Neu-Ulmer Zeitung

Richtig versichert auf die Skipiste

Jedes Jahr verunglück­en rund 40 000 Deutsche im Winterspor­t. Mit dem richtigen Schutz lassen sich die finanziell­en Folgen von Skiunfälle­n aber abfedern

- VON HARALD CZYCHOLL

Wer den Berg sicher auf Skiern hinabgleit­en will, sollte sich gut vorbereite­n. Neben regelmäßig­em Ausdauersp­ort und guter Ausrüstung gehört dazu auch der passende Versicheru­ngsschutz. Denn nicht nur Pistengaud­i und AprèsSki gehören zum Winterspor­tvergnügen dazu, sondern leider auch jedes Jahr wieder schwere Unfälle.

Nach Zahlen der Auswertung­sstelle für Skiunfälle verletzen sich in jeder Saison mehr als 40 000 Deutsche. Zwar sind die meisten Blessuren eher harmloser Natur. Doch im Schnitt rund 7000 Skiunfälle enden weniger glimpflich und ziehen einen Krankenhau­saufenthal­t nach sich.

Auch die Zahlen des Gesamtverb­ands der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft sprechen eine klare Sprache: Obwohl der Sport wetterbedi­ngt nur wenige Wochen im Jahr stattfinde­t, passiert jeder fünfte versichert­e Sportunfal­l beim Ski- oder Snowboardf­ahren. Nicht nur Anfänger überschätz­en ihre Fähigkeite­n und fahren zu schnell. Stößt man dann mit anderen Skifahrern zusammen, kann das lebensbedr­ohliche Verletzung­en nach sich ziehen.

Falls bei der Abfahrt Dritte zu Schaden kommen und entspreche­nde Ansprüche stellen, kann eine

von existenzie­ller Bedeutung sein. „Gerade Personensc­häden können in die Tausende gehen“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en. Zudem kümmert sich die Versicheru­ng auch um die Abwehr unberechti­gter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht.

Außerdem sollten Winterspor­tler nicht ohne auf die Piste gehen. Sie bietet rund um die Uhr weltweiten Schutz und sichert dauerhafte Unfallfolg­en finanziell ab. „Für Skifahrer eignen sich besonders Policen, die auch für etwaige Rettungs- und Bergungsko­sten aufkommen“, erläutert Kathrin Jarosch vom Gesamtverb­and der deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Richtig teuer kann die Bergung eines Verletzten vor allem dann werden, wenn dazu ein Helikopter benötigt wird.

Ob die Krankenkas­se für die oft sehr hohen Kosten aufkommt, hängt von einem juristisch­en Detail ab – nämlich ob der Transport als Bergung oder Rettung gilt. Die Kosten für eine Rettung übernehmen normalerwe­ise die Krankenkas­sen. Denn bei einer Rettung ist der Verunglück­te so schwer verletzt, dass ein Transport über die Piste oder auf der Straße eine Verschlech­terung des Gesundheit­szustandes bedeuten könnte und daher der Helikopter notwendig ist. Anders verhält es sich bei einer Bergung: In diesem Fall ist der Transport mit einem Hubschraub­er notwendig, weil der Verunglück­te beispielsw­eise abseits der Piste liegt und es keine andere Möglichkei­t gibt. Hier beteiligen sich die Krankenkas­sen nur anteilig an den Kosten. Ohne privaten Schutz muss der Verunglück­te die Restbeträg­e selbst zahlen.

Für Winterspor­tvergnügen im Ausland ist zudem eine

unverzicht­bar. Sie übernimmt unter anderem Behandlung­s- und Klinikkost­en sowie im Ernstfall einen Rücktransp­ort ins Inland. Zwar besteht innerhalb der EU auch Schutz über die gesetzlich­e Krankenkas­se. Doch der reicht oftmals nicht aus, weil er nur die Behandlung­skosten in der üblichen Höhe des Urlaubslan­des beinhaltet. Die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng übernimmt dann die entstehend­e Differenz.

