Gräber gestalten und pflegen
Rechte und Pflichten von Angehörigen
In Deutschland gilt grundsätzlich die Bestattungspflicht. Das heißt: Tote müssen in der Regel auf einem Friedhof beigesetzt werden. „Allerdings gibt es auch Ausnahmen“, erklärt Alexander Helbach von der Initiative Aeternitas. So sei es auch möglich, eine Seebestattung vorzunehmen oder Verstorbene in einem extra dafür vorgesehenen Wald beizusetzen. Um das Grab auf einem Friedhof müssen sich die Hinterbliebenen meist kümmern. Wichtige Fragen und Antworten: Muss man ein Grab bepflanzen? „Hinterbliebene haben in der Regel die Pflicht zur Grabpflege“, sagt Helbach. „Positiv ausgedrückt: Sie können das Grab gestalten.“Die Vorgaben hierzu können von Friedhof zu Friedhof sehr unterschiedlich sein. Mitunter werden strenge Regeln aufgestellt, etwa zur Art der Bepflanzung oder der Frage, ob Grabplatten zulässig sind oder nicht. „Informieren Sie sich am besten direkt bei der Friedhofsverwaltung“, rät Halbach. Oft finden sich Informationen auch in den Satzungen, die eventuell im Internet zu finden sind.
Was kann ich machen, wenn ich für die Grabpflege wenig Zeit habe?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: „Sie können zum Beispiel den Friedhofsgärtner mit der Pflege beauftragen“, sagt Helbach. Das koste in der Regel etwas. Möglich sei es auch, das Grab mit pflegeleichten Pflanzen wie etwa Efeu zu gestalten oder eine Grabplatte zu verlegen. Auch Urnengräber bedürfen weniger Pflege. Eine andere Möglichkeit sind Rasengräber, die oft nur ein kleiner Grabstein markiert. „Allerdings dürfen Sie bei solchen Gräbern mitunter auch keine Blumen ablegen“, gibt Helbach zu bedenken.
Was muss der Grabbesitzer tun, wenn der Grabstein wackelt?
Grundsätzlich ist er gemeinsam mit dem Friedhofsträger für die Sicherheit des Grabmals zuständig. Man spricht hier von der Verkehrssicherungspflicht. Wird etwa durch einen umfallenden Stein ein Passant verletzt, haften beide dafür. Laut den Friedhofsatzungen ist der Friedhofsträger zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet, ergänzt Hermann Rudolph vom Bundesverband Deutscher Steinmetze in Frankfurt am Main. Meist fällt bei solchen Kontrollen auf, dass ein Stein wackelt, und seine Reparatur wird veranlasst. Merkt in der Zwischenzeit der Grabbesitzer Veränderungen am Stein, sollte er aber auch reagieren.
Wer trägt die Kosten für die Reparatur?
Für Grabmäler gilt eine fünfjährige Gewährleistungsfrist. Treten in dieser Zeit Mängel auf wie ein Verschieben oder Wackeln eines Grabsteins, muss der Steinmetz diese beheben und die Kosten dafür tragen. Diese Zeit überstehen gute Arbeiten, erklärt Rudolph. Zwar könne es in schwierigen Bodenverhältnissen durchaus vorkommen, dass Steine sich verschieben, aber umfallen dürften sie nicht. Er rät Besitzern von älteren Gräber, die Steine immer mal wieder in Augenschein zu nehmen. tmn Authentisch bleiben und sich nicht hinter Floskeln verstecken – wer das beherzigt, kann beim Kondolieren nicht viel verkehrt machen. „Gut ist immer, sich auf seine Gefühle zu verlassen“, sagt Agnes Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat. Das gilt auch für die Kondolenzkarte. Seine Gedanken und Gefühle in eigenen Worten zusammenzufassen, spende viel mehr Kraft als abgenutzte Sprüche, unter die die Absender nur noch ihre Unterschrift setzen. Erlaubt ist auch, eigene Erinnerungen an die verstorbene Person aufzuschreiben. „Das tut demjenigen, der die Person verloren hat, sehr, sehr gut“, sagt Jarosch. Er spüre so, dass andere auch eine emotionale Verbindung mit der Person hatten. Auch eigene Erfahrungen mit dem Verlust geliebter Menschen dürfen Erwähnung finden. Das zeigt: „Ich kann ein Stück weit nachvollziehen, wie es dir geht.“
Hilfe ist immer gut
Bei der Wahl der Karte ist Vorsicht geboten: Briefe mit schwarzem Rand sind tabu. „Das ist die Post, die aus dem Trauerhaus kommt“, erklärt Jarosch. Im geschäftlichen Umfeld kann auch das Firmenpapier als Kondolenzschreiben herhalten – allerdings nur der Repräsentationsbogen, auf dem keine AGBs oder Kontaktdaten aufgelistet sind. Statt eine Karte zu schreiben, können Freunde und Kollegen auch beim Trauernden anrufen. Da haben viele unnötige Hemmungen, sagte Jarosch. Ein Anruf tue dem Trauernden gut. „Gerade, wenn das Verhältnis freundschaftlich ist, da nicht auf Tauchstation gehen“, warnt die Knigge-Expertin. Die Anrufer können zum Beispiel ihre Hilfe anbieten: „Hilfe ist immer gut – perfekt ist, wenn man es konkret macht“, erklärt Jarosch. Dazu zähle zum Beispiel das Angebot, bei dem anfallenden Papierkram zu helfen. Und Arbeitskollegen können fragen, ob sie dem Trauernden aktuelle Projekte abnehmen sollen.
Zeitnah reagieren
Für Karte, Anruf und Vorbeigehen gilt: „Gerne schnell.“Nach der Todesnachricht sollte nicht viel Zeit vergehen, bis die ersten dem Trauernden ihr Mitgefühl ausdrücken. Für die Beerdigung sollten sich Gäste daran orientieren, was in der Traueranzeige steht. Wenn darin gebeten wird, von Beileidsbekundungen am Grab abzusehen, sollten die Gäste das respektieren. Ansonsten gilt auch hier: Es muss nicht viel gesagt werden. „Ein herzlicher Händedruck, eine feste Umarmung kann schon reichen“, so Jarosch. „Wir fühlen uns ständig unter Druck gesetzt, etwas sagen zu müssen.“Davon müsse man sich befreien. tmn