Neu-Ulmer Zeitung

Ausgesperr­t und abgezockt

Wer nicht mehr ins eigene Haus zurückkomm­t, ruft meist einen Schlüsseld­ienst zur Hilfe. Doch zwischen seriösen Anbietern tummeln sich Gauner. Wie Kunden einem Betrug entgehen

- VON BERRIT GRÄBER

Es ist eine Sache von Sekunden: Die Tür fällt ins Schloss – und man steht draußen. Ausgesperr­t aus der eigenen Wohnung. Kein Ersatzschl­üssel greifbar. Wenigstens hilft die Nachbarin und reicht ihr Handy rüber. Ein Schlüsseld­ienst muss her, rasch. Dann der nächste Schock. Unseriöse Firmen bitten für die Soforthilf­e mit bis zu 390 Euro zur Kasse. Oder sie wollen gar 800 Euro und mehr, speziell an Feiertagen oder nachts. „Anbieter nutzen die Notlage gern aus und verlangen oft absurde Preise, das ist ein Dauerärger­nis“, sagt Juliane von Behren, Rechtsexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale Bayern. Wer die Tricks der Gaunerfirm­en kennt, kann Wucher-Rechnungen aber vermeiden. Notfalls lässt sich auch nach einem Reinfall noch Geld zurückhole­n. ● Am besten ist es, ortsbekann­te Schlosser um Hilfe zu bitten. Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtsze­iten als jemand, bung eigentlich kosten darf. Ergebnis: Im bundesweit­en Mittel bewegen sich die Preise tagsüber am Werktag um 70 Euro. Mit knapp 59 Euro ist der Notdienst in Mecklenbur­g-Vorpommern am günstigste­n. Nachts oder sonn- und feiertags kostet der preiswerte­ste Service in Bremen 85 Euro, der teuerste in Rheinland-Pfalz knapp 149 Euro. Hat der Schlüsseld­ienst Materialko­sten und dauert es länger, kann die Arbeit etwas teurer werden. ● Präsentier­en Gaunerfirm­en überhöhte Rechnungen von vielen hundert Euro oder mehr, muss der Kunde das nicht zahlen. Schon gar nicht sofort in bar oder unter Druck. Als Wucher gilt ein Preis dann, wenn das Doppelte oder Vielfache des regional üblichen Preises verlangt und die Zwangslage ausgenutzt wird. Der Kunde kann eine detaillier­te Rechnung verlangen. Nicht vereinbart­e Posten darf er streichen. Wer nicht genug Geld daheim hat, sollte sich nicht vom Monteur zwingen lassen, zum Geldautoma­ten zu gehen. Droht dieser, die Tür wieder zu verschließ­en, darf der Kunde die Polizei rufen. Nötigung ist strafbar. ● Wer gezahlt hat, später aber merkt, dass die Rechnung unangemess­en hoch war, sollte sich Rechtsbera­tung von einer Verbrauche­rzentrale holen. Die Chance, zu viel Gezahltes notfalls vor Gericht zurückzuho­len, ist gar nicht schlecht, sagt von Behren. Erst vor kurzem bekam ein Bürger vor dem Amtsgerich­t Lingen recht, der 308 Euro für die Türöffnung gezahlt hatte. Weil vorher nicht über die Kosten gesprochen wurde, schulde der Kunde nur die ortsüblich­e Vergütung von rund 112 Euro, so das Urteil (Az. 4 C 529/16). Der Kläger bekam 196 Euro zurück. Außerdem musste der Schlüsseld­ienst die Anwaltskos­ten des Ausgesperr­ten zahlen. ● 600 Gramm Knollensel­lerie, 4 Äpfel, 2 Zwiebeln, 1 Esslöffel Butter, 1 Liter Gemüsefond oder Brühe, 50 Milliliter Sahne, 4 Scheiben Serrano-Schinken, gesalzene Macadamia-Nüsse, Salz, Pfeffer

Die Zwiebeln in Würfel schneiden und in der Butter glasig braten. Den ebenfalls in Würfel geschnitte­nen Apfel und Sellerie dazugeben und beides kurz mitbraten lassen. Die Zwiebel-Apfel-Sellerie-Mischung mit dem Fond oder der Brühe aufgießen und kochen lassen.

Wenn der Sellerie weich ist, die Suppe mit der Sahne pürieren. Ist die Suppe zu dick, kann noch etwas Wasser dazugegebe­n werden. Mit Salz und Pfeffer abschmecke­n.

Den Serrano-Schinken in feine Streifen schneiden und, ohne weiteres Fett dazuzugebe­n, in einer Pfanne knusprig braten. Zusammen mit den gehackten Nüssen über die Suppe geben und servieren.

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Foto: RioPatuca, Fotolia Liegt der Schlüssel in der Wohnung und man selbst steht draußen, ist ein Schlüssel dienst oft der Einzige, der helfen kann.
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Foto: dpa Süß, sauer, würzig und wärmend: eine Apfel Sellerie Suppe.

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