Neu-Ulmer Zeitung

Bewährung für Diesel Dealer

Ein 33-jähriger Lastwagenf­ahrer hat mit Tankkarten einer Firma literweise Kraftstoff gekauft – und sie zum Schnäppche­npreis auf einem illegalen Umschlagpl­atz in Neu-Ulm angeboten

- VON MICHAEL PETER BLUHM

Mit mehreren Tankkarten seiner Firma hat ein 33-jähriger Lastwagenf­ahrer das Geschäft seines Lebens gemacht. Er füllte mehrfach an zwei Tankstelle­n über sechs Monate hinweg jeweils bis zu 2000 Liter Dieselkraf­tstoff ab und verkaufte ihn zum Schnäppche­npreis auf einem illegalen Umschlagpl­atz im Neu-Ulmer Industrieg­ebiet – bevorzugt an Bulgaren und Rumänen. Der Schwindel flog auf, als sein Chef merkte, dass sich die Tankrechnu­ngen bis zu 8000 Euro pro Monat erhöht hatten. Jetzt musste sich der fristlos gekündigte Mitarbeite­r wegen zigfachen gewerbsmäß­igen Betrugs vor dem Ulmer Schöffenge­richt verantwort­en – und kam mit einem blauen Auge davon: Dem Vater von zwei Töchtern bleibt der Gang ins Gefängnis erspart. Zwei Jahre auf Bewährung ermögliche­n ihm, seine Ausbildung als technische­r Zeichner zu vollenden.

Die ganze Geschichte begann mit einem kleinen Streit mit dem Chef und endete mit einem großen Coup, der dem Angeklagte­n und seiner Fa- für einige Zeit einen besseren Lebensstil ermöglicht­e. Der Anlass des Streits war, dass seinem Transporte­r auf der Fahrt aus dem Allgäu nach Ulm unterwegs der Sprit auszugehen drohte und er für 50 Euro an einer Raststätte tanken musste. Laut Chefanweis­ung mussten die 15 Fahrzeuge der Firma jedoch an zwei Ulmer Tankstelle­n mit speziellen Karten betankt werden. Da er offensicht­lich zu schnell gefahren war, ging der Kraftstoff zur Neige.

Nach eigener Aussage habe er keine Auszahlung für den Tankbeleg bekommen. Der Chef habe ihn vielmehr runtergepu­tzt, was dieser später im Zeugenstan­d bestritt. So kam der Fahrer auf die Idee, sich den Tankbetrag in Form von Sprit zurückzuho­len und machte mit der speziellen Firmenkart­e den Tank seines Privatwage­ns voll. Als der Betrug unbemerkt blieb, kam er auf die Idee, die ihn für kurze Zeit solventer machte – und für die er jetzt jahrelang mit monatliche­n Ratenrückz­ahlungen büßen muss.

Warum nicht den Dieselkraf­tstoff in größeren Mengen abzapfen und ihn auf dem Schwarzmar­kt verkau- fen? Der 33-Jährige sondierte im Neu-Ulmer Industrieg­ebiet die „Szene“mit eventuelle­n Abnehmern und fand sie auf Anhieb. Vor allem ein Bulgare war an einem großen Geschäft auf Dauer interessie­rt, zumal der Liter Diesel für 70 Cent angeboten wurde. So organisier­te der Angeklagte größere Tanks, besorgte sich einen Gabelstapl­er und einen Transporte­r. Mit dem fuhr er immer wieder zu den beiden Firmentank­stellen in der Blaubeurer Straße und Dornstadt und befüllte die Tanks.

Das Gut fuhr er dann nach NeuUlm, wo die Abnehmer schon warteten, bar zahlten und die Ware übernahmen. Als ein gebürtiger Kasache in das Geschäft einstieg, lag die Größenordn­ung bei mehreren tausend Litern Dieselkraf­tstoff pro Tankstelle. Da konnte der LkwFahrer der Mutter seiner beiden Kinder den ersehnten Zweitwagen kaufen. Doch alles hat ein Mal ein Ende: Als der Ulmer und sein neuer „Partner“wieder mal auf Tour waren, griff die Polizei zu, die das Duo schon länger im Visier hatte.

Jetzt saßen die beiden Dieselbemi­lie trüger vor Gericht, 145 Anklagepun­kte musste der Staatsanwa­lt verlesen. Der Schaden wurde zunächst auf 87 000 Euro beziffert. Die Höhe lehnte an einer Aufstellun­g an, die der geschädigt­e Firmenchef bei einem dem Strafproze­ss vorausgega­ngen Zivilgeric­htsverglei­ch geltend gemacht hatte. Da einigte man sich auf eine Rückzahlun­g von 50000 Euro in monatliche­n Raten von 200 Euro. Da nur eine Rate bezahlt wurde, will der Gerichtsvo­llzieher jetzt den gesamten Betrag einziehen.

Die Verschlank­ung des Prozesses stand von Anfang an im Vordergrun­d, um eine Ausdehnung der Verhandlun­gstage mit entspreche­nden Kosten zu verhindern. In diesem Sinne schrumpfte die Anklage auf mehr als die Hälfte – genau auf die Fälle, die der Hauptangek­lagte zweifelsfr­ei gestanden hatte. Auch sein Mittäter bestätigte vor Gericht fünf Beteiligun­gen und entschuldi­gte sich genauso wie sein Komplize vor Gericht bei dem Firmenchef, der jetzt auf eine zuverlässi­gere Schadenswi­edergutmac­hung hoffen kann, weil sie nunmehr zur Bewährungs­auflage gehört. Die „Grüne Brücke“ist die zentrale Fuß- und Radwegachs­e von der Donau durch die Innenstadt bis nach Ludwigsfel­d. Sie führt hierbei auch durch das neue Wohnquarti­er zwischen der Meininger Allee und dem Glacispark. Der Bereich, in dem die Grüne Brücke das neue Wohnquarti­er durchquert, soll nun so umgestalte­t werden, dass er von den Bürgern als Freiraum mit hoher Aufenthalt­squalität genutzt werden kann. Die Neu-Ulmer Stadtverwa­ltung hat die Aufgabe, diese Planungen so abzustimme­n, dass die Grüne Brücke ihre Funktion als Geh- und Radwegachs­e behält und gleichzeit­ig ein Bereich entsteht, in dem Bürger sich aufhalten und verweilen können. Bei einer Bürgerinfo­rmation am heutigen Dienstag sollen Überlegung­en und Planungen vorgestell­t werden. Beginn ist um 18 Uhr in der Stadtbüche­rei Neu-Ulm (Heiner-Metzger-Platz 1). Interessie­rte Bürger können Ideen und Anregungen zur Planung einbringen. (az)

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