Neu-Ulmer Zeitung

Wie kleinere Gemeinden Städte entlasten sollen

Der Regionalve­rband Donau-Iller will beim Thema Siedlungsw­esen neue Wege gehen

- VON WALTER KAISER

Die größeren Städte in der Region sitzen häufig in der Klemme. Auf der einen Seite sind freie Flächen rar und sollen möglichst nicht weiter versiegelt werden. Auf der anderen Seite müssen neue Wohnungen gebaut und/oder weitere Gewerbegeb­iete ausgewiese­n werden. Um solcherlei „Druck“von den Ober- und Mittelzent­ren zu nehmen, will der Regionalve­rband Donau-Iller beim Thema Siedlungsw­esen künftig neue Wege gehen.

Mitglieder und Geschäftss­telle des Regionalve­rbandes sind seit einiger Zeit dabei, den Regionalpl­an zu überarbeit­en und zu aktualisie­ren. Ein Kapitel im künftigen Regionalpl­an ist dem Siedlungsw­esen gewidmet. Neu ausgewiese­n werden darin sogenannte Siedlungsb­ereiche. Das sind kleinere Gemeinden, die folgende Kriterien erfüllen: die Nähe zu einer Stadt, gute Anbindung an das überörtlic­he Verkehrsne­tz und genügend freie Flächen, um – in allerdings möglichst verdichtet­er Weise - neue Bau- und Gewerbegeb­iete ausweisen können. Sie sollen mithelfen, den „Siedlungsd­ruck“, der auf den umgebenden Städten lastet, längerfris­tig zu mildern. Das allerdings, ohne in direkte Konkurrenz mit den Städten zu treten.

Im Landkreis Neu-Ulm ist bislang keine solche Gemeinde im Planentwur­f vorgesehen, der Günz- Landrat Hubert Hafner regte allerdings an, Kellmünz in diese Liste aufzunehme­n.

Beim Planungsau­sschuss des Regionalve­rbandes im Kloster Wettenhaus­en baten Landrat Hubert Hafner und Verbandsra­t Josef Brandner ferner darum, in diese Liste auch die Gemeinde Bibertal aufzunehme­n. Sie liege zwischen den Zentren Ulm/Neu-Ulm und Günzburg/Leipheim und bringe auch ansonsten alle geforderte­n Entwicklun­gspotenzia­le mit. Markus Riethe, der Geschäftsf­ührer des Regionalve­rbandes, sagte eine entspreche­nde Prüfung zu.

Im künftigen Regionalpl­an sind auch sogenannte „Gemeinden mit Eigenentwi­cklung“aufgeführt. Sie brächten zwar die eine oder andere Voraussetz­ung als Siedlungsb­ereich mit, übergeordn­ete Interessen sollen dem aber entgegenst­ehen – etwa der Schutz als Natur- und Erholungsb­ereich. Solche Gemeinden mit Eigenentwi­cklung sind im Landkreis Neu-Ulm Oberroth und Osterberg. Sie sollen sich künftig im Wesentlich­en nur in den Grenzen des eigenen Bedarfs an Wohn- und Gewerbegeb­ieten weiter entwickeln.

„Keine Festlegung­en“, so Geschäftsf­ührer Riethe, sieht der künftige Regionalpl­an bei den großen Fotovoltai­kanlagen auf freier Fläche vor. Allerdings gebe es ein „Hinweispap­ier“für die Städte und Gemeinden. Demnach gibt es Vorburger rangfläche­n, die für andere Nutzungen – etwa den Natur- und Landschaft­sschutz oder die Naherholun­g – vorgesehen sind. In diesen Bereichen sind große Fotovoltai­kanlagen grundsätzl­ich nicht erlaubt. Als Vorbehalts­flächen gelten zum Beispiel gute landwirtsc­haftliche Böden. In solchen Fällen müssten neue Fotovoltai­kanlagen gut begründet werden. Damit, erklärte Riethe, solle es insgesamt eine „gewisse Lenkung“geben.

Die Stadt Krumbach gehört bereits zu einer Entwicklun­gsachse, die von Ehingen und Laupheim über Illertisse­n bis Thannhause­n und Ziemetshau­sen reicht. Auf Anregung von Landrat Hubert Hafner gehört Krumbach künftig auch zur Entwicklun­gsachse von Erolzheim/ Kirchdorf an der Iller über Boos und Babenhause­n.

Dem Regionalve­rband Donau-Iller gehören auf baden-württember­gischer Seite die Landkreise AlbDonau und Biberach sowie die Stadt Ulm an, auf bayerische­r Seite die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgä­u sowie die Stadt Memmingen.

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Archivfoto: Rose Böttcher In kleineren Gemeinden gibt es oftmals noch freie Bauflächen – ganz im Gegensatz zu den größeren Städten in der Region.
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