Wenn ein Foto den Job kostet
Wer Bilder oder Videos in sozialen Netzwerken hochlädt, kann unter bestimmten Umständen rechtliche Probleme bekommen. Was erlaubt ist und in welchen Fällen man lieber auf eine Veröffentlichung verzichten sollte
Eine Dummheit hatte die Krankenschwester sicherlich begangen, als sie ohne Einwilligung der Mutter ein Foto eines ihr anvertrauten Kindes auf ihrem FacebookProfil veröffentlicht hatte. Doch auch wenn sie damit die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt und zudem gegen ihre Schweigepflicht verstoßen hatte – die Kündigung, die ihr das Krankenhaus daraufhin ausgesprochen hatte, kassierte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ein (Az.: 17 Sa 2200/13). Zwar sei die Veröffentlichung der Bilder durchaus ein Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne, so die Richter. Doch in diesem Fall reiche eine Abmah- ren Urheberrecht. „Durch die unerlaubte Verwendung von Fotos und Bildern, die oftmals unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand produziert werden, entsteht den Betroffenen in der Regel ein nicht unerheblicher Schaden“, erläutert Michael Terhaag, Fachanwalt für ITRecht in der Düsseldorfer Kanzlei Terhaag & Partner. „Neben Ansprüchen auf Unterlassung bestehen bei unberechtigter Bildnutzung in der Regel auch Ansprüche auf Schadenersatz“, fügt der Fachmann hinzu.
Aber auch die kreative Eigenleistung hat Grenzen – und die liegen dort, wo die Rechte anderer beginnen. Laut Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „darf nicht jeder die persönlichen nen ist. Auch wenn man zufällig auf einem Foto zu sehen ist, das eigentlich etwas ganz anderes wie etwa ein Gebäude zeigt, ist das Recht am eigenen Bild eingeschränkt. Und wer als Prominenter im Fokus der Öffentlichkeit steht, muss die Veröffentlichung von Fotos prinzipiell hinnehmen.
„Grundregel ist: Je mehr eine Person in der Öffentlichkeit steht, desto eher ist eine Berichterstattung mit Bildern erlaubt“, erläutert Terhaag. Hier gehen die Einschränkungen sogar so weit, dass Werbung mit dem Bild einer prominenten Persönlichkeit erlaubt sein kann, obwohl das Bild in einem ganz anderen Zusammenhang entstanden ist – man denke nur an die bekannte Werbekampagne der Leihwagenfirma Sixt mit dem Konterfei Angela Merkels. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Bei Eingriffen in die Intimsphäre ist das Fotografieren auch prominenter Persönlichkeiten nicht erlaubt.
Wer also einen bekannten Schauspieler, Politiker oder Fußballspieler auf der Straße sieht, darf ihn fotografieren und das Bild anschließend auch auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken veröffentlichen. Wer jedoch ein süßes Baby im Krankenhaus oder im Kinderwagen ablichtet, muss vor der Veröffentlichung der Bilder dessen Erziehungsberechtigte um Erlaubnis bitten – oder die rechtlichen Konsequenzen tragen.
Aber auch rein private Fotos, bei denen die Frage der Bildrechte überhaupt keine Rolle spielt, können am Ende unerwünschte Folgen haben: So kassierte ein 21-jähriger Lagerarbeiter aus dem nordrheinwestfälischen Viersen im vergangenen Jahr die fristlose Kündigung, nachdem er auf Facebook ein Foto von seiner Hochzeit gepostet hatte. Der Grund: Er war zu der Zeit wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben – und auf dem Foto trug er die Braut auf dem Arm.
Eine in Cola getränkte Alufolie kann Flugrost am Motorrad entfernen. Das berichtet die Zeitschrift Motorrad in ihrer aktuellen Ausgabe, die einige Hausmittel unter die Lupe genommen hat. Ein Stück zerknüllte Alufolie sollen die Biker demnach eine Zeit lang in ein Glas mit Cola tauchen. Wenn es durch die chemische Reaktion blubbert, sei das Hausmittel einsatzbereit, heißt es weiter.
Nach einigen Minuten Schrubben soll die in der Cola enthaltene Phosphorsäure den Rost lösen und den Flugrost entfernen können. Ganz blank sei die Testfläche aber nicht geworden, fügen die Experten einschränkend hinzu.
Kleinere Kratzer im Lack lassen sich mit Zahnpasta entfernen. Kleine Kunststoffkügelchen, die vor allem in einigen Weißmacher-Zahnpasten enthalten sind, wirkten wie eine Politur. Mit Lappen oder weicher Zahnbürste tragen die Biker die Paste auf die entsprechende Stelle auf und reiben solange darüber, bis die Kratzer unsichtbar werden. Bei tieferen Kratzern funktioniere das allerdings nicht mehr.