Neu-Ulmer Zeitung

In Schweden flogen 80 Prozent als volljährig auf

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Junge zwischen 16 und 18 Jahre alt, ein Mädchen zwischen 15 und 17, erklärt Wittwer-Backofen. Aufschluss geben auch Wachstumsf­ugen am Schlüsselb­ein: Sie schließen im Alter zwischen 20 bis 24 Jahren.

In Österreich, Schweden und Frankreich sind entspreche­nde Röntgentes­ts in Zweifelsfä­llen gesetzlich vorgeschri­eben und die Regel. In Schweden wurden vergangene­s Jahr bei systematis­chen Tests 80 Prozent der 2500 angeblich minderjähr­igen Flüchtling­e als über 18 Jahre eingestuft. Strikt verfahren auch Hamburg und Bremen sowie das Saarland. Im Saarland wurde ein Drittel der 700 im Jahr überprüfte­n jungen Flüchtling­e für volljährig erklärt. Wie in allen EU-Ländern müssen die Betroffene­n der Untersuchu­ng zustimmen. In der Praxis werden sie aber bei Ablehnung automatisc­h als volljährig eingestuft.

Das bayerische Sozialmini­sterium hat nach eigenen Angaben keine Zahlen. Hier sind entspreche­nd der Bundesrege­lung die kommunalen Jugendämte­r zuständig. Das Sozialgese­tzbuch schreibt jedoch seit November vor, dass „das Jugendamt in Zweifelsfä­llen eine ärztliche Untersuchu­ng zur Altersbest­immung zu veranlasse­n“habe. Auch der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of hat dies schon länger angemahnt.

Die Tests sind unter Medizinern jedoch umstritten. Einigkeit besteht, dass ein exaktes Geburtsjah­r mit keiner Methode zu bestimmen ist, sondern eine Abweichung von mindestens ein bis zwei Jahren möglich ist. Rechtsmedi­ziner sind sich aber sicher, zumindest Altersstuf­en unter 14, unter 18 und unter 21 nachweisen zu können. Der Präsident der Bundesärzt­ekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt aber ein zwangsweis­es Röntgen angesichts der Strahlenbe­lastung kategorisc­h ab. Dies sei nur im Fall von Strafverfa­hren zulässig.

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Foto: Kästle, dpa Röntgenbil­d einer jugendlich­en Hand: verräteris­che Fugen.

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