Das Kreuz mit dem Straßenausbaubeitrag
Warum sich die CSU im Landtag so schwer damit tut, die von Haus- und Grundeigentümern so heftig kritisierte Abgabenregelung abzuschaffen – und warum ihr am Ende wohl doch nichts anderes übrig bleiben wird
Gesetz? Was heißt hier Gesetz? Das Gesetz ist ungerecht! Das Gesetz muss weg! – So lautet das Hauptargument derjenigen Bürger, die in Bayern landauf, landab gegen Straßenausbaubeiträge mobil machen. Aus ursprünglich lokalen Protesten hat sich längst eine landesweite Bewegung gebildet, die durch die Ankündigung der Freien Wähler, noch vor der Landtagswahl 2018 ein Volksbegehren gegen die verhassten Beiträge zu starten, zusätzliche Dynamik erhielt. Das bringt, wie berichtet, die CSU-Fraktion im Landtag so massiv unter Druck, dass sie sehr wahrscheinlich schon bei ihrer Klausur in Kloster Banz in knapp zwei Wochen die Abschaffung der gerade erst reformierten gesetzlichen Regelungen beschließen wird. Doch sie tut sich damit noch schwer. Das hat Gründe.
Bisher wurden in Bayern Beiträge von Haus- und Grundbesitzern sowohl für die Erschließung als auch für den Straßenausbau im Ort erhoben, nicht aber Bayern in jüngster Vergangenheit zusammen.
Der Landtag hat darauf reagiert und versucht, das System erträglicher zu gestalten, indem er den Gemeinden die Möglichkeit einräumte, wiederkehrende Beiträge einzuführen. Die Grundeigentümer zahlen dann jährlich kleine Summen und nicht alles auf einen Schlag. Die Soll-Regelung im Gesetz aber tasteten die Abgeordneten aus politischen Gründen nicht an. Um keine neuen Ungerechtigkeiten zu schaffen, sollte es in den einzelnen Gemeinden so bleiben, wie es war: Wo bisher schon Beiträge erhoben werden, sollte dies weiter geschehen, wo nicht, da eben nicht. Damit waren am Ende alle einverstanden – CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne. Außerdem wurde vereinbart, erst die Wirksamkeit der Reform zu prüfen und dann noch einmal zu diskutieren.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeigte sich mit dieser lockeren Auslegung der Soll-Bestimmung nicht einverstanden. In einem Urteil im November 2016 bekräftigten die Richter: Sollen heißt Müssen. Gemeinden sind demnach auch dann dazu verpflichtet, Beiträge zu erheben, wenn es ihnen finanziell gut geht. Daraufhin kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, dass sich die staatliche Rechtsaufsicht an dem Urteil orientieren werde. Über die Landratsämter wurden die Gemeinden angewiesen, Satzungen zu erlassen und auch zu vollziehen.
Der Protest gegen die Beiträge hat sich mittlerweile ausgeweitet und verhärtet. Im Landtag haben die Freien Wähler den Konsens mit den anderen Fraktionen aufgekündigt. Ihre Drohung mit einem Volksbegehren bringt im Wahljahr besonders die CSU unter Druck. Dort ist zwar eine Mehrheit immer noch überzeugt, dass die Beiträge berechtigt sind, weil der Straßenausbau den Anliegern Vorteile bringt und die Beiträge insbesondere finanzschwächere Kommunen dabei unterstützen, die eigenen Straßen in Schuss zu halten. Gegen das Argument, dass jede Straße für alle da ist und deshalb auch alle dafür zahlen sollen, aber ist offenkundig kein Kraut gewachsen. Noch völlig ungelöst ist zudem ein ganz neues Gerechtigkeitsproblem, das die Abschaffung der Beiträge mit sich bringt: Grundeigentümer, die schon bezahlt haben, sind die Gelackmeierten. Die Frage, ob es Rückerstattungen geben kann, birgt neuen Zündstoff. Die Bewerbung der Stadt Augsburg um die Aufnahme in die WelterbeListe der Unesco geht in die heiße Phase. Bis Ende Januar sollen die Bewerbungsunterlagen nach Paris gebracht werden, voraussichtlich im Juli 2019 wird sich die KulturUnterorganisation der Vereinten Nationen zum Ergebnis äußern. Augsburg möchte mit dem Thema „Wasser“, das sich als roter Faden durch die Stadtgeschichte zieht, punkten. Weltweit gibt es mehr als 1000 Welterbe-Stätten. Vergangenes Jahr waren die Höhen auf der Schwäbischen Alb zum Weltkulturerbe erklärt worden. (skro)