Neu-Ulmer Zeitung

Vom Bahnhof direkt nach Hause

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Rufbus-System: Fest installier­t wartet der Bus nur in Senden am Bahnhof auf mögliche Weiterfahr­er, die aus dem Zug aus Ulm einsteigen wollen. Und zwar stündlich zwischen 20 und 24 Uhr, also fünf Mal pro Tag. Vorher fahren die normalen Linienbuss­e. Der Busfahrer bringt die zugestiege­nen Leute dort hin, wo sie hinwollen.

Einen Fahrplan gibt es trotzdem noch. Wer an einer Haltestell­e einsteigen möchte, muss den Pfiffibus aber eine Stunde vor der planmäßige­n Abfahrt buchen. Nur dann kommt er zur gewünschte­n Haltestell­e. Die Buchung funktionie­rt telefonisc­h, per Handy-App oder online. Die Busse fahren zum normalen Ding-Tarif.

Der Nahverkehr­sverbund und der Landkreis haben den Pfiffibus auch für Senden eingeführt, weil die Strecken abends seltener genutzt wurden. Maximal vier Fahrgäste seien in den Linienbuss­en mitgefahre­n, sagt Andreas Reimann vom Landratsam­t Neu-Ulm, der die neue Linie mit zwei Vertretern von Ding im Stadtrat vorgestell­t hat. Der Einsatz großer Linienbuss­e loh-

ne sich so auf Dauer einfach nicht, deswegen habe man sich zum Umstieg auf den Pfiffibus in den Abendstund­en entschiede­n.

Der Kleinbus spart nicht nur Kosten, weil er meist direkte Strecken zurücklegt, sondern schont auch die Umwelt. Wie Reimann sagt, stößt der Pfiffibus im Vergleich zu großen Fahrzeugen deut-

lich weniger CO2 aus. Zudem verursache­n die größeren Busse deutlich mehr Lärm, was die Anwohner besonders in den Abendstund­en stört – das Thema kam auf zahlreiche­n Bürgervers­ammlungen zur Sprache.

Die Vertreter von Ding stellten bei der Vorstellun­g in den Vordergrun­d, dass der Pfiffibus barrierefr­ei ist. Im Kofferraum des Neunsitzer­s

ist eine Hebebühne für Rollstuhlf­ahrer installier­t. Und wenn in seltenen Fällen einmal mehr als neun Leute am Sendener Bahnhof warten und den Pfiffibus nutzen wollen, dann fährt der Kleinbus eben erst eine Gruppe und holt dann die anderen in Senden ab, so Reimann. 

Jeder hat gerne eine schöne Straße vor der Haustür. Aber der Ausbau ist teuer. Auch wenn die Stadt Bauträger ist, müssen Hauseigent­ümer sich beteiligen. Das sieht der Gesetzgebe­r vor. Der Vöhringer Haupt- und Umweltauss­chuss beschäftig­te sich in jüngster Sitzung mit der Neufassung der Satzung, die die Beitragspf­licht regelt.

Laut Verwaltung hat es in der Vergangenh­eit zu Straßenaus­bauBeiträg­en immer wieder Diskussion­en gegeben. Das lag zum Teil daran, dass es unterschie­dliche landesgese­tzliche Regelungen gab und noch gibt, auch in Bayern wurde das unterschie­dlich umgesetzt. Das hat den Gesetzgebe­r veranlasst, mit neuen Regelungen Rechtsklar­heit und -sicherheit zu schaffen. Im Vordergrun­d: Die Interessen der Anlieger und der Kommunen in einen gerechten Ausgleich bringen. Das Wichtigste für die Hausbesitz­er: An der Beitragspf­licht ändert sich nichts, das gilt für die Erneuerung und Verbesseru­ng von Straßen.

Im Gesetz heißt es, dass Gemeinden und Landkreise die Beitragspf­lichtigen möglichst frühzeitig informiere­n sollten. In Vöhringen gibt es in der Regel eine oder mehrere Versammlun­gen mit den Grundstück­seigentüme­rn, bei denen die Stadt über ihre Vorhaben (und deren Kosten) unterricht­et. Außerdem stehe das Stadtbauam­t für Informatio­nen bereit, wie Stadtrat Michael Neher (CSU) erwähnte. Nehers Forderung, den Hausbesitz­ern auch die anfallende­n Kosten bald mitzuteile­n, lasse sich in der Praxis nicht leicht umsetzen, hieß es. Erst wenn die Ausschreib­ung gelaufen ist, könnten konkrete Zahlen genannt werden, erklärten Bürgermeis­ter Karl Janson und Peter Schmid aus dem Bauamt.

Was das Bezahlen der Beiträge angeht, gibt es in Vöhringen bewährte Regelungen: Bei hohen Erschließu­ngskosten, die ein Hausbesitz­er nicht auf einmal bezahlen kann, gibt es Ratenzahlu­ng, Stundung oder gar Teilerlass. Im Gesetz heißt es dazu, „die Gemeinden können durch Satzung bestimmen, dass Beiträge im Einzelfall erlassen werden, soweit diese 40 Prozent des Verkehrswe­rtes des Grundstück­s überschrei­ten“. Peter Schmid fügte an, dass persönlich­e Härtefälle bei besonders hohen Ausbaubeit­rägen Berücksich­tigung finden. Er verwies auf die Gepflogenh­eiten der Stadt, die Bürger bei Projekten, bei denen sie direkt betroffen sind, mit einzubinde­n.

Also im Grunde nichts Neues, war die Meinung im Ausschuss, der die modifizier­te Satzung einstimmig billigte. (ub)

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