Eine Sexualtherapie muss er nicht machen
die Chance, nach zwei Dritteln der Strafe auf freien Fuß zu kommen. Bei Sexualstraftätern wird wegen der Sexualtherapie sehr selten eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gewährt.
Und noch einen Lichtblick gibt es für Linus Förster: Er hat sich vor dem Prozess verlobt. Die Frau steht in dieser schweren Zeit zu ihm.
Nach der Verurteilung drohen dem 52-Jährigen jedoch finanzielle Probleme. Seine Abgeordnetenpension von rechnerisch 3600 Euro brutto ist er los. Die Kosten des Prozesses in fünfstelliger Höhe muss er ebenfalls tragen. Darüber hinaus hat er seinen Opfern Entschädigungen von mehr als 30000 Euro gezahlt.
Viele Prozessbesucher hätten sich eine höhere Strafe für Linus Förster gewünscht – zum Beispiel die vier Jahre und neun Monate, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Doch das Gericht hat neben dem Geständnis und den Schmerzensgeldzahlungen noch einen weiteren gewichtigen Grund gefunden, die Strafe zu mildern. Richter Hoesch drückt es so aus: Linus Förster ist „gesellschaftlich erledigt“. Am Donnerstag hat ein 59-Jähriger in Nördlingen (Landkreis DonauRies) mehrere Menschen mit einem Messer bedroht (wir berichteten). Auch Pfefferspray und der Schuss eines Polizisten in den Oberschenkel hielten den Mann nicht von der Flucht ab, ein Spezialeinsatzkommando überwältigte ihn später. Michael Jakob, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, verteidigt seine Kollegen gegen aufkommende Kritik: „Sie haben alles richtig gemacht.“Der Täter leide womöglich an einer psychischen Erkrankung und befindet sich in ärztlicher Behandlung. Sein Motiv ist weiter unklar. (lare)