Landtag besorgt über Theater Augsburg
Nachdem der Staat mit dem Gärtnerplatztheater in München ein Millionendebakel erlebt hat, warnen Abgeordnete vor möglichen Parallelen am Lech. Der Architekt ist verärgert
Könnte bei der Sanierung des Stadttheaters Augsburg ein ähnliches Millionendebakel drohen wie bei der Sanierung des Gärtnerplatztheaters in München? Diese Frage warfen gestern mehrere Abgeordnete im Haushaltsausschuss des Landtags auf.
CSU, SPD und Freie Wähler wiesen auf eine Reihe von Parallelen bei beiden Großprojekten hin und nahmen neben den staatlichen Baubehörden namentlich das Architekturbüro „Atelier Achatz“ins Visier, das bei den Sanierungs- und Baumaßnahmen in München mitwirkte und jetzt die Sanierung des Theaters in Augsburg betreut. Architekt Walter Achatz zeigte sich auf Anfrage unserer Zeitung verärgert und wies mögliche Anschuldigungen zurück: „Da werde ich mich zur Wehr setzen.“Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) versicherte auf Nachfrage, dass gegen mögliche Kostensteigerungen bei dem 186-Millionen-Projekt in Augsburg Vorsorge getroffen worden sei.
Die Aufregung im Haushaltsausschuss hat eine lange und ärgerliche Vorgeschichte. Immer wieder mussten die Abgeordneten in der Vergangenheit nachträgliche Kostensteigerungen bei staatlichen Bauprojekten absegnen. Die Frage, wer die Mehrkosten konkret zu verantworten hat, blieb dabei zumeist im Dunkeln: Die federführenden Ministerien? Die Bauverwaltung? Der Architekt? Die Planer? Die Projektleitung?
Das Millionendebakel mit dem Gärtnerplatztheater trieb die Verärgerung im Sommer dieses Jahres auf die Spitze. Ursprünglich sollte die Sanierung 70,7 Millionen Euro kosten. Von Dezember 2010 bis Juli 2017 steigerte sich diese Summe in drei Schritten auf 121,6 Millionen Euro. „Eine exorbitante Steigerung“sei das, stellte der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Peter Winter (CSU), fest. Ein Teil der Kostensteigerungen sei „erklärbar“, ein Teil „etwas unverständlich“und ein Teil „nicht nachvollziehbar“.
Daran änderte offenkundig auch der Bericht nicht viel, den die Oberste Baubehörde den Abgeordneten diese Woche hatte zukommen lassen. Die Frage, wer für die Projektsteuerung verantwortlich war aber, wurde beantwortet: „Das Staatliche Bauamt München 1 hat alle Leistungen der Planung und Bauleitung (Objektüberwachung) vollständig an Architektur- und Ingenieurbüros vergeben.“
Die Vertreter der Obersten Baubehörde entschuldigten sich gestern „in aller Form für die aus dem Ruder gelaufene Preisentwicklung“, wiesen aber zugleich darauf hin, dass es sich am Gärtnerplatz um ein „schwieriges Vorhaben“gehandelt habe. Eine derartige Baumaßnahme sei „mit hohen Risiken behaftet“. Vier Architekten, 30 Planungsbüros und über 90 Firmen seien beteiligt gewesen. „Das ist ein Flohzirkus, den man da zusammenhalten muss.“
Zufrieden waren die Abgeordneten mit dem Bericht nicht. „Das bleibt alles noch vernebelt, das ist alles noch nicht offengelegt worden“, sagte Herbert Kränzlein (SPD). Thorsten Glauber (Freie Wähler) warf der Bauverwaltung vor: „Sie hatten das Projekt nicht einfach unterschätzt, sie hatten das Projekt nicht im Griff.“
Der Abgeordnete Harald Güller (SPD) forderte Konsequenzen für die Zukunft und wies dabei auf die beginnende Sanierung des Stadttheaters Augsburg hin, an der sich der Freistaat finanziell beteiligt. Hier gebe es viele Parallelen zum Gärtnerplatz und auch hier sei Architekt Achatz beteiligt. Güller will wissen: „Wer ist hier für die Einhaltung der Kosten zuständig?“Schärfere Töne schlugen Bernhard Pohl (Freie Wähler) und Ernst Weidenbusch (CSU) an. „Meiner Ansicht nach sollte sich die Stadt Augsburg überlegen, ob der Architekt des Gärtnerplatzes in der Lage ist, das Projekt zu stemmen“, riet Pohl nach der Sitzung. Weidenbusch sagte: „Ich habe der Stadt dringend geraten, sich mit der Obersten Baubehörde in Verbindung zu setzen, wie denn das beim Gärtnerplatz mit dem Architekten so funktioniert hat.“
Achatz reagierte verärgert auf diese Äußerungen. Er will sich die Schuld für die Kostensteigerungen in München nicht in die Schuhe schieben lassen. Zugleich betonte er, das Projekt in Augsburg sei „ganz anders aufgestellt“. Oberbürgermeister Gribl sprang ihm zur Seite. Man habe bei der Planung Vorsorge getroffen, Erfahrungen aus anderen Projekten berücksichtigt und ein externes Controlling für Bauablauf und Baukosten eingerichtet. „Ich bin mir sicher, dass wir da nicht blauäugig reingegangen sind.“
Ihre Ehe endete im Unglück. Immer wieder war ihr Mann gewalttätig geworden, sodass sich Martina F. von ihm trennte. Mit Mitte 34 erlitt sie einen Schlaganfall und war zeitweilig halbseitig gelähmt. Schon seit ihrer Kindheit hatte sie auffallend hohe Entzündungswerte, die die Ärzte nicht in den Griff bekamen. In einer Klinik diagnostizierten die Mediziner nun eine seltene Autoimmunkrankheit, die zu Rheuma und krankem Bindegewebe im ganzen Körper führt.
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Der in Frankreich wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka verurteilte Deutsche Dieter K., 82, muss im Gefängnis bleiben. Das Pariser Berufungsgericht lehnte es ab, die Haftstrafe des Arztes aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass der Zustand des Mannes mit der Haft vereinbar sei, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Fall Kalinka ist ein deutschfranzösischer Justizkrimi. Die 14 Jahre alte Französin war 1982 tot im Haus ihres deutschen Stiefvaters in Lindau am Bodensee gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein. Zur Inhaftierung in Frankreich kam es, weil Kalinkas leiblicher Vater den Mediziner 2009 in sein Heimatland entführen ließ. Dort wurde Dieter K. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Richter und Geschworene sahen es damals als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte.
Der Mann selbst beteuerte stets seine Unschuld. Das Urteil wurde aber 2014 vom höchsten französischen Gericht bestätigt. Der Anwalt von K. hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftaussetzung gekämpft und dies mit dem angeschlagenen Gesundheitszustand seines Mandanten begründet. In erster Instanz gab ein Gericht in Melun noch grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen aber in Berufung, das Urteil wurde nun aufgehoben. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts kann noch Revision eingelegt werden.