Neu-Ulmer Zeitung

Eine Sexualther­apie muss er nicht machen

-

die Chance, nach zwei Dritteln der Strafe auf freien Fuß zu kommen. Bei Sexualstra­ftätern wird wegen der Sexualther­apie sehr selten eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gewährt.

Und noch einen Lichtblick gibt es für Linus Förster: Er hat sich vor dem Prozess verlobt. Die Frau steht in dieser schweren Zeit zu ihm.

Nach der Verurteilu­ng drohen dem 52-Jährigen jedoch finanziell­e Probleme. Seine Abgeordnet­enpension von rechnerisc­h 3600 Euro brutto ist er los. Die Kosten des Prozesses in fünfstelli­ger Höhe muss er ebenfalls tragen. Darüber hinaus hat er seinen Opfern Entschädig­ungen von mehr als 30000 Euro gezahlt.

Viele Prozessbes­ucher hätten sich eine höhere Strafe für Linus Förster gewünscht – zum Beispiel die vier Jahre und neun Monate, die die Staatsanwa­ltschaft gefordert hatte. Doch das Gericht hat neben dem Geständnis und den Schmerzens­geldzahlun­gen noch einen weiteren gewichtige­n Grund gefunden, die Strafe zu mildern. Richter Hoesch drückt es so aus: Linus Förster ist „gesellscha­ftlich erledigt“. Am Donnerstag hat ein 59-Jähriger in Nördlingen (Landkreis DonauRies) mehrere Menschen mit einem Messer bedroht (wir berichtete­n). Auch Pfefferspr­ay und der Schuss eines Polizisten in den Oberschenk­el hielten den Mann nicht von der Flucht ab, ein Spezialein­satzkomman­do überwältig­te ihn später. Michael Jakob, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord, verteidigt seine Kollegen gegen aufkommend­e Kritik: „Sie haben alles richtig gemacht.“Der Täter leide womöglich an einer psychische­n Erkrankung und befindet sich in ärztlicher Behandlung. Sein Motiv ist weiter unklar. (lare)

Newspapers in German

Newspapers from Germany