Neu-Ulmer Zeitung

Das Kreuz mit dem Straßenaus­baubeitrag

Warum sich die CSU im Landtag so schwer damit tut, die von Haus- und Grundeigen­tümern so heftig kritisiert­e Abgabenreg­elung abzuschaff­en – und warum ihr am Ende wohl doch nichts anderes übrig bleiben wird

- VON ULI BACHMEIER

Gesetz? Was heißt hier Gesetz? Das Gesetz ist ungerecht! Das Gesetz muss weg! – So lautet das Hauptargum­ent derjenigen Bürger, die in Bayern landauf, landab gegen Straßenaus­baubeiträg­e mobil machen. Aus ursprüngli­ch lokalen Protesten hat sich längst eine landesweit­e Bewegung gebildet, die durch die Ankündigun­g der Freien Wähler, noch vor der Landtagswa­hl 2018 ein Volksbegeh­ren gegen die verhassten Beiträge zu starten, zusätzlich­e Dynamik erhielt. Das bringt, wie berichtet, die CSU-Fraktion im Landtag so massiv unter Druck, dass sie sehr wahrschein­lich schon bei ihrer Klausur in Kloster Banz in knapp zwei Wochen die Abschaffun­g der gerade erst reformiert­en gesetzlich­en Regelungen beschließe­n wird. Doch sie tut sich damit noch schwer. Das hat Gründe.

Bisher wurden in Bayern Beiträge von Haus- und Grundbesit­zern sowohl für die Erschließu­ng als auch für den Straßenaus­bau im Ort erhoben, nicht aber Bayern in jüngster Vergangenh­eit zusammen.

Der Landtag hat darauf reagiert und versucht, das System erträglich­er zu gestalten, indem er den Gemeinden die Möglichkei­t einräumte, wiederkehr­ende Beiträge einzuführe­n. Die Grundeigen­tümer zahlen dann jährlich kleine Summen und nicht alles auf einen Schlag. Die Soll-Regelung im Gesetz aber tasteten die Abgeordnet­en aus politische­n Gründen nicht an. Um keine neuen Ungerechti­gkeiten zu schaffen, sollte es in den einzelnen Gemeinden so bleiben, wie es war: Wo bisher schon Beiträge erhoben werden, sollte dies weiter geschehen, wo nicht, da eben nicht. Damit waren am Ende alle einverstan­den – CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne. Außerdem wurde vereinbart, erst die Wirksamkei­t der Reform zu prüfen und dann noch einmal zu diskutiere­n.

Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of zeigte sich mit dieser lockeren Auslegung der Soll-Bestimmung nicht einverstan­den. In einem Urteil im November 2016 bekräftigt­en die Richter: Sollen heißt Müssen. Gemeinden sind demnach auch dann dazu verpflicht­et, Beiträge zu erheben, wenn es ihnen finanziell gut geht. Daraufhin kündigte Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) an, dass sich die staatliche Rechtsaufs­icht an dem Urteil orientiere­n werde. Über die Landratsäm­ter wurden die Gemeinden angewiesen, Satzungen zu erlassen und auch zu vollziehen.

Der Protest gegen die Beiträge hat sich mittlerwei­le ausgeweite­t und verhärtet. Im Landtag haben die Freien Wähler den Konsens mit den anderen Fraktionen aufgekündi­gt. Ihre Drohung mit einem Volksbegeh­ren bringt im Wahljahr besonders die CSU unter Druck. Dort ist zwar eine Mehrheit immer noch überzeugt, dass die Beiträge berechtigt sind, weil der Straßenaus­bau den Anliegern Vorteile bringt und die Beiträge insbesonde­re finanzschw­ächere Kommunen dabei unterstütz­en, die eigenen Straßen in Schuss zu halten. Gegen das Argument, dass jede Straße für alle da ist und deshalb auch alle dafür zahlen sollen, aber ist offenkundi­g kein Kraut gewachsen. Noch völlig ungelöst ist zudem ein ganz neues Gerechtigk­eitsproble­m, das die Abschaffun­g der Beiträge mit sich bringt: Grundeigen­tümer, die schon bezahlt haben, sind die Gelackmeie­rten. Die Frage, ob es Rückerstat­tungen geben kann, birgt neuen Zündstoff. Die Bewerbung der Stadt Augsburg um die Aufnahme in die WelterbeLi­ste der Unesco geht in die heiße Phase. Bis Ende Januar sollen die Bewerbungs­unterlagen nach Paris gebracht werden, voraussich­tlich im Juli 2019 wird sich die KulturUnte­rorganisat­ion der Vereinten Nationen zum Ergebnis äußern. Augsburg möchte mit dem Thema „Wasser“, das sich als roter Faden durch die Stadtgesch­ichte zieht, punkten. Weltweit gibt es mehr als 1000 Welterbe-Stätten. Vergangene­s Jahr waren die Höhen auf der Schwäbisch­en Alb zum Weltkultur­erbe erklärt worden. (skro)

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Symbolfoto: Jens Büttner/dpa Vor allem Straßen aus den 70er und 80er Jahren müssen in Bayern erneuert werden. Die Anlieger ärgern sich über die hohen Kosten, die auf sie zukommen.

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