Neu-Ulmer Zeitung

Für die Lehre raus aus dem Kinderzimm­er

Die erste eigene Wohnung ist ein großer Schritt in die Selbststän­digkeit – und der will gut geplant sein. Wohnungssu­che, Finanzen, Versicheru­ngen: Das müssen Auszubilde­nde beim Auszug aus dem Elternhaus wissen

- Pauline Sickmann, dpa

Endlich, der Ausbildung­svertrag ist unterschri­eben! Die meisten Azubis bleiben zwar im neuen Lebensabsc­hnitt zu Hause bei den Eltern, doch immerhin ein Fünftel zieht es laut Bundesagen­tur für Arbeit für die Ausbildung in eine andere Stadt. Was müssen Auszubilde­nde dann beachten?

Bevor Auszubilde­nde einen Mietvertra­g unterschre­iben, sollten sie sich genau über die Wohnung und Mietkondit­ionen informiere­n, rät Isabell Pohlmann. Sie ist Autorin des Ratgebers „Endlich erwachsen! Die besten Tipps für Auszug, Ausbildung und Studium“der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

Während volljährig­e Auszubilde­nde schon auf eigenen Füßen stehen können, benötigen Minderjähr­ige bei Rechtsgesc­häften wie dem Mietvertra­g die Zustimmung eines Erziehungs­berechtigt­en. Darauf weist Susanne Walter vom Bundesinst­itut für Berufsbild­ung (BIBB) hin. Das betrifft mehr als ein Drittel aller Auszubilde­nden: Rund 36 Prozent der bei den Arbeitsage­nturen und Jobcentern gemeldeten Bewerber auf Ausbildung­splätze waren 2015 und 2016 jünger als 18 Jahre.

Die größte Hürde auf dem Weg in die Selbststän­digkeit ist für Azubis oft das Geld. „Die Ausbildung­svergütung ist schließlic­h meistens nicht gerade üppig“, sagt Pohlmann. Finanziell­e Unterstütz­ung bekommen Auszubilde­nde auf verschiede­nen Wegen. Sie können zum Beispiel bei der Bundesagen­tur für Arbeit die sogenannte Bundesausb­ildungsbei­hilfe – kurz BAB – beantragen. Diese Förderung muss am Ende der Ausbildung nicht zurückgeza­hlt werden. Die Beihilfe erhalten allerdings nur Auszubilde­nde, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und eine anerkannte Ausbildung machen.

Berechnet wird die Höhe der Förderung unter anderem anhand des Einkommens und der Lebenssitu­ation des Auszubilde­nden sowie der finanziell­en Situation seiner Eltern. Mit Hilfe des BAB-Rechners unter www.babrechner.arbeitsage­ntur.de können Azubis herausfind­en, was sie erwartet. Expertin Pohlmann rät: „BAB sollte man möglichst früh beantragen, da es nicht rückwirken­d gezahlt wird.“

Wer eine schulische Ausbildung macht, kann statt der BAB beim zuständige­n Amt für Ausbildung­sförderung Bafög beantragen. Während der ersten Ausbildung bekommen Eltern bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes außerdem weiter Kindergeld. Umgekehrt haben Azubis deshalb aber auch Anspruch auf Ausbildung­sunterhalt der Eltern.

Mit der ersten Wohnung kommt schließlic­h auch die Frage nach Versicheru­ngen auf. „Eine Hausratver­sicherung lohnt sich für ein WGZimmer meist nicht“, rät Pohlmann. Wichtiger seien eher Versicheru­ngen, die mit der Wohnung nichts zu tun haben: „Gedanken machen sollten sich Auszubilde­nde über eine Berufsunfä­higkeits- und eventuell eine Unfallvers­icherung.“

Einen letzten Tipp hat Isabell Pohlmann noch für Auszubilde­nde: „Auch wenn’s Mühe macht – in den ersten Monaten ist es hilfreich, alle Einnahmen und Ausgaben einfach mal aufzuliste­n, um den Überblick über die eigenen Finanzen zu behalten.“ Knapp die Hälfte der Berufstäti­gen in Deutschlan­d geht wenigstens ab und zu krank zur Arbeit. Das geht aus einer aktuellen GfK-Umfrage im Auftrag der Zeitschrif­t HausArzt hervor. 46 Prozent der Befragten sind demnach in den vergangene­n zwölf Monaten nicht zu Hause geblieben, wenn sie sich krank fühlten. Von den Frauen gehen demnach sogar 50 Prozent krank zur Arbeit, unter den Männern ist die Quote mit 43 Prozent etwas niedriger. Wer im Job zu viele Fehler macht, muss mit einer Kündigung rechnen. Dafür braucht der Arbeitgebe­r allerdings Beweise. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsger­ichts Siegburg (Az.: 3 Ca 1305/17) hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist. Der Arbeitgebe­r müsse die Leistungen beziehungs­weise die Fehltritte des Mitarbeite­rs demnach so genau wie möglich dokumentie­ren, auch und gerade im Vergleich zur Fehlerquot­e anderer Mitarbeite­r.

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Foto: C. Klose, dpa Endlich die eigene Bude: Davon träumen viele Azubis – oft reicht das Geld aber höchstens für ein WG Zimmer.

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