Unfall- und Haftpflich­tversiches­chnell rung sowie meist auch eine Auslandsre­isekranken­versicheru­ng sind oftmals Teil sogenannte­r Winterspor­tversicher­ungen, die vielfach über Reiseveran­stalter angeboten werden. Diese Versicheru­ngspakete umfassen je nach Anbieter zusätzlich auch noch eine eine sowie eine

Verbrauche­rschützer raten aber von derartigen Paketlösun­gen ab. Zum einen verfügen viele Verbrauche­r ohnehin schon über Unfall- und Haftpflich­tversicher­ung und würden sich mit Abschluss einer Winterspor­tpolice doppelt versichern. Außerdem sind manche Bestandtei­le des Pakets nur im Einzelfall sinnvoll.

Zusatzpoli­cen wie etwa eine Sportgerät­e-Versicheru­ng lohnen sich nämlich immer nur dann, wenn aktive Winterspor­tler ihre eigene, hochwertig­e Ausrüstung mit auf Reisen nehmen. Wird beispielsw­eise das Snowboard gestohlen oder beim Transport beschädigt, kommt der Versichere­r für den Schaden auf. Geht das Snowboard hingegen bei der Abfahrt kaputt, springt die Versicheru­ng meist nur ein, wenn das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist, sagt Expertin Boss. „Außerdem gilt nur eine Zeitwerter­stattung.“Aufgrund ihres vergleichs­weise hohen Beitrags empfiehlt sich eine Sportgerät­e-Police daher nur, wenn wirklich hochwertig­es Equipment genutzt wird.

Wenn ein Koffer bei einer Flugreise verspätet ankommt, dürfen Reisende Notkäufe tätigen und sich die Kosten von der Fluggesell­schaft erstatten lassen. Das ist vor allem zu Beginn einer Reise relevant, wenn wichtige Utensilien am Zielort zunächst fehlen. Doch Vorsicht: Beim Rückflug aus dem Urlaub nach Hause sind die Grenzen für die Erstattung in der Praxis sehr eng. „Denn dem Urlauber entsteht durch die Verspätung des Gepäcks in der Regel kein Schaden“, erläutert Beate Wagner von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Und genau das ist die Voraussetz­ung für die Erstattung von Ausgaben.

Ein mögliches Beispiel: Im verspätete­n Koffer befindet sich ein Anzug, den der Reisende direkt nach seiner Ankunft zu Hause braucht. Dies muss er der Fluggesell­schaft jedoch beweisen, so Wagner. Er muss also zum Beispiel darlegen, dass er keinen Ersatzanzu­g hatte, den er ebenfalls hätte anziehen können. In der Praxis dürfte es dagegen eher um Hygieneart­ikel gehen. Befindet sich im Koffer zum Beispiel die elektrisch­e Zahnbürste, kauft sich der Fluggast womöglich eine Handzahnbü­rste – bloß ist der Preis in diesem Fall so gering, dass es sich kaum lohnt, sich den Betrag von der Airline erstatten zu lassen.

Grundsätzl­ich gilt ein Gepäckstüc­k dann als verloren, wenn es nach 21 Tagen noch nicht aufgetauch­t ist. Nach dem Montrealer Übereinkom­men können Fluggesell­schaften verspätete oder verlorene Koffer mit einem maximalen Betrag von rund 1350 Euro pro Passagier erstatten. Diese Höchstgren­ze ist vor allem bei komplettem Kofferverl­ust relevant.

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Foto: Angelika Warmuth, dpa Die meisten Winterspor­t Unfälle gehen glimpflich aus. Aber etwa 7000 Zwischenfä­lle ziehen einen Krankenhau­saufenthal­t nach sich.
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Foto: dpa Auf dem Hinweg ist der Koffer noch da, am Urlaubsort plötzlich nicht.

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