Das Webereigelände erwacht
An der Dillmannstraße wird ein neuer Kindergarten mit fünf Regel- und vier Krippengruppen gebaut. Architekten stellen vor, wie die große Einrichtung aussehen soll
Rund um die Weberei ist noch vieles unklar, im Speziellen, was die Zukunft der Halle betrifft. Eines ist aber gewiss: In ein paar Jahren werden viele Kinder auf den Wiesen des Geländes herumtollen. Auf dem Webereiareal entsteht eine neue Kindertageseinrichtung mit fünf Kindergarten- und vier Krippengruppen. Der Sendener Stadtrat hat den vorgestellten Entwurf in seiner jüngsten Sitzung genehmigt. Dass die Stadt dringend mehr Betreuungsplätze braucht, zeichnet sich schon länger ab. Bis 2020, so besagt eine Analyse der Verwaltung, sind insgesamt mindestens sechs weitere Regel- und vier Krippengruppen nötig.
Nach einem Teilnahmewettbewerb hat das Münchner Architekturbüro Leupold-Brown-Goldbach den Zuschlag für das Projekt erhalten. Die Architekten Christian Goldbach und Brigitte Hoernle stellten den Entwurf in der Sitzung vor. Bauherr ist die Stadt, Träger wird die katholische Kirchstiftung St. Josef.
Der neue Kindergarten soll an der Dillmannstraße nähe der Hauptstraße gebaut werden. An der Ecke sollen auch Parkplätze entstehen. Auf dem Grundstück der Weberei liegt er damit in zentraler Lage. Die Architekten schienen von dem Vorhaben begeistert, sie stellten ihre Ideen für das Gebäude regelrecht euphorisch vor – dies kam auch bei den Stadträten gut an.
Der zukünftige Riesen-Kindergarten wird als zweigeschossiges Gebäude ohne Unterkellerung geplant. Er soll aus zwei abknickenden Gebäudeteilen bestehen – einmal Kindergarten, einmal Krippe. Jedes Haus ist als Einzelbaukörper erkennbar und funktioniert unabhängig mit eigenen Treppenhäusern und Aufzug. Verbunden werden die Gebäude nach der Idee der Architekten über ein gemeinsames zweigeschossiges Foyer, das aus vielen Glaselementen besteht. Dieses soll der Bereich zum Ankommen sein. Gleichzeitig könne es für Veranstaltungen und als Spielbereich bei schlechtem Wetter dienen.
Das Gebäude fügt sich durch seine Form gut auf das Grundstück ein, zudem könne so der dortige Baumbestand erhalten werden, erklären die Architekten. Im südlichen Bereich sind große Gärten geplant, zu- kommt darüber ein umlaufender Balkon. Zum einen als Gartenzugang für die Kindergruppen im Obergeschoss und zum anderen als notwendige Rettungswege. Auch innerhalb des Gebäudes sollen die Gruppenräume gen Süden eingerichtet werden, damit die Kinder genug Sonne bekommen, ins Erdgeschoss kommen je zwei Krippenund Regelgruppen, ins Obergeschoss zwei Krippen- und drei Gruppenräume. In den nördlichen Räumen entstehen nach dem Plan Toiletten, Technikräume und die Küche.
Neben dem Foyer im Obergeschoss sollen Räume für die Eltern- beratung mit Wartezone und unabhängigem Sanitärbereich entstehen, zudem Logopädie- und Ergotherapieräume.
Wie Architekt Goldbach betonte, sei es nicht ganz einfach gewesen, so viele Gruppen unterzubringen. Durch einige Tricks, wie den Flur als Garderobe zu nutzen oder das Gebäude zweigeschossig zu machen, sei alles nun effizient. „Viel mehr geht nicht“, sagte er. Er gab zu, dass zwei Ebenen gerade in einer Krippe nicht optimal seien, doch das sei die günstigste Variante. Generell sei viel Pragmatisches dabei und „kein Firlefanz“, wie Goldbach sagte.
