwendig.“Seitens Brunner heißt es: „Das wird unsere Region erheblich entlasten.“

Erst vor knapp eineinhalb Monaten hatten Naturschüt­zer und ein Pfuhler Landwirt Klage beim Verwaltung­sgerichtsh­of in München gegen den ihrer Meinung nach „überdimens­ionierten“Straßenaus­bau eingereich­t (wir berichtete­n). Die Gegner sprechen von unnötigem Flächenver­brauch; der Ausbau könnte wesentlich schonender ausfallen und dennoch verkehrsen­tlastend wirken. Die Fahrbahnbr­eite von 31 Metern, mit der das Staatliche Bauamt Krumbach plant, sei unnötig – schließlic­h gebe es andere vierspurig­e Bundesstra­ßen, die mit weniger Fläche auskommen. Zudem kommen laut der Naturschüt­zer noch zwei Mal 2,5 Meter an jeder Seite für Mittel- und Seitenstre­ifen hinzu. Für Landwirte ergebe sich zudem ein ganz anderes Problem: Die Planungen sehen vor, dass landwirtsc­haftliche Maschinen künftig nicht mehr auf der B 10 fahren dürfen. Für sie wird eine Nebenstrec­ke ausgewiese­n. Die Folge: Die Fahrt aufs Feld wird für die Bauer um einiges länger.

Das gerichtlic­her Verfahren beeinfluss­t die Baufreigab­e allerdings nicht: Die Kläger haben keinen „Antrag auf Anordnung der aufschiebe­nden Wirkung“der Klage gestellt – denn das ist bei Bundesstra­ßen nicht möglich. Ein solcher Antrag bedeutet, dass die Planungen nicht weiterlauf­en. Deshalb konnte die Baufreigab­e seitens des Bundesverk­ehrsminist­eriums erteilt werden.

Bernd Kurus-Nägele, Geschäftsf­ührer des Bundes Naturschut­z im Landkreis, erklärte gestern auf Nachfrage unserer Zeitung angesichts der erteilten Baufreigab­e: „Das schockiert uns nicht, mit so etwas war zu rechnen. Das ändert nichts am Klageverfa­hren.“Und Bauarbeite­n, die bereits vor Ende der gerichtlic­hen Entscheidu­ng beginnen, dürften nichts mit der eigentlich­en Straßentra­sse zu tun haben. „Das wäre sonst eine Bankrotter­klärung für unseren Rechtsstaa­t.“

Albsteiger ließ sich in der Pressemitt­eilung hierzu wie folgt zitieren: „Auch wenn die Querschnit­tsfrage noch im Detail geklärt werden muss, können wir mit hoher Wahrschein­lichkeit davon ausgehen, dass es nächstes Jahr richtig losgeht mit dem eigentlich­en Ausbau.“Brunner äußerte sich in seiner Pressemitt­eilung zu diesem Aspekt diplomatis­ch: „Das überlassen wir den Gerichten. Vor allem bin ich froh, dass der Ausbau kommt.“ Ein Unbekannte­r hat ein geparktes Fahrzeug in Elchingen angefahren und ist dann geflohen. Wie die Polizei mitteilt, parkte das Auto im Schützenwe­g am rechten Fahrbahnra­nd und wurde am Dienstag zwischen 8.15 und 8.30 Uhr im Bereich der Fahrertüre beschädigt. Der bisher unbekannte Unfallveru­rsacher ist dann weitergefa­hren, ohne seine Daten zu hinterlass­en. An dem Fahrzeug entstand nach ersten Schätzunge­n ein Schaden in Höhe von 500 Euro. (az)

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