Eine App als Finanzberater
Via Smartphone lässt sich bald nicht mehr nur der Kontostand abfragen und Geld überweisen. Künftig dürfen die Programme auch Ausgaben analysieren und Angebote machen. Nur beim Datenschutz hakte es bisher noch
Das könnte das Szenario der Zukunft ab 2019 sein: Große Internetanbieter wie Amazon weisen ihren Kunden nicht nur auf einen neuen leistungsfähigen Fernseher hin, sondern bieten auch gleich eine auf seine Verhältnisse angepasste Finanzierung an. Und wer seine Banking-App aufruft, sieht nicht nur den Kontostand sowie Ausgaben und Einnahmen, sondern auch eine anschauliche Analyse seines Kaufverhaltens – kombiniert mit Hinweisen auf Anbieter, die die eine oder andere Leistung günstiger anbieten.
Wenn am 18. Januar die Bestimmungen der Zahlungsdienstleistungs-Richtlinie (PSD 2) in Deutschland in Kraft treten, könnte dieses Zukunftsszenario nach und nach Wirklichkeit werden. Bis zusätzliche Anbieter alle Möglichkeiten ausschöpfen können, wird es September 2019 werden. Anfang dieser Woche präsentierte die EUKommission die technischen Standards, denen die Programme genügen müssen. Die Experten in Brüssel hatten entscheidend nachgebes- sert, um den Datenschutz zu erhöhen.
Ursprünglich hatte die EU das sogenannte Screen Scraping ohne Grenzen erlaubt. Durch dieses Verfahren waren Sparkassen und Banken gezwungen, einen technischen Standard anzubieten, über den die App-Betreiber (nach mehrfacher Zustimmung des Kunden) sich sozusagen Dwins. Sie bietet die Möglichkeit, die Kontobewegungen nach laufenden Abonnements zu durchforsten und diese gegebenenfalls auch zu kündigen – oder eben neue Vorschläge für Verträge zu günstigeren Konditionen einzuholen.
In der Branche heißt es, dass insbesondere Versicherungen und Vergleichsportale künftig mit großen