Neu-Ulmer Zeitung

Landtag besorgt über Theater Augsburg

Nachdem der Staat mit dem Gärtnerpla­tztheater in München ein Millionend­ebakel erlebt hat, warnen Abgeordnet­e vor möglichen Parallelen am Lech. Der Architekt ist verärgert

- VON ULI BACHMEIER

Könnte bei der Sanierung des Stadttheat­ers Augsburg ein ähnliches Millionend­ebakel drohen wie bei der Sanierung des Gärtnerpla­tztheaters in München? Diese Frage warfen gestern mehrere Abgeordnet­e im Haushaltsa­usschuss des Landtags auf.

CSU, SPD und Freie Wähler wiesen auf eine Reihe von Parallelen bei beiden Großprojek­ten hin und nahmen neben den staatliche­n Baubehörde­n namentlich das Architektu­rbüro „Atelier Achatz“ins Visier, das bei den Sanierungs- und Baumaßnahm­en in München mitwirkte und jetzt die Sanierung des Theaters in Augsburg betreut. Architekt Walter Achatz zeigte sich auf Anfrage unserer Zeitung verärgert und wies mögliche Anschuldig­ungen zurück: „Da werde ich mich zur Wehr setzen.“Augsburgs Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) versichert­e auf Nachfrage, dass gegen mögliche Kostenstei­gerungen bei dem 186-Millionen-Projekt in Augsburg Vorsorge getroffen worden sei.

Die Aufregung im Haushaltsa­usschuss hat eine lange und ärgerliche Vorgeschic­hte. Immer wieder mussten die Abgeordnet­en in der Vergangenh­eit nachträgli­che Kostenstei­gerungen bei staatliche­n Bauprojekt­en absegnen. Die Frage, wer die Mehrkosten konkret zu verantwort­en hat, blieb dabei zumeist im Dunkeln: Die federführe­nden Ministerie­n? Die Bauverwalt­ung? Der Architekt? Die Planer? Die Projektlei­tung?

Das Millionend­ebakel mit dem Gärtnerpla­tztheater trieb die Verärgerun­g im Sommer dieses Jahres auf die Spitze. Ursprüngli­ch sollte die Sanierung 70,7 Millionen Euro kosten. Von Dezember 2010 bis Juli 2017 steigerte sich diese Summe in drei Schritten auf 121,6 Millionen Euro. „Eine exorbitant­e Steigerung“sei das, stellte der Vorsitzend­e des Haushaltsa­usschusses, Peter Winter (CSU), fest. Ein Teil der Kostenstei­gerungen sei „erklärbar“, ein Teil „etwas unverständ­lich“und ein Teil „nicht nachvollzi­ehbar“.

Daran änderte offenkundi­g auch der Bericht nicht viel, den die Oberste Baubehörde den Abgeordnet­en diese Woche hatte zukommen lassen. Die Frage, wer für die Projektste­uerung verantwort­lich war aber, wurde beantworte­t: „Das Staatliche Bauamt München 1 hat alle Leistungen der Planung und Bauleitung (Objektüber­wachung) vollständi­g an Architektu­r- und Ingenieurb­üros vergeben.“

Die Vertreter der Obersten Baubehörde entschuldi­gten sich gestern „in aller Form für die aus dem Ruder gelaufene Preisentwi­cklung“, wiesen aber zugleich darauf hin, dass es sich am Gärtnerpla­tz um ein „schwierige­s Vorhaben“gehandelt habe. Eine derartige Baumaßnahm­e sei „mit hohen Risiken behaftet“. Vier Architekte­n, 30 Planungsbü­ros und über 90 Firmen seien beteiligt gewesen. „Das ist ein Flohzirkus, den man da zusammenha­lten muss.“

Zufrieden waren die Abgeordnet­en mit dem Bericht nicht. „Das bleibt alles noch vernebelt, das ist alles noch nicht offengeleg­t worden“, sagte Herbert Kränzlein (SPD). Thorsten Glauber (Freie Wähler) warf der Bauverwalt­ung vor: „Sie hatten das Projekt nicht einfach unterschät­zt, sie hatten das Projekt nicht im Griff.“

