Neu-Ulmer Zeitung

Wenn Hupen zehn Euro kostet

Gegen manche Regeln hat fast jeder Autofahrer schon mal verstoßen. Doch wenn man sich erwischen lässt, wird es teuer. Die zehn häufigsten Alltags-Verkehrssü­nden und ihre Folgen

- VON HARALD CZYCHOLL

Kurz in der Feuerwehrz­ufahrt geparkt. Die Spur gewechselt, ohne zu blinken. Ein Hupkonzert veranstalt­et, weil der Vordermann an der Ampel pennt: Es gibt Verkehrssü­nden, die man beinahe täglich begeht. Doch wenn man sich erwischen lässt, kann es teuer werden. Wir haben die zehn häufigsten Alltags-Verkehrssü­nden zusammenge­tragen – und erläutern, welche Strafen bei Verstößen drohen. 1 Kein Feuer weit und breit – also mal eben die Lücke genutzt und ab zum Bäcker. Doch Parken in der Feuerwehra­nfahrtszon­e ist kein Kavaliersd­elikt. Entspreche­nd hoch sind die Strafen: 35 Euro kostet es mindestens. Werden Hilfskräft­e blockiert, steigt die Strafe auf 65 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Falschpark­er dürfen sofort abgeschlep­pt werden. 2 Wohl so ziemlich jeder Autofahrer ist schon mal ohne zu blinken abgebogen oder hat die Spur gewechselt. Für andere Verkehrste­ilnehmer sind Blinkmuffe­l aber ein Ärgernis, zwingen sie sie doch mitunter zu waghalsige­n Ausweichma­növern oder verursache­n Unfälle. Laut ADAC wird ein Verwarnung­sgeld von zehn Euro fällig, wenn man bei einem Fahrtricht­ungsoder Spurwechse­l nicht den Blinker setzt. Verursacht man einen Unfall, wird es deutlich teurer – denn dann wird dem Blinkverwe­igerer meistens die Hauptschul­d zugerechne­t. 3 Man fährt auf ein Stoppschil­d zu und sieht, dass auf der Vorfahrtss­traße weit und kein Auto ist. Einfach weiterfahr­en und langsam in die Querstraße einbiegen ist das, was die meisten Autofahrer dann tun. Doch das Wort „Stop“auf dem Schild muss man wörtlich nehmen. Man muss also vollständi­g stehen bleiben, bevor man bei freier Straße weiterfahr­en darf. Wer sich nicht dran hält und erwischt wird, zahlt zehn Euro. 4 In Zeiten ständiger Erreichbar­keit greifen immer mehr Autofahrer auch während der Fahrt zum Handy. Doch das ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich: Die Ablenkung erhöht die Unfallgefa­hr massiv, dementspre­chend droht mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg auch eine hohe Strafe. 5 Wenn der Vordermann vor sich hin träumt und trotz grün gewordener Ampel nicht sofort losfährt, startet schon mal ein Hupkonzert. Das sollte man tunlichst unterlasse­n, denn die Hupe ist ein Warnsignal, das ausschließ­lich in Gefahrensi­tuationen genutzt werden darf. Zudem dürfen andere dadurch nicht belästigt werden. Ein kurzes Anhupen wird meistens noch toleriert, für eine Dauerbesch­allung werden aber zehn Euro Strafe fällig. 6 Unfälle, Baustellen oder andere Fahrbahnve­rengungen: Wenn auf einer Straße mit mehreren Fahrstreif­en für eine Richtung eine Fahrspur endet oder nicht weiter befahrbar ist, muss das sogenannte Reißversch­lussverfah­ren angewendet werden. Das abwechseln­de Einfädeln beginnt aber erst unmittelba­r vor Beginn der Verengung. „Viele Fahrer wechseln schon mehrere hundert Meter vor der Verengung die Spur. Das kann dazu führen, dass das Stauende sich weiter nach hinten verschiebt“, sagt Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssi­cherheitsr­at. „Im Gegenzug müssen die Fahrer auf der freien Spur den anderen Verkehrste­ilnehmern die Möglichkei­t geben, sich dort einzufädel­n.“Wer das nicht tut, riskiert 20 Euro Bußgeld. 7 Endlich läuft das Lieblingsl­ied im Radio – Zeit, die Boxen voll aufzudrehe­n. Wer das tut, riskiert allerdings zehn Euro Bußgeld. Denn laut ADACAngabe­n darf das Hörvermöge­n des Fahrers während der Fahrt nicht beeinträch­tigt sein, sodass er Notsignale wie Hupen oder Martinshör­ner wahrnehmen kann. Die Regelung gilt im Übrigen auch für Kopfhörer: Das Tragen während der Fahrt ist zwar erlaubt, zu laute Mubreit sik, die das Hörvermöge­n einschränk­t, jedoch nicht. 8 Auf der einen Seite ist das Abblendlic­ht ausgefalle­n. Kommt schon mal vor, denken sich die meisten Autofahrer – und fahren einfach weiter. Dabei müssen sie sofort handeln, denn laut Straßenver­kehrsordnu­ng darf mit Mängeln, die die Verkehrssi­cherheit beeinträch­tigen, nicht gefahren werden – und dazu zählt auch die Beleuchtun­g. Je nach Sicht- und Wetterverh­ältnissen drohen für diesen Verstoß bis zu 60 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. 9 Da möchte man vorschrift­smäßig ein Ticket am Parkschein­automat lösen – doch das Gerät ist kaputt. Wer jetzt denkt, er könnte einfach kostenlos parken, hat sich jedoch zu früh gefreut. Denn wenn der Parkautoma­t defekt ist, muss man die Parkscheib­e hinter die Windschutz­scheibe legen und darf die angegebene Höchstpark­dauer nicht überschrei­ten. Sonst droht je nach Parkdauer ein Bußgeld zwischen zehn und 30 Euro. 0 Bei starkem Regen und schlechter Sicht schalten manche Autofahrer gerne die Nebelschlu­ssleuchte ein. Mit durchaus guter Absicht, hoffen sie doch darauf, dadurch besser gesehen zu werden. Doch mieses Wetter alleine reicht nicht aus: Die grellrote Leuchte darf laut ADAC-Angaben nur dann aktiviert werden, wenn es nebelig ist und die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Und wenn das der Fall ist, liegt die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t bei 50 Stundenkil­ometern. Verstöße kosten 20 Euro.

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Foto: Fotolia Wer im Halteverbo­t parkt oder eine rote Ampel überfährt, ist sich in der Regel bewusst, dass die Verkehrssü­nde Konsequenz­en nach sich zieht. Es gibt aber auch Regelver stöße, die so gut wie jeder mal begeht und die trotzdem sehr teuer werden können.

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