Täter und Opfer in einer Person
Im Prozess um die Tragödie von Arnstein, bei der sechs Jugendliche starben, wird der dafür verantwortliche Familienvater zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
Bei seinen letzten Worten vor Gericht versagt dem Angeklagten die Stimme. „Es tut mir unendlich leid“, kann er noch sagen. Dann weint und schluchzt er so stark, dass er nicht mehr zu verstehen ist. Wenig später ergeht das Urteil: Wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen verurteilte die Erste Strafkammer des Landgerichts Würzburg einen 52-jährigen Familienvater aus Arnstein (Landkreis Main-Spessart) zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann ist verantwortlich dafür, dass im Januar sechs junge Leute an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung starben. Zwei von ihnen waren seine eigenen Kinder. Für deren Tod wurde er nicht bestraft.
Mit der Entscheidung fand ein drei Tage dauernder Prozess sein Ende, zu dem Medienvertreter aus ganz Deutschland angereist waren; im Zuhörerraum des Schwurgerichtssaals des Strafjustizzentrums drängten sich Familienmitglieder und Freunde der Getöteten. Auch die Bürgermeisterin und der Pfarrer von Arnstein waren dabei.
Das Gericht wisse, dass „das Leid der Betroffenen durch das Urteil nicht gelindert“werde, sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Urteilsbegründung. Vielleicht eröffne es ihnen aber „die Möglichkeit, das Geschehen zu verarbeiten“. Der Angeklagte sei Täter, weil er „verantwortlich ist für den Tod von sechs Menschen“. Er sei aber auch Opfer, weil er „zwei seiner Kinder verloren“hat.
Das Gericht ist überzeugt, dass der Kraftfahrer den Tod der sechs Freunde „durch Fahrlässigkeit verursacht hat“. Der 52-Jährige, der wegen lange zurückliegender Delikte vorbestraft ist, habe gegen „seine Sorgfaltspflichten verstoßen“, als er für einen neu gekauften, nicht für den Betrieb in geschlossenen Räumen geeigneten Generator eine „untaugliche Ablufteinrichtung“aus Wasserrohren konstruiert hatte, sagte der Vorsitzende. Die Rohrstücke, die die Abgase aus seiner Gartenhütte hätten ausleiten sollen, seien „nicht abgedichtet“gewesen und hätten wegen unterschiedlicher Durchmesser auch nicht zueinandergepasst. Als sich dann auch noch, vermutlich durch später. Laut Urteil hat sich das tödliche Kohlenmonoxid sehr rasch in der 48 Quadratmeter großen Hütte verbreitet. „Das ging so schnell, dass keiner mehr ins Freie gelangen konnte“, sagte der Vorsitzende. Am nächsten Tag fand der Angeklagte die sechs Toten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 52-Jährigen, der zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt und sich bei den anderen Eltern entschuldigt hatte, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert. Ein Elternpaar, dessen Sohn in der Laube gestorben ist und das im Prozess als Nebenkläger auftrat, schloss sich dieser Forderung an. Ein Vater, der seinen Sohn verloren hat und der ebenfalls Nebenkläger war, wollte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt sehen. Die beiden Verteidiger des Kraftfahrers plädierten dafür, ihren Mandanten zwar der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen, ihn aber nicht zu bestrafen. Im Landkreis Augsburg entfallen heuer zwei Leonhardiritte: in Reutern (Markt Welden) und Baiershofen (Gemeinde Altenmünster). Die Begründung der Organisatoren: Der Arbeitsaufwand sei zu groß, dazu kämen nur wenige Reiter und Kutschen. In Baiershofen kommt noch ein weiteres Problem dazu: In einem Stall sei die Pferdekrankheit Druse ausgebrochen, sagt Martina Drochner vom Reit- und Fahrverein Altenmünster. Diese Krankheit ist hochinfektiös, heißt es aus dem Landratsamt. Der größte Leonhardiritt in der Region, in Inchenhofen, findet statt. (laga)