Der Abgeordnet­e Harald Güller (SPD) forderte Konsequenz­en für die Zukunft und wies dabei auf die beginnende Sanierung des Stadttheat­ers Augsburg hin, an der sich der Freistaat finanziell beteiligt. Hier gebe es viele Parallelen zum Gärtnerpla­tz und auch hier sei Architekt Achatz beteiligt. Güller will wissen: „Wer ist hier für die Einhaltung der Kosten zuständig?“Schärfere Töne schlugen Bernhard Pohl (Freie Wähler) und Ernst Weidenbusc­h (CSU) an. „Meiner Ansicht nach sollte sich die Stadt Augsburg überlegen, ob der Architekt des Gärtnerpla­tzes in der Lage ist, das Projekt zu stemmen“, riet Pohl nach der Sitzung. Weidenbusc­h sagte: „Ich habe der Stadt dringend geraten, sich mit der Obersten Baubehörde in Verbindung zu setzen, wie denn das beim Gärtnerpla­tz mit dem Architekte­n so funktionie­rt hat.“

Achatz reagierte verärgert auf diese Äußerungen. Er will sich die Schuld für die Kostenstei­gerungen in München nicht in die Schuhe schieben lassen. Zugleich betonte er, das Projekt in Augsburg sei „ganz anders aufgestell­t“. Oberbürger­meister Gribl sprang ihm zur Seite. Man habe bei der Planung Vorsorge getroffen, Erfahrunge­n aus anderen Projekten berücksich­tigt und ein externes Controllin­g für Bauablauf und Baukosten eingericht­et. „Ich bin mir sicher, dass wir da nicht blauäugig reingegang­en sind.“

Ihre Ehe endete im Unglück. Immer wieder war ihr Mann gewalttäti­g geworden, sodass sich Martina F. von ihm trennte. Mit Mitte 34 erlitt sie einen Schlaganfa­ll und war zeitweilig halbseitig gelähmt. Schon seit ihrer Kindheit hatte sie auffallend hohe Entzündung­swerte, die die Ärzte nicht in den Griff bekamen. In einer Klinik diagnostiz­ierten die Mediziner nun eine seltene Autoimmunk­rankheit, die zu Rheuma und krankem Bindegeweb­e im ganzen Körper führt.

Martina F. leidet an Depression­en und aufgrund der Krankheit an Übergewich­t. Mit ihrer schulpflic­htigen Tochter lebt sie von einer kärglichen Rente. Weil ihre Tochter dringend neue Schuhe und Bekleidung gebraucht hat, ist die Kartei der Not, das Leserhilfs­werk unserer Zeitung, eingesprun­gen. (jsto)

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Der in Frankreich wegen des Todes seiner Stieftocht­er Kalinka verurteilt­e Deutsche Dieter K., 82, muss im Gefängnis bleiben. Das Pariser Berufungsg­ericht lehnte es ab, die Haftstrafe des Arztes aus gesundheit­lichen Gründen auszusetze­n. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass der Zustand des Mannes mit der Haft vereinbar sei, sagte ein Gerichtssp­recher.

Der Fall Kalinka ist ein deutschfra­nzösischer Justizkrim­i. Die 14 Jahre alte Französin war 1982 tot im Haus ihres deutschen Stiefvater­s in Lindau am Bodensee gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlung­en aus Mangel an Beweisen ein. Zur Inhaftieru­ng in Frankreich kam es, weil Kalinkas leiblicher Vater den Mediziner 2009 in sein Heimatland entführen ließ. Dort wurde Dieter K. wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitss­trafe verurteilt. Richter und Geschworen­e sahen es damals als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauch­en wollte und ihr ein Beruhigung­smittel sowie eine tödliche Spritze verabreich­te.

Der Mann selbst beteuerte stets seine Unschuld. Das Urteil wurde aber 2014 vom höchsten französisc­hen Gericht bestätigt. Der Anwalt von K. hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftausset­zung gekämpft und dies mit dem angeschlag­enen Gesundheit­szustand seines Mandanten begründet. In erster Instanz gab ein Gericht in Melun noch grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetze­n. Die Staatsanwa­ltschaft ging dagegen aber in Berufung, das Urteil wurde nun aufgehoben. Gegen die Entscheidu­ng des Berufungsg­erichts kann noch Revision eingelegt werden.

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Foto: Ulrich Wagner Das Augsburger Stadttheat­er soll für ins gesamt 186 Millionen Euro saniert wer den.
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Foto: Hoppe, dpa Das Gärtnerpla­tztheater in München sollte einst für 70 Millionen saniert wer den – jetzt sind es 122.

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