Ausgesperrt und abgezockt
Wer nicht mehr ins eigene Haus zurückkommt, ruft meist einen Schlüsseldienst zur Hilfe. Doch zwischen seriösen Anbietern tummeln sich Gauner. Wie Kunden einem Betrug entgehen
Es ist eine Sache von Sekunden: Die Tür fällt ins Schloss – und man steht draußen. Ausgesperrt aus der eigenen Wohnung. Kein Ersatzschlüssel greifbar. Wenigstens hilft die Nachbarin und reicht ihr Handy rüber. Ein Schlüsseldienst muss her, rasch. Dann der nächste Schock. Unseriöse Firmen bitten für die Soforthilfe mit bis zu 390 Euro zur Kasse. Oder sie wollen gar 800 Euro und mehr, speziell an Feiertagen oder nachts. „Anbieter nutzen die Notlage gern aus und verlangen oft absurde Preise, das ist ein Dauerärgernis“, sagt Juliane von Behren, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Wer die Tricks der Gaunerfirmen kennt, kann Wucher-Rechnungen aber vermeiden. Notfalls lässt sich auch nach einem Reinfall noch Geld zurückholen. ● Am besten ist es, ortsbekannte Schlosser um Hilfe zu bitten. Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als jemand, bung eigentlich kosten darf. Ergebnis: Im bundesweiten Mittel bewegen sich die Preise tagsüber am Werktag um 70 Euro. Mit knapp 59 Euro ist der Notdienst in Mecklenburg-Vorpommern am günstigsten. Nachts oder sonn- und feiertags kostet der preiswerteste Service in Bremen 85 Euro, der teuerste in Rheinland-Pfalz knapp 149 Euro. Hat der Schlüsseldienst Materialkosten und dauert es länger, kann die Arbeit etwas teurer werden. ● Präsentieren Gaunerfirmen überhöhte Rechnungen von vielen hundert Euro oder mehr, muss der Kunde das nicht zahlen. Schon gar nicht sofort in bar oder unter Druck. Als Wucher gilt ein Preis dann, wenn das Doppelte oder Vielfache des regional üblichen Preises verlangt und die Zwangslage ausgenutzt wird. Der Kunde kann eine detaillierte Rechnung verlangen. Nicht vereinbarte Posten darf er streichen. Wer nicht genug Geld daheim hat, sollte sich nicht vom Monteur zwingen lassen, zum Geldautomaten zu gehen. Droht dieser, die Tür wieder zu verschließen, darf der Kunde die Polizei rufen. Nötigung ist strafbar. ● Wer gezahlt hat, später aber merkt, dass die Rechnung unangemessen hoch war, sollte sich Rechtsberatung von einer Verbraucherzentrale holen. Die Chance, zu viel Gezahltes notfalls vor Gericht zurückzuholen, ist gar nicht schlecht, sagt von Behren. Erst vor kurzem bekam ein Bürger vor dem Amtsgericht Lingen recht, der 308 Euro für die Türöffnung gezahlt hatte. Weil vorher nicht über die Kosten gesprochen wurde, schulde der Kunde nur die ortsübliche Vergütung von rund 112 Euro, so das Urteil (Az. 4 C 529/16). Der Kläger bekam 196 Euro zurück. Außerdem musste der Schlüsseldienst die Anwaltskosten des Ausgesperrten zahlen. ● 600 Gramm Knollensellerie, 4 Äpfel, 2 Zwiebeln, 1 Esslöffel Butter, 1 Liter Gemüsefond oder Brühe, 50 Milliliter Sahne, 4 Scheiben Serrano-Schinken, gesalzene Macadamia-Nüsse, Salz, Pfeffer
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Die Zwiebeln in Würfel schneiden und in der Butter glasig braten. Den ebenfalls in Würfel geschnittenen Apfel und Sellerie dazugeben und beides kurz mitbraten lassen. Die Zwiebel-Apfel-Sellerie-Mischung mit dem Fond oder der Brühe aufgießen und kochen lassen.
Wenn der Sellerie weich ist, die Suppe mit der Sahne pürieren. Ist die Suppe zu dick, kann noch etwas Wasser dazugegeben werden. Mit Salz und Pfeffer abschmecken.
Den Serrano-Schinken in feine Streifen schneiden und, ohne weiteres Fett dazuzugeben, in einer Pfanne knusprig braten. Zusammen mit den gehackten Nüssen über die Suppe geben und servieren.