Die Planer sagten zu, auf die Ausdem gaben zu achten. „Wir waren bisher immer im Soll“, sagten beide. Auch das erleichterte die Stadträte sichtlich – war doch zuvor in der Sitzung noch über die schwierige Haushaltslage diskutiert worden. Die Verwaltung rechnet grob mit acht bis neun Millionen Euro, doch genau wisse man das nie. „Jede Zahl, die ich hier nenne, ist falsch“, sagte Bürgermeister Raphael Bögge. Die Räte regten an, das Projekt mit ähnlichen Kindergärten und den dort entstandenen Kosten zu vergleichen, um eine grobe Ahnung zu bekommen.
Insgesamt waren alle Stadträte begeistert von dem Entwurf und den Ideen der Architekten.
Die überraschende Wendung kam kurz vor Ende des zweiten Prozesstages vor dem Memminger Amtsgericht: Die 27-jährige Frau aus dem Raum Illertissen, die bei einem Streit mit ihrem damaligen Ex-Freund beinahe zu Tode kam, sagte mit leiser Stimme: Sie habe alles nur erfunden. Sie selbst habe sich ein Handtuch um den Hals gelegt und zugezogen, bis ihr die Luft wegblieb. Und sie habe einem Polizisten und einer Polizistin bei anschließenden Vernehmungen Lügen erzählt. Doch dieser Version der Geschehnisse im August 2017 wollte Richterin Barbara Roßdeutscher keinen Glauben schenken.
Wie berichtet, hatte die Frau am ersten Verhandlungstag zunächst ihre Aussage verweigert und – wie der Angeklagte – geschwiegen. Der Grund: Sie ist inzwischen mit dem Mann verlobt, der sie im Sommer brutal zugerichtet haben soll und seither in U-Haft saß.
Der 30-Jährige soll seine damalige Ex-Freundin getreten und geschlagen haben, als sie mit der gemeinsamen Tochter in seine Wohnung gekommen war. Daraufhin soll sich die Frau ein Handtuch um den Hals gelegt haben. „Sie wollte damit wohl sinngemäß demonstrieren: Du kannst mich auch gleich umbringen“, sagte der als Zeuge geladene Polizist. In der Folge soll der Mann die Frau mit dem Handtuch stranguliert haben, sodass diese in Todesangst geriet und sich mit Kratzen und Zwicken zu wehren versuchte. Auch von Tabletten war die Rede, welche die Frau zuerst in den Mund nehmen, dann doch wieder in die Küchenspüle spucken sollte. Das Kleinkind musste den Streit offenbar mitansehen.
Die Frau zeigte die Tat am selben Tag an. Ein Arzt stufte ihre Verletzungen, etwa am Hals und im Gesicht, als gravierend, gar als lebensbedrohlich ein. Die Aussagen, welche die Frau kurz nach der Tat und wenige Tage später machte, las und unterschrieb sie.
Dass die 27-Jährige nun doch zurückruderte, wertete die Polizistin im Zeugenstand als „typisches Opferverhalten“. Sie glaube nicht, dass die Frau ihr etwas vorgespielt habe, um dem damaligen Ex-Freund zu schaden. Auch der Polizist sagte, dass solche Verletzungen nur entstünden, wenn eine gewisse Kraft ausgeübt wird. Er habe derartige Wunden nur sehr wenige Male bei einem lebenden Opfer gesehen.
Die Frau nahm die Schuld trotzdem auf sich. Trotz Belehrung, welche Konsequenzen eine Falschaussage haben kann, sagte sie: „Ich war sauer an dem Tag. Ich habe gelogen.“Auf die Frage der Richterin, welche Lebensträume sie verfolge, sagte sie: „Einfach ein normales Leben führen.“Dann las die Richterin einen Brief des Mannes an die jetzige Verlobte vor: Darin fragte er mit harschen Worten, wieso sie zur Polizei gegangen sei. Er würde ihr so etwas nie antun und er liebe sie.
Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. „Das Aussageverhalten der Zeugin hat bei mir massive Zweifel geweckt.“Das sah die Richterin anders: Sie verurteilte den mehrfach vorbestraften Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Sie halte die Frau für ein „typisches Opfer“. Zudem habe der Mann kein Wort des Bedauerns geäußert. Er habe alles mit „fast schon abartiger Ruhe hingenommen“. (stz-)