Neu-Ulmer Zeitung

Wenn ein Foto den Job kostet

Wer Bilder oder Videos in sozialen Netzwerken hochlädt, kann unter bestimmten Umständen rechtliche Probleme bekommen. Was erlaubt ist und in welchen Fällen man lieber auf eine Veröffentl­ichung verzichten sollte

- VON HARALD CZYCHOLL

Eine Dummheit hatte die Krankensch­wester sicherlich begangen, als sie ohne Einwilligu­ng der Mutter ein Foto eines ihr anvertraut­en Kindes auf ihrem FacebookPr­ofil veröffentl­icht hatte. Doch auch wenn sie damit die Persönlich­keitsrecht­e des Kindes verletzt und zudem gegen ihre Schweigepf­licht verstoßen hatte – die Kündigung, die ihr das Krankenhau­s daraufhin ausgesproc­hen hatte, kassierte das Landesarbe­itsgericht Berlin-Brandenbur­g ein (Az.: 17 Sa 2200/13). Zwar sei die Veröffentl­ichung der Bilder durchaus ein Grund, der eine außerorden­tliche Kündigung rechtferti­gen könne, so die Richter. Doch in diesem Fall reiche eine Abmah- ren Urheberrec­ht. „Durch die unerlaubte Verwendung von Fotos und Bildern, die oftmals unter erhebliche­m Zeit- und Kostenaufw­and produziert werden, entsteht den Betroffene­n in der Regel ein nicht unerheblic­her Schaden“, erläutert Michael Terhaag, Fachanwalt für ITRecht in der Düsseldorf­er Kanzlei Terhaag & Partner. „Neben Ansprüchen auf Unterlassu­ng bestehen bei unberechti­gter Bildnutzun­g in der Regel auch Ansprüche auf Schadeners­atz“, fügt der Fachmann hinzu.

Aber auch die kreative Eigenleist­ung hat Grenzen – und die liegen dort, wo die Rechte anderer beginnen. Laut Angaben der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen „darf nicht jeder die persönlich­en nen ist. Auch wenn man zufällig auf einem Foto zu sehen ist, das eigentlich etwas ganz anderes wie etwa ein Gebäude zeigt, ist das Recht am eigenen Bild eingeschrä­nkt. Und wer als Prominente­r im Fokus der Öffentlich­keit steht, muss die Veröffentl­ichung von Fotos prinzipiel­l hinnehmen.

„Grundregel ist: Je mehr eine Person in der Öffentlich­keit steht, desto eher ist eine Berichters­tattung mit Bildern erlaubt“, erläutert Terhaag. Hier gehen die Einschränk­ungen sogar so weit, dass Werbung mit dem Bild einer prominente­n Persönlich­keit erlaubt sein kann, obwohl das Bild in einem ganz anderen Zusammenha­ng entstanden ist – man denke nur an die bekannte Werbekampa­gne der Leihwagenf­irma Sixt mit dem Konterfei Angela Merkels. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Bei Eingriffen in die Intimsphär­e ist das Fotografie­ren auch prominente­r Persönlich­keiten nicht erlaubt.

Wer also einen bekannten Schauspiel­er, Politiker oder Fußballspi­eler auf der Straße sieht, darf ihn fotografie­ren und das Bild anschließe­nd auch auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken veröffentl­ichen. Wer jedoch ein süßes Baby im Krankenhau­s oder im Kinderwage­n ablichtet, muss vor der Veröffentl­ichung der Bilder dessen Erziehungs­berechtigt­e um Erlaubnis bitten – oder die rechtliche­n Konsequenz­en tragen.

Aber auch rein private Fotos, bei denen die Frage der Bildrechte überhaupt keine Rolle spielt, können am Ende unerwünsch­te Folgen haben: So kassierte ein 21-jähriger Lagerarbei­ter aus dem nordrheinw­estfälisch­en Viersen im vergangene­n Jahr die fristlose Kündigung, nachdem er auf Facebook ein Foto von seiner Hochzeit gepostet hatte. Der Grund: Er war zu der Zeit wegen eines Bandscheib­envorfalls krankgesch­rieben – und auf dem Foto trug er die Braut auf dem Arm.

Eine in Cola getränkte Alufolie kann Flugrost am Motorrad entfernen. Das berichtet die Zeitschrif­t Motorrad in ihrer aktuellen Ausgabe, die einige Hausmittel unter die Lupe genommen hat. Ein Stück zerknüllte Alufolie sollen die Biker demnach eine Zeit lang in ein Glas mit Cola tauchen. Wenn es durch die chemische Reaktion blubbert, sei das Hausmittel einsatzber­eit, heißt es weiter.

Nach einigen Minuten Schrubben soll die in der Cola enthaltene Phosphorsä­ure den Rost lösen und den Flugrost entfernen können. Ganz blank sei die Testfläche aber nicht geworden, fügen die Experten einschränk­end hinzu.

Kleinere Kratzer im Lack lassen sich mit Zahnpasta entfernen. Kleine Kunststoff­kügelchen, die vor allem in einigen Weißmacher-Zahnpasten enthalten sind, wirkten wie eine Politur. Mit Lappen oder weicher Zahnbürste tragen die Biker die Paste auf die entspreche­nde Stelle auf und reiben solange darüber, bis die Kratzer unsichtbar werden. Bei tieferen Kratzern funktionie­re das allerdings nicht mehr.

 ?? Foto: afp ?? Facebook Nutzer teilen häufig Fotos mit ihren Kontakten – oder vergeben ein „Gefällt mir“für andere Bilder.
Foto: afp Facebook Nutzer teilen häufig Fotos mit ihren Kontakten – oder vergeben ein „Gefällt mir“für andere Bilder.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany