Vom Bahnhof direkt nach Hause
Rufbus-System: Fest installiert wartet der Bus nur in Senden am Bahnhof auf mögliche Weiterfahrer, die aus dem Zug aus Ulm einsteigen wollen. Und zwar stündlich zwischen 20 und 24 Uhr, also fünf Mal pro Tag. Vorher fahren die normalen Linienbusse. Der Busfahrer bringt die zugestiegenen Leute dort hin, wo sie hinwollen.
Einen Fahrplan gibt es trotzdem noch. Wer an einer Haltestelle einsteigen möchte, muss den Pfiffibus aber eine Stunde vor der planmäßigen Abfahrt buchen. Nur dann kommt er zur gewünschten Haltestelle. Die Buchung funktioniert telefonisch, per Handy-App oder online. Die Busse fahren zum normalen Ding-Tarif.
Der Nahverkehrsverbund und der Landkreis haben den Pfiffibus auch für Senden eingeführt, weil die Strecken abends seltener genutzt wurden. Maximal vier Fahrgäste seien in den Linienbussen mitgefahren, sagt Andreas Reimann vom Landratsamt Neu-Ulm, der die neue Linie mit zwei Vertretern von Ding im Stadtrat vorgestellt hat. Der Einsatz großer Linienbusse loh-
ne sich so auf Dauer einfach nicht, deswegen habe man sich zum Umstieg auf den Pfiffibus in den Abendstunden entschieden.
Der Kleinbus spart nicht nur Kosten, weil er meist direkte Strecken zurücklegt, sondern schont auch die Umwelt. Wie Reimann sagt, stößt der Pfiffibus im Vergleich zu großen Fahrzeugen deut-
lich weniger CO2 aus. Zudem verursachen die größeren Busse deutlich mehr Lärm, was die Anwohner besonders in den Abendstunden stört – das Thema kam auf zahlreichen Bürgerversammlungen zur Sprache.
Die Vertreter von Ding stellten bei der Vorstellung in den Vordergrund, dass der Pfiffibus barrierefrei ist. Im Kofferraum des Neunsitzers
ist eine Hebebühne für Rollstuhlfahrer installiert. Und wenn in seltenen Fällen einmal mehr als neun Leute am Sendener Bahnhof warten und den Pfiffibus nutzen wollen, dann fährt der Kleinbus eben erst eine Gruppe und holt dann die anderen in Senden ab, so Reimann.
Jeder hat gerne eine schöne Straße vor der Haustür. Aber der Ausbau ist teuer. Auch wenn die Stadt Bauträger ist, müssen Hauseigentümer sich beteiligen. Das sieht der Gesetzgeber vor. Der Vöhringer Haupt- und Umweltausschuss beschäftigte sich in jüngster Sitzung mit der Neufassung der Satzung, die die Beitragspflicht regelt.
Laut Verwaltung hat es in der Vergangenheit zu StraßenausbauBeiträgen immer wieder Diskussionen gegeben. Das lag zum Teil daran, dass es unterschiedliche landesgesetzliche Regelungen gab und noch gibt, auch in Bayern wurde das unterschiedlich umgesetzt. Das hat den Gesetzgeber veranlasst, mit neuen Regelungen Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen. Im Vordergrund: Die Interessen der Anlieger und der Kommunen in einen gerechten Ausgleich bringen. Das Wichtigste für die Hausbesitzer: An der Beitragspflicht ändert sich nichts, das gilt für die Erneuerung und Verbesserung von Straßen.
Im Gesetz heißt es, dass Gemeinden und Landkreise die Beitragspflichtigen möglichst frühzeitig informieren sollten. In Vöhringen gibt es in der Regel eine oder mehrere Versammlungen mit den Grundstückseigentümern, bei denen die Stadt über ihre Vorhaben (und deren Kosten) unterrichtet. Außerdem stehe das Stadtbauamt für Informationen bereit, wie Stadtrat Michael Neher (CSU) erwähnte. Nehers Forderung, den Hausbesitzern auch die anfallenden Kosten bald mitzuteilen, lasse sich in der Praxis nicht leicht umsetzen, hieß es. Erst wenn die Ausschreibung gelaufen ist, könnten konkrete Zahlen genannt werden, erklärten Bürgermeister Karl Janson und Peter Schmid aus dem Bauamt.
Was das Bezahlen der Beiträge angeht, gibt es in Vöhringen bewährte Regelungen: Bei hohen Erschließungskosten, die ein Hausbesitzer nicht auf einmal bezahlen kann, gibt es Ratenzahlung, Stundung oder gar Teilerlass. Im Gesetz heißt es dazu, „die Gemeinden können durch Satzung bestimmen, dass Beiträge im Einzelfall erlassen werden, soweit diese 40 Prozent des Verkehrswertes des Grundstücks überschreiten“. Peter Schmid fügte an, dass persönliche Härtefälle bei besonders hohen Ausbaubeiträgen Berücksichtigung finden. Er verwies auf die Gepflogenheiten der Stadt, die Bürger bei Projekten, bei denen sie direkt betroffen sind, mit einzubinden.
Also im Grunde nichts Neues, war die Meinung im Ausschuss, der die modifizierte Satzung einstimmig billigte. (ub)