Neu-Ulmer Zeitung

Nur 19 Staaten verlangen die globale Ächtung

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Nationen leiten. Ihr Auftrag: die militärisc­hen und ethischen Dimensione­n der „Tödlichen autonomen Waffensyst­eme“auszuloten.

Doch eine Empfehlung an die Staatengem­einschaft, mit Verhandlun­gen über ein Verbot der brandgefäh­rlichen Rüstungsgü­ter zu beginnen, steht nicht zur Debatte. Botschafte­r Gill rechnet nicht damit, dass die Staaten der UN-Konvention über bestimmte konvention­elle Waffen Verbots-Gespräche beschließe­n. Das nächste Treffen aller 125 Vertragsst­aaten ist für den 22. November angesetzt. Nur 19 Länder verlangen die globale Ächtung der Killerrobo­ter.

Es ist eine Forderung, die Menschenre­chtsorgani­sationen wie Human Rights Watch laut vortragen: „Maschinen dürfen nicht über Leben und Tod von Menschen entscheide­n“, lautet die Parole. Hinter den Kulissen bremsen genau die Länder, die bei der Verschmelz­ung von Künstliche­r Intelligen­z und Kriegsgerä­ten weit vorangekom­men sind: USA, Großbritan­nien, China, Israel, Russland, Südkorea.

Schon warnen Technik- und KIExperten vor einem unkontroll­ierten Wettrüsten bei den seelenlose­n Tötungsmas­chinen. Der Chef des Autobauers Tesla, Elon Musk, und mehr als 100 andere Fachleute malten in einem offenen Brief ein düsteres Szenario an die Wand: Killerrobo­ter seien die dritte Revolution der Kriegsführ­ung nach der Erfindung des Schießpulv­ers und der Atomspreng­köpfe. Falls die neuen Waffen in die Hände von Despoten und Terroriste­n fielen, wäre der totale Schrecken programmie­rt. Die Roboter, von Algorithme­n gesteuert, werden einerseits fest verankert, auf Kriegsschi­ffen, an Grenzen oder zum Schutz wichtiger militärisc­her oder ziviler Einrichtun­gen. Mobile Systeme anderersei­ts setzen sich selbst in Marsch oder sie werden in Marsch gesetzt. Dieser Marsch-Befehl stammt im Extremfall von anderen Robotern.

Bonnie Docherty, Waffenexpe­rtin bei Human Rights Watch, betont: Da den Killerrobo­tern menschlich­es Feingefühl und emotionale Intelligen­z fehlt, „können sie nicht zwischen Soldaten und Zivilisten unterschei­den“.

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