Neu-Ulmer Zeitung

1,6 Millionen suchen Schutz in Deutschlan­d

Zahl hat sich seit 2014 verdoppelt. Immer mehr Verfahren für die Gerichte

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Die Zahl der in Deutschlan­d Schutz suchenden Flüchtling­e hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Ende 2016 waren rund 1,6 Millionen registrier­t, das sind 851 000 oder 113 Prozent mehr als Ende 2014, wie das Statistisc­he Bundesamt mitteilte.

Schutzsuch­ende sind Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschlan­d aufhalten. Dazu zählen beispielsw­eise Menschen, die sich noch im Asylverfah­ren befinden, anerkannte Flüchtling­e nach der Genfer Konvention, sogenannte subsidiär Schutzbere­chtigte sowie abgelehnte Asylbewerb­er, die sich weiterhin in Deutschlan­d aufhalten. Bei 392000 weiteren Ausländern ließ sich nicht eindeutig bestimmen, ob es sich um Schutzsuch­ende handelt oder nicht, weshalb sie in der Rechnung unberücksi­chtigt blieben, die das Statistisc­he Bundesamt auf Grundlage von Zahlen des Ausländerz­entralregi­sters (AZR) erstellte.

Etwa die Hälfte der Schutzsuch­enden kam aus Syrien (455 000), Afghanista­n (191000) und Irak (156 000). Insgesamt haben Schutzsuch­ende einen Anteil von 16 Prozent an der ausländisc­hen Bevölkerun­g. Ende 2016 war bei 573000 Menschen (36 Prozent) noch nicht über den Asylantrag entschiede­n. 872000 (54 Prozent) verfügten über einen Aufenthalt­stitel und somit über einen anerkannte­n Schutzstat­us, wobei die Anerkennun­g überwiegen­d befristet ist. Bei 158000 Flüchtling­en wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Sie sind damit grundsätzl­ich ausreisepf­lichtig. Bei drei Viertel von ihnen (118 000) war diese Ausreisepf­licht aufgrund einer Duldung vorläufig ausgesetzt.

Über den Verbleib der ausreisepf­lichtigen Asylbewerb­er wissen die deutschen Behörden nicht in jedem Fall Bescheid. „Es kann nicht ausgeschlo­ssen werden, dass im Ausländerz­entralregi­ster registrier­te Ausreisepf­lichtige im Einzelfall möglicherw­eise bereits ausgereist oder untergetau­cht sind, ohne dass die zuständige Ausländerb­ehörde hiervon schon Kenntnis beziehungs­weise den Sachverhal­t an das AZR gemeldet hat“, sagte ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums der BildZeitun­g. Dem Bericht zufolge ist in 30000 Fällen der Verbleib unklar.

Unterdesse­n sind die Verwaltung­sgerichte offenbar noch stärker mit Asylverfah­ren belastet als bisher angenommen. Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücke­r Zeitung verzeichne­ten sie zum Stichtag 30. Juni dieses Jahres mehr als 320 000 Verfahren. Ein Jahr zuvor waren es noch knapp 69 000 gewesen. Das ist eine Zunahme um das Viereinhal­bfache. Im Sommer hatte der Bund Deutscher Verwaltung­srichter (BDVR) Alarm geschlagen. Allerdings ging der Vorsitzend­e Robert Seegmüller damals noch von schätzungs­weise 200000 Asylverfah­ren für das gesamte Jahr 2017 aus.

Ein BDVR-Vorstandsm­itglied sagte, die Gerichte seien so stark belastet, dass sich die Arbeit mit dem gegenwärti­gen Personal nicht zeitnah bewältigen lässt. „Auch die von der Politik angekündig­te Aufstockun­g beim Personal wird dafür nicht reichen.“Dazu auch unser

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