So halten Primeln und Azaleen
Eine Expertin erklärt, welche Pflanzen Farbe auch ins geheizte Wohnzimmer bringen und was im Januar im Garten schon zu tun ist
Was können Blumenfreunde tun, damit alles möglichst lange prächtig gedeiht? In Kooperation mit der Bayerischen Gartenakademie stellen wir jeden Monat Tipps vor. Jetzt im Januar haben wir Gartenbauingenieurin Marianne ScheuHelgert vor allem um Pflegetipps für Pflanzen gebeten, die Farbe in die Wohnung bringen. ● Beim Kauf der bunten Frühlingsboten sollte darauf geachtet werden, dass die Blätter saftig grün und unbeschädigt sind und die Pflanze viele nicht zu kleine Knospen hat. Zu Hause brauchen Primeln den hellsten und kühlsten Platz. „Im warmen Wohnzimmer halten sie nicht lange“, sagt ScheuHelgert. Und Vorsicht beim Gießen: keine Staunässe! Wasser, das etwa fünf Minuten nach dem Gießen noch im Übertopf steht, muss weggekippt werden. Viele stellen die Primeln auch in Schalen ins Freie. „Da halten sie lange, wenn sie ab Temperaturen von minus drei Grad hereingeholt werden“, sagt Scheu-Helgert. Auch die jetzt begehrten duftenden Hyazinthen und zarten Narzissen rät die Expertin an einen kühlen, hellen Platz zu stellen und regelmäßig, aber mäßig zu gießen. Sowohl Primeln als auch Hyazinthen und Narzissen sollten, sobald sie verblüht sind, in den Garten oder den Balkonkasten gesetzt werden. ● Hier handelt es sich um eine Moorbeetpflanze, die es ebenfalls kühl liebt. Daher eignet sie sich beispielsweise fürs Schlafzimmer oder den Hausgang. „Und die Azalee mag kein kalkhaltiges, hartes Wasser“, betont Scheu-Helgert. Daher sollte sie am besten mit zimmerwarmem Regenwasser gegossen werden. Ist sie einmal sehr trocken, kann sie kurz getaucht werden. „Aber die Azalee darf nie im Wasser über Stunden stehen gelassen werden. Sobald keine Blasen mehr im Wasser aufsteigen, muss sie raus.“Wer möchte, dass sie im nächsten Jahr wieder blüht, sollte sie im Sommer an einen schattigen Platz nach draußen stellen, regelmäßig gießen und erst wieder ins Haus holen, wenn die Knospen Farbe zeigen. ● Vor allem Schmetterlingsorchideen, sogenannte Phalaenopsis, sind nach Einschätzung von Scheu-Helgert wirklich pflegeleicht. Wichtig sei viel Licht, „am besten man stellt sie an ein Ost- oder Westfenster“. Im Sommer müsse man sie aber vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Geradezu ideal sei die Fensterbank in der Küche, wenn sich nicht die Heizung darunter befindet. „Denn in einer Küche, in der es immer wieder dampft, fühlen sich Orchideen wohl“, sagt Scheu-Helgert und ergänzt: „Orchideen wollen eine hohe Luftfeuchtigkeit.“Beim Gießen gilt es wieder, Vorsicht walten zu lassen: Nasse Füße hassen Orchideen. Entscheidend für ihr Wohlbefinden sind ihre Wurzeln – nicht umsonst nennt man sie Luftwurzler. Daher dürften die Wurzeln der Orchidee auch nicht einfach abgeschnitten oder beschädigt werden. Sollen sie tüchtig wachsen, empfiehlt die Expertin regelmäßiges Düngen. Orchideendünger müsse gar nicht sein, es könne auch der normale Blumendünger ganz stark mit Wasser verdünnt werden. Die Düngelösung sollte nur ein Zehntel so konzentriert sein wie bei anderen Blumen. ● Wer einen schönen Farbtupfer fürs warme Wohnzimmer sucht, dem rät Scheu-Helgert zum Christusdorn. Mäßig gießen, aber niemals Staunässe sei wichtig. Ebenfalls fürs geheizte Wohnzimmer eigne sich die Bromelie. Sie werde ausschließlich über ihren Trichter gegossen. „Der darf ruhig immer voll Wasser sein.“Im Übertopf dürfe dagegen nie Wasser stehen. Auch die Bromelie werde am besten mit zimmerwarmem Regenwasser gegossen. Bilden sich Seitentriebe, empfiehlt Scheu-Helgert in diese Wasser zu gießen und den abgeblühten Trichter abzuschneiden. Die neuen Trichter kann man in einen eigenen Topf setzen, dann könne die Bromelie wieder blühen. ● Wer glaubt, jetzt im Januar sei im Garten nichts zu tun, irrt: „Der Garten ist nicht tot“, betont Scheu-Helgert und rät dringend zum Unkrautzupfen. Gerade an warmen Tagen blühe das Unkraut und setze Samen an. Wer will, könne auch schon die Beerensträucher schneiden. Forsythie und Haselnuss würde Scheu-Helgert noch nicht schneiden, „die Hasel blüht ja jetzt so wunderbar und später die Forsythie, daran sollte man sich einfach freuen“. Auch sei jetzt die Zeit für die Feldsalat-Ernte. Und wer Kresse im Garten hat, dem verrät die Gartenbauingenieurin ein Rezept für eine leckere Suppe, die übrigens mit Radieschenblättern ebenso schmackhaft sei (siehe Info-Kasten). O
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Bayeri schen Gartenakademie: www.lwg.bay ern.de/gartenakademie
Kein Cent Erspartes und eine Minirente – wenn da etwas dazwischen kommt, wird die Decke zum Leben ganz schnell dünn. Hans W. (Name geändert) lebte lange in einer kleinen Wohnung in einem Dorf im Allgäu. Er kam damit so lange klar, so lange er gesund war. Seit einiger Zeit leidet er an Krebs und Demenz. Inzwischen wird er betreut und lebt in einem Pflegeheim. Die Rente geht komplett an das Heim. Die alte Wohnung musste allerdings geräumt werden.
Einige Möbelstücke waren zu entsorgen, andere wollte er zu sich ins Heim mitnehmen, darunter einen Schrank und ein paar Bilder. Auch für dringend benötigte Kleidung fehlte dem 75-Jährigen das Geld. Die Kartei der Not sprang in die Bresche. (jsto)
Möchten auch Sie Menschen unterstützen? Die Spendenkonten der Kartei der Not sind: ● IBAN: DE54 7205 0101 0000 0070 70 BIC: BYLADEM1AUG ● IBAN DE97 7205 0000 0000 0020 30 BIC: AUGSDE77XXX ● IBAN: DE33 7335 0000 0000 0044 40 BIC: BYLADEM1ALGP ● IBAN: DE42 7209 0500 0000 5555 55 BIC: GENODEF1S03
Für ein Verfahren gegen einen jungen Asylbewerber aus Afghanistan hat ein Richter am Amtsgericht im oberbayerischen Miesbach das Kreuz im Gerichtssaal abhängen lassen. Medienberichten zufolge soll der 21-jährige Angeklagte mit den Taliban sympathisiert und einem Landsmann mit dem Tod gedroht haben, weil dieser Christ geworden war. Gemäß Bundesverfassungsgericht dürfen Kreuze in Gerichtssälen angebracht werden. Das verstoße nicht gegen die Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität, erläutert das bayerische Justizministerium dazu. Soweit sich Verfahrensbeteiligte dadurch aber in ihrer Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlten und ein Verhandeln unter dem Kreuz für sie eine unzumutbare innere Belastung darstelle, entscheide das jeweilige Gericht darüber, ob es das Kreuz abnimmt.