Neu-Ulmer Zeitung

Zu schade für den Müll

Weihnachte­n ist vorbei – und die Christbäum­e werden weggeworfe­n. Das muss aber nicht sein: Die Nadelbäume lassen sich auch vielseitig anders verwenden

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Das große Aufräumen beginnt: Der Weihnachts­baum muss raus aus dem Wohnzimmer. Doch wohin mit ihm, wenn die Feiertage vorüber sind? Für den Müll ist er eigentlich viel zu schade – zumal er an die zehn Jahre braucht, um zu einem stattliche­n Baum heranzuwac­hsen, so die Einschätzu­ng von Catrin Fetz von der Organisati­on PEFC, die Holz- und Papierprod­ukte aus nachhaltig bewirtscha­fteten Wäldern zertifizie­rt. Denn: „Zum nachhaltig­en Wirtschaft­en gehört auch, dass man einen Baum möglichst lange verwendet, bevor man ihn dem natürliche­n Kreislauf wieder zuführt“. Der alte Baum findet etwa Verwendung ... ● Ein Weihnachts­baum kann als Kleiderstä­nder weiterlebe­n. Die Ast-Achsen dienen als Haken, an denen auf verschiede­ne Ebenen Mäntel und Jacken, Taschen, Schals und Mützen hängen. „Wenn man den geschälten und abgeschmir­gelten Stamm noch in weißer Kalkfarbe tüncht, sieht er schick und edel aus“, rät Fetz. ● Stärkere Zweige lassen sich auch zu Sitzstange­n für Vögel oder kletterfre­udige Haustiere umfunktion­ieren. „Das sorgt für ein bisschen Abwechslun­g im Käfig“, so Fetz. Auch größere Tiere freuen sich über Abwechslun­g im Gehege. Daher nehmen einige Wildtierge­hege, Wildparks, Zoos und Förster Weihnachts­bäume an – als Spielzeug oder Futter etwa für Elefanten, Ka- Hirsche oder Wisente. „Die Bäume dürfen nicht chemisch behandelt und müssen komplett abgeschmüc­kt sein“, sagt Karl Görnhardt, Geschäftsf­ührer des Deutschen Wildgehege Verbands. Ob die ausrangier­ten Nadelbäume willkommen sind, sollte man allerdings vorher abklären. ● Draußen im Garten kann altes Tannen- und Fichtengrü­n beispielsw­eise Beete und Blumenkäst­en vor Frost schützen. „Auch als winterlich­er Grabschmuc­k machen sich die Zweige der Nadelbäume gut“, sagt Joachim Wuttke vom Umweltbund­esamt. Eine weitere Möglichkei­t: „Wer den Baum schreddern kann, kann mit dem Material die Beete mulchen“, sagt Philip Heldt von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. ● Der Nadelbaum lässt sich auch verfeuern – sei es im Kamin, im Kachelofen oder bei einem offenen Lagerfeuer. Auch viele Vereine freuen sich, wenn sie für ihre Osterfeuer Material bekommen. „Vor der Nutzung im Ofen muss das Holz allerdings so lange richtig abgelagert werden, bis es trocken ist – ideal sind zwei bis drei Jahre Lagerung“, sagt Wuttke vom Umweltbund­esamt. Zu frisches Holz erzeuge aufgrund der noch enthaltene­n Restfeucht­igkeit zu viel Rauch. Fetz ergänzt: „Getrocknet­e Nadeln und dünne Zweige eignen sich hervorrame­le, gend als Anzünder im Kamin und duften darüber hinaus auch noch wunderbar.“● Wer keine Möglichkei­t hat, den Baum selbst zu verwenden, kann ihn entsorgen lassen. Pfadfinder­gruppen, die Freiwillig­e Feuerwehr, Entsorgung­sbetriebe und andere Organisati­onen sammeln in vielen Städten und Gemeinden die Bäume kurz nach dem Jahreswech­sel ein. „Solche Sammlungen sind die beste Möglichkei­t, den Baum ohne großen Aufwand loszuwerde­n. Die Termine findet man entweder im Abfallkale­nder oder in der Zeitung“, sagt Heldt.

Wer den Termin verpasst, kann den Baum auch bei Recyclingh­öfen oder Annahmeste­llen für Grünschnit­t abgeben. Dort werden sie in der Regel geschredde­rt und kompostier­t. Mancherort­s können Verbrauche­r Nadelbäume auch über die Biotonne entsorgen – aber längst nicht überall. „Daher sollte man sich vorab genau informiere­n“, rät Heldt.

Den ehemaligen Weihnachts­baum im Wald zu entsorgen, ist letztlich die schlechtes­te Lösung. „Dort würde er zwar verdorren, sich aber nur langsam zersetzen“, erklärt Wuttke. Somit handelt es sich um unerlaubt entsorgten Abfall. Die illegale Entsorgung kann teuer werden: „Die örtlich zuständige­n Behörden haben Bußgelder festgelegt.“Sie liegen zwischen fünf und 100 Euro pro Baum. probiert, begeht Diebstahl, sagt die Expertin. „Früher nannte man das Mundraub.“Etwas anderes sei es, wenn im Geschäft etwa an der Wurst- oder Käsetheke ein Teller mit Häppchen steht. „Das ist dann eine Aufforderu­ng zum Probieren – und eigentlich auch zum Kaufen“, sagt Heidrun Schubert. In diesem Fall sei es ausdrückli­ch gewünscht, dass der Kunde probiert.

Vom Handelsver­band Deutschlan­d heißt es ebenfalls: Vorab die Ware zu versuchen, sei nicht erlaubt. Auch wer in eine Packung schauen will – etwa, um zu überprüfen, ob die Glühbirnen darin auch die richtigen sind –, muss vorher fragen. Stimmt das Personal zu, kann der Kunde gucken, sonst nicht.

Das Lesen von Zeitungen und Zeitschrif­ten vor dem Bezahlen ist ebenfalls verboten. „Rein rechtlich ist das als Aneignung der Substanz der Ware zu sehen, somit entspricht es dem Diebstahl“, teilt der Handelsver­band mit. Doch wirklich strafrecht­lich verfolgt wird deshalb wohl niemand. „In der Praxis tolerieren die meisten Händler einen Blick der Kunden in das Inhaltsver­zeichnis oder auf die Schlagzeil­en.“Ähnlich ist es übrigens, wer schon mal einen Keks aus der Packung nimmt und diese dann erst hinterher bezahlt. Bei Kindern sei das in der Praxis häufig geduldet, wenn die Eltern die Ware dann an der Kasse bezahlen, so der Handelsver­band. „Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.“

ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.

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Foto: Image Pixel, Fotolia Ist das Fest vorüber, verschwind­en auch die Christbäum­e aus den Wohnzimmer­n. Allerdings sollten sie nicht einfach irgendwo abgelegt, sondern entweder ordnungsge­mäß entsorgt oder weiterverw­endet werden – zum Beispiel als Frostschut­z für das Beet oder